Studie zur Artenvielfalt: Insektenschutz am Wasserrand

Eine Studie zeigt: Artenvielfalt braucht Schutzzonen am Rand von Gewässern. Besonders Insekten wie Libellen oder Eintagsfliegen leben dort.

Längliches Insekt mit vier Flügeln

Braucht Platz ohne Pestizide: die Blaugrüne Mosaikjungfer Foto: Rita Priemer/imagebroker/imago

BERLIN taz | Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Nähe von Gewässern schadet in hohem Maße der Insektenvielfalt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universität Duisburg-Essen im Auftrag des Naturschutzbunds (Nabu) verfasst haben. In dem rund 20 Seiten umfassenden Gutachten, kommen die Forschenden zu dem Schluss, dass der Abstand von landwirtschaftlich genutzter Fläche zu Gewässern mindestens zehn, besser aber zwanzig Meter begrünter Fläche betragen sollte.

Die Artenvielfalt ist entlang von Bächen und Flüssen besonders hoch, heißt es in der Literaturstudie, die den vorhandenen Forschungsstand zusammenfasst. Besonders Insekten wie Libellen oder Eintagsfliegen, die in ihrem Lebenszyklus sowohl auf das Wasser als auch auf Land angewiesen sind, finden hier einen geeigneten Lebensort. Durch den Einsatz schädlicher Mittel werde die Artenvielfalt in Ufernähe jedoch bedroht. Während Insektizide den Lebewesen direkt schaden, reduzieren Herbizide die Pflanzenvielfalt und rauben den Insekten so die Nahrung.

Sogenannte Gewässerrandstreifen – also die Fläche zum Ufer, auf der keine Pestizide oder Düngemittel ausgebracht werden dürfen – spielen daher eine besondere Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt. Dabei sei die Breite der Schutzzonen entscheidend, sowohl für die Vielfalt der Insekten als auch für die Leistung der Streifen als Pufferzone zum Gewässer. „Von der Uferkante hin zum Umland nimmt die Dichte der Insekten teils exponentiell ab“, so die Au­to­r*in­nen.

Vor dem Hintergrund der Studie äußert der Nabu auch Kritik an den Vorgaben des im Frühsommer im Bundestag beschlossenen Insektenschutzpakets. Das beinhaltet unter anderem einen verpflichtenden Abstand zwischen größeren Gewässern und Pestiziden von fünf Metern bei begrünter und zehn Metern bei unbegrünter Fläche.

„Keine der aktuellen Regelungen geht so weit, wie es eigentlich sein müsste“, sagt Laura Breitkreuz, Referentin für Biodiversität beim Nabu. Mit Blick auf die Bundestagswahl im September fordert der Nabu eine schnelle Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen: „Es ist wichtig, dass der Artenschutz nicht in Vergessenheit gerät. Die nächste Regierung muss sich schnell darüber einig werden, wie sie die Ergebnisse in klare Maßnahmen zum Erhalt der Insektenvielfalt übersetzt.“

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