Prekäre Arbeit an Hamburgs Hochschulen: Hilfskräfte wollen Sicherheit

Studentische Beschäftigte fordern vom Hamburger Senat einen Tarifvertrag wie in Berlin. Da gibt es 12 Euro die Stunde und zweijährige Verträge.

Junge Menschen halten bei einem Protest Schilder mit Forderungen für eine faire Beschäftigung in die Höhe

Hamburger Studierende fordern einen fairen Tarifvertrag, wie hier auf einer Demonstration am 5. Juni Foto: Lukas Zeit-Altpeter/Initiative TVStud

HAMBURG taz | Der rot-grüne Senat in Hamburg soll mit studentischen Beschäftigten über einen Tarifvertrag verhandeln. Das fordern die Gewerkschaften ver.di, GEW und eine vor einer Woche eigens gegründete „Tarifkommission“ studentischer Beschäftigter. Die förmliche Einladung zu Sondierungsgesprächen soll Samstag früh vor dem Haupteingang des Rathauses an Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) übergeben werden.

„Unser größtes Problem ist die zeitliche Befristung der Verträge“, sagt Marvin Hopp, Soziologiestudent und einer von rund 90 studentischen Beschäftigten, die zum Kreis der Aktiven gehören. Gewerkschaftlich organisiert seien noch weit mehr Kommilitonen, sagt er. Über alle Hochschulen verteilt arbeiten in Hamburg an die 9.000 studentische Beschäftigte. Doch wie eine große Anfrage der Linksfraktion jüngst ergab, sind über 70 Prozent ihrer Arbeitsverträge auf zwei bis maximal sechs Monate befristet. „Das schafft ein enges Abhängigkeitsverhältnis“, sagt Marvin Hopp. Viele arbeiteten ihre Krankheitstage nach oder trauten sich nicht, den ihnen gesetzlich zustehenden Urlaub in Anspruch zu nehmen.

Dass es auch anders geht, zeigt das Rot-Rot-Grün regierte Berlin. Dort hatten GEW und ver.di 2018 einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte, kurz TVStud, abgeschlossen. An der Spree laufen die Verträge zwischen den Hochschulen und den jungen Leuten über mindestens zwei Jahre, außerdem verdienen sie über zwölf Euro die Stunde, haben eine „Mindesarbeitszeit“ von 40 Stunden im Monat und dürfen einen studentischen Personalrat wählen. „Wenn Berlin das kann, warum soll das in Hamburg nicht auch möglich sein?“, fragt Studentin Heidi Heil.

In Hamburg verdienen studentische Hilfskräfte 10,77 Euro die Stunde. Die Gewerkschaften ver.di und GEW sehen darin einen Widerspruch zum Beschluss des Senats, Hamburg zur „Stadt der guten Arbeit“ zu machen und allen Beschäftigen „zwölf Euro Mindestlohn nach Tarif“ zu zahlen. „Wir sind gesprächsbereit“, sagt ver.di-Gewerkschaftssekretärin Angelika Gericke. „Die politische Entscheidung, ob er die Arbeitsbedingungen für Studierende verbessern will, liegt nun beim Senat.“ Laut Marvin Hopp liegt noch keine konkrete Lohnforderung vor: „Wir fordern einen Tarifvertrag. Die Lohnhöhe muss verhandelt werden.“

Finanzsenator will keinen Hamburger Alleingang

Die hochschulpolitische Sprecherin der Linken, Stephanie Rose, unterstützte am Freitag die Initiative. „Es ärgert mich, dass der Senat studentische Beschäftigte seit Jahren unter dem Niveau des Mindeslohns bezahlt“, sagt sie. Ihre große Anfrage habe zudem gezeigt, dass in Hamburg jede Hochschule unterschiedliche Regeln und Anlaufstellen bezüglich der Interessenvertretung habe. Das sei für die jungen Beschäftigten „meist nicht transparent“. Sie hoffe zudem, dass dieser Arbeitskampf mehr Licht auf die Probleme werfe, „die wir auch im Mittelbau und in der Verwaltung der Hochschulen haben“.

Am Freitag von der taz gefragt, was er zu den Forderungen sagt und ob es Sondierungsgespräche gibt, dämpft der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel die Erwartungen: „Ich nehme morgen gerne die Forderungen entgegen.“ Er werde diese im Herbst zu den Gesprächen der Tarifkommission der Länder (TdL) mitnehmen, an denen er als stellvertretender Vorsitzender beteiligt ist. Die Hansestadt werde sich „in diesen und anderen Tariffragen“ immer eng mit den anderen TdL-Mitgliedsländern abstimmen, sagt Dressel. „Dass wir uns in Hamburg und bundesweit dafür engagieren, die Zwölf-Euro-Marke beim Mindestlohn zu erreichen, ist bekannt.“

Dazu sagt ver.di-Sekretärin Angelika Gericke, in Hamburg habe es die Politik „in der Hand, hier eine Vorreiter-Funktion zu erfüllen“. Die Stadt sollte die Angelegenheit „nicht auf die lange Bank schieben“.

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