Bremer Bamf-Ankläger wirkt beim Bund: Skandal-Erfinder im Asyl

Staatsanwalt Johannes F. hat im Bamf-Verfahren ermittelt. Derzeit hilft er bei der Bundesanwaltschaft aus – in politisch brisanter Mission.

Das Gebäude der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, bei Nacht aufgenommen.

Hier macht Johannes F. jetzt in Terror: Der Sitz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Foto: Franziska Kaufmann/dpa

BREMEN taz | Laut Bundesregierung ist der Bremer Staatsanwalt Johannes F. derzeit in der Terrorismusbekämpfung als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingesetzt. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke) hervor. Sie hatte sich nach dem Verbleib des an die Bundesanwaltschaft delegierten Dezernenten erkundigt.

„Mehr als fragwürdig“ nannte Renner diese Verwendung. Denn immerhin ist Johannes F. infolge seines Wirkens im vermeintlichen Skandal um das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) selbst als Beschuldigter Gegenstand von Ermittlungen.

Die Bundesanwaltschaft müsse sich unabhängig von der Unschuldsvermutung fragen, ob er unter dieser Voraussetzung „in sensiblen Bereichen wie Terrorismus“ einzusetzen sei, sagte Renner der taz.

Hinzu kommt: Seine Bamf-Ermittlungen wecken auch fachliche Zweifel an der juristischen Eignung des Johannes F. So hatte er die Anklageschrift verfasst, die das Landgericht im Herbst 2020 großteils kassierte. Einige der aufgeführten Bezichtigungen bezeichnete es im Zulassungsbeschluss, der nur rund einem Zehntel der Vorwürfe Verhandlungsreife zugestand, als „gänzlich fernliegend“.

Empfinden als Maßstab

Andere erwiesen sich als „denklogisch ausgeschlossen“. Was Johannes F. als Beweismittel auftischte, sei teils ohne juristische Bedeutung. Auch seinen Plan wies es zurück, Gesetze aus anderen Bereichen analog anzuwenden, um legales Handeln von Ulrike B. dort zu bestrafen, wo Johannes F. es zu bestrafen wünschte.

Für ihn liege F.s Vorgehen „nahe beim gesunden Volksempfinden als Maßstab“, monierte der Verteidiger des Hildesheimer Asylrechtsanwalts Irfan Ç. im Schlussplädoyer zum Bamf-Prozess. Im Namen des gesunden Volksempfindens urteilten NS-Gerichte.

Indizien nähren zudem den Verdacht, Johannes F. habe im Bamf-Verfahren und seiner eigenmächtigen Pressearbeit eine politische Agenda verfolgt. So fanden in den Akten keine Ermittlungsbemühungen gegen An­wäl­t*in­nen ohne Migrationshintergrund Niederschlag – obwohl gegen einige, wie den Ex-Mann von Ulrike B., dieselben Vorwürfe erhoben wurden wie gegen in der Türkei geborene Juristen, die angeklagt wurden.

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