Nikolas Löbel freigesprochen: Maskenmann 250.000 Euro reicher

Nikolas Löbel saß für die CDU im Bundestag und war in die Maskenaffäre verstrickt. Nun wurde er von der Bundestagsverwaltung freigesprochen.

Nikolas Löbel noch im Bundestag

Da war seine Welt noch in Ordnung: Nikolas Löbel hält eine Bundestagsrede, Oktober 2019 Foto: Christian Spicker/imago

BERLIN taz | Was Recht ist, muss Recht bleiben, heißt es im Sprichwort. Und weil es offensichtlich rechtens ist, als Bundestagsabgeordneter Provisionen in enormer Höhe zu kassieren, ist Nikolas Löbel um 250.000 Euro reicher.

Aber der Reihe nach. Im März 2021 wurde dem damaligen CDU-Bundestagsabgeordneten aus Mannheim Vorteilsnahme und Korruption vorgeworfen. Löbel hatte im Zuge der Coronapandemie zwischen verschiedenen Unternehmen ein Geschäft für die Beschaffung von Coronaschutzmasken eingefädelt. Für den Deal hatten er und seine Firma eine Provision in der oben genannten sechsstelligen Höhe erhalten.

Aufgrund von heftiger Empörung in der Bevölkerung und Rücktrittsforderungen auch aus den eigenen Reihen hatte Löbel sein Bundestagsmandat zurückgegeben und war aus der CDU ausgetreten. Damit stand er nicht allein. Auch Georg Nüßlein, damals CSU-Mitglied und Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Mark Hauptmann, einst CDU Thüringen, und andere standen wegen ähnlicher Vorwürfe im Fokus und waren aus Partei und Fraktion ausgetreten.

Nun hat die Bundestagsverwaltung im Fall Löbel ein „Urteil“ gesprochen: Dem 35-Jährigen sei mehr oder weniger nichts vorzuwerfen. Laut der Verwaltung habe der Ex-Abgeordnete das Prüfverfahren „anstandslos durchlaufen“. Damit ist Löbel de facto „freigesprochen“ – und er darf das Geld behalten.

Der Mann mit jungenhaften Gesicht

Im entsprechenden Paragrafen im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) heißt es: „Unbeschadet dieser Verpflichtung (die Abgeordnetentätigkeit, d. A.) bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.“ Ungeachtet dessen ist „die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen“ unzulässig, wenn „dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird“ oder die Geldzahlung „ohne angemessene Gegenleistung des Mitglieds des Bundestages gewährt wird“. All das werde Löbel laut Bundestagsverwaltung nicht (mehr) zur Last gelegt.

Bis zur „Maskenaffäre“ war der Mann mit dem jungenhaften Gesicht und seinerzeit stets perfekt sitzender Krawatte ein unbekannter Hinterbänkler. So blieben seine strammen Forderungen nach einer begrenzten Zuwanderung nach Deutschland eher seinem beruflichen wie privaten Umfeld vorbehalten. ­Löbel studierte Jura, ratterte zweimal durch das juristische Staatsexamen und ging ohne Abschluss ab. Ein drittes Mal durfte er für die Prüfung nicht antreten.

Daraufhin versuchte er es mit Betriebswirtschaftslehre an einer privaten Hochschule, machte seinen Bachelor, um später noch einen Managementkurs mit Masterabschluss draufzulegen. Im Sommer 2020 fiel er mit dubiosen Immobiliendeals und als Vermieter auf, weil er einem Mieter fristlos ­gekündigt hatte. Im Bundestagswahlkampf 2017 indes war er als Verfechter für Mie­te­r:in­nen­in­ter­es­sen aufgetreten.

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