Senat erleichtert Wohnungsbau

Baugebote, stärkeres Vorkaufsrecht der Stadt und baurechtliche Befreiungen sollen mehr Wohnraum schaffen

Die Verordnung soll Spekulation einen Riegel vorschieben

Von Gernot Knödler

Der rot-grüne Senat will dem Wohnungsbau einen Schub geben. Als erste Landesregierung hat er das seit drei Wochen geltende Baulandmobilisierungsgesetz in eine Rechtsverordnung gegossen, die das Bauen erleichtern soll. Dafür hat er die ganze Stadt zu einem „angespannten Wohnungsmarkt“ erklärt.

„Die neuen Instrumente geben uns zum einen mehr Schlagkraft im Vorgehen gegen Spekulation und brachliegende Wohnbauflächen“, sagte Kay Gätgens, Leiter des Bezirksamts Eimsbüttel, der die Verordnung zusammen mit Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeld (beide SPD) vorstellte. „Zum anderen schaffen sie mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen.“

Künftig können die Behörden leichter Baugebote aussprechen und Grundstückseigentümer zum Bauen zwingen. Das soll Spekulation beschränken, wofür auch die Hürden abgebaut werden, städtisches Vorkaufsrecht auszuüben. „Auf einem ansonsten leeren Grundstück einen Zaun oder einen Schuppen zu errichten, reicht also nicht länger, um das gemeindliche Vorkaufsrecht zu umgehen“, erläuterte der Senat.

Ebenfalls einfacher soll es werden, Bauten durch Befreiung vom Bebauungsplan zu genehmigen. Das gilt etwa für Aufstockungen und Anbauten. Zudem sollen Grundstücke generell dichter bebaut werden können: Die bisherigen Obergrenzen sollen durch Orientierungswerte ersetzt werden. Voraussetzung sei aber, dass „gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben und genügend Freiflächen vorgesehen werden“.

Anke Frieling von der CDU-Fraktion warnte, die neuen Spielräume würden „nicht in allen Teilen der Stadt auf Begeisterung stoßen“. Überdies seien die Bezirke mangels ausreichender Planungskapazitäten gar nicht in der Lage, sie zu nutzen. Andreas Breitner vom Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen lobte den Senat als Vorbild.

Der Senat begründete die Verordnung damit, dass die Angebotsmieten in Hamburg zwischen 2007 und 2020 um 58 Prozent auf 12,44 Euro gestiegen seien – bundesweit nur um 49 Prozent auf 8,97 Euro. 2018 mussten Hamburger durchschnittlich 30,4 Prozent ihres Einkommens für die Miete aufwenden, der Bundesdurchschnitt lag bei 27,2 Prozent.