Inklusion in der Bildung: „Praktisch zum Stillstand gekommen“

Seit 2006 gilt in Deutschland das Recht auf inklusive Bildung. Doch viele Länder haben ihre traditionell exklusiven Schulsysteme nicht umgestellt.

Junge mit Down-Syndrom umarmt Mädchen

Kinder haben mit Inklusion oft weniger Probleme als erwachsene Po­li­ti­ke­r:in­nen Foto: imago stock

BERLIN taz | Die schulische Inklusion von Kindern mit und ohne Behinderung stockt in den meisten Bundesländern oder wird sogar aktiv unterlaufen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des früheren Berliner Bildungsstaatssekretärs Mark Rackles (SPD), die der taz vorliegt. „Der Transformationsprozess in Richtung inklusiver Beschulung hat sich in den letzten fünf Jahren eher verschlechtert als verbessert“, lautet sein Fazit. Seit 2015 sei er in Deutschland praktisch zum Stillstand gekommen.

Rackles war von 2011 bis 2019 selbst an entscheidender Stelle in politischer Verantwortung. Mittlerweile ist er freiberuflicher Strategieberater. Seine Untersuchung basierend auf Daten, die er für die Bertelsmann-Stiftung und die Deutsche Schulakademie erhoben hat, zeigt, dass Deutschland in puncto Inklusion ein geteiltes Land ist.

Die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen sowie die Länder Schleswig-Holstein und Thüringen gelten als Vorreiter. Hier sinkt der Anteil der Kinder mit Förderbedarf, die gesondert unterrichtet werden, jedes Kind hat das Recht auf den Besuch einer Regelschule und es gibt flächendeckende Unterstützungs- und Beratungssysteme.

Woanders stagniert die Exklu­sions­quote oder steigt sogar an. Als besonders problematisch nennt Rackles die Länder Baden-Würt­temberg, Bayern, Meck­len­burg-Vorpommern, Rhein­land-­Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Anzahl der Sonderschulen unverändert

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK, bekannte sich Deutschland 2006 formal zum Recht auf inklusive Bildung. Die Schulgesetze aller 16 Länder beziehen sich auch alle auf die UN-BRK. Doch viele Länder krempeln ihre traditionell exklusiven Schulsysteme nicht inklusiv um.

So hat etwa Baden-Württemberg eine der bundesweit höchsten Exklusionsquoten und eine der niedrigsten Inklusionsquoten: Anteilig an allen Schü­le­r:in­nen lernen 5,2 Prozent der Schü­le­r:in­nen mit Förderbedarf an Sonderschulen und 2,9 Prozent an Regelschulen. Die Anzahl der Sonderschulen ist seit 20 Jahren unverändert, der Anteil der Kinder, die direkt dort eingeschult werden, ist bundesweit mit am höchsten. Das gilt auch für den Anteil der Förderschüler:innen, die die Schule ohne regulären Schulabschluss verlassen.

Zwar habe das Sozialministerium 2015 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK vorgelegt, heißt es in der Untersuchung, doch ein nachhaltiger und systematischer Transformationsprozess hin zu einem inklusiven Schulsystem sei nicht erkennbar. In Baden-Württemberg gebe es keinen Vorrang für den gemeinsamen Unterricht und keinen Rechtsanspruch für betroffene Kinder und Eltern.

Dass es anders gehen kann, zeigt das vergleichsweise bettelarme Bremen. Die Exklusionsquote von 0,8 ist bundesweit am niedrigsten, kaum ein Kind wird an einer Förderschule eingeschult. Bremen räumt dem gemeinsamen Unterricht im Schulgesetz Vorrang ein, es gibt einen Rechtsanspruch für alle Schü­le­r:in­nen auf Zugang zu einer allgemeinbildenden Schule, und zwar ohne Ressourcenvorbehalt.

Gezielte Abwehrstrategien

Dieser Verweis auf fehlende Lehrkräfte oder Ausstattung ist laut Rackles eine gewichtige von mehreren Abwehrstrategien gegen Inklusion. So schränkt etwa Nordrhein-Westfalen das Wahlrecht der Eltern ein, wenn die „personellen und sächlichen Voraussetzungen“ am gewählten Förderort, sprich der Regelschule, nicht erfüllt sind.

Gleichzeitig hat die schwarz-gelbe Regierung aber die Mindestgröße für Sonderschulen aufgehoben. Das ist auch in anderen Bundesländern der Fall. Auf diese Weise werden Sonderschulen „im Schulnetz gehalten, die angesichts sinkender Nachfrage und fehlender Wirtschaftlichkeit eigentlich zu schließen wären“, heißt es in dem Bericht.

Als weitere Abwehrstrategien nennt Rackles auch sprachliche Umdeutungen – statt „Sonderschule“ wird heute von „Förderschule“ gesprochen – oder den Verweis auf das „freie Elternwahlrecht“, der jedoch nicht mit dem Rechtsanspruch auf inklusive Beschulung verknüpft werde. „Er richtet sich gerade in den Kernländern der Exklusion faktisch auf den Erhalt der Sonderschule.“

Inklusive Bildung ins Grundgesetz

Im Ergebnis seiner Analyse schlägt Rackles mehrere Handlungsempfehlungen vor, unter anderem die, das Recht auf inklusive Bildung auch im Grundgesetz zu verankern. Zudem müsse es einen „länder­über­grei­fenden Planungsrahmen“ geben, der im Idealfall bundesweite Standards, Indikatoren und Rahmenbedingungen gewährleiste.

Von der Kultusministerkonferenz erwartet Rackles keine großen Impulse, auch eine Zuständigkeit des Bundes sieht er kritisch. Mit seiner Untersuchung richte er sich vor allem an die Zivilgesellschaft – insbesondere auch an die Kirchen, die viele Sonderschulen betreiben. „Wir brauchen eine neue öffentliche Debatte über inklusive Bildung, die Druck auf die Politik macht“, so der ehemalige politische Spitzenbeamte.

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