Ermittlungen gegen Apple: Kartellamt schaut genauer hin

Die deutschen Wettbewerbsschützer prüfen, ob der Apple-Konzern zu viel Marktmacht hat. Selbiges gilt schon für Facebook, Google und Amazon.

Blick in einen Apple Store

Apple Store in Berlin: das Bundeskartellamt ermittelt nun gegen Apple Foto: Filipe Trueba

BONN dpa | Das Bundeskartellamt nutzt seine neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen große Digital-Plattformen nun auch für Ermittlungen gegen Apple. „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat“, kündigte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt am Montag an.

Seit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Januar kann das Kartellamt leichter gegen große Digitalunternehmen vorgehen, die über Grenzen zwischen verschiedenen Marktbereichen hinweg für den Wettbewerb von Bedeutung sind. Die Behörde prüft auf dieser Grundlage bereits Facebook, Amazon und Google.

„Ein Schwerpunkt der Ermittlungen wird auf dem Betrieb des App Stores liegen, da er Apple vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen“, sagte Mundt.

Der Fall wird bereits von der EU-Kommission untersucht, die dem Konzern unfairen Wettbewerb mit anderen Anbietern von Musikstreamingdiensten vorwirft. Dabei steht unter anderem die Abgabe von 15 bis 30 Prozent auf im App Store erzielte Digital-Erlöse im Mittelpunkt.

Mehrere Digitalkonzerne in Prüfung

Das Kartellamt stellte auch weitere Ermittlungen gegen Apple nach Beschwerden über „potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken“ in Aussicht. Unter anderem werde die Vorinstallation ausschließlich eigener Apps als mögliche Selbstbevorzugung angeprangert.

„Wir freuen uns darauf, unseren Ansatz mit dem Bundeskartellamt zu diskutieren und einen offenen Dialog über alle Bedenken zu führen“, hieß es am Montag in einer Reaktion von Apple auf die Ermittlungen.

Auch bei Google, Facebook und Amazon prüft das Kartellamt, ob sie eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben. Bei Google etwa komme das „aufgrund der Vielzahl an digitalen Diensten wie der Suchmaschine, YouTube, Maps, dem Betriebssystem Android oder dem Browser Chrome“ in Betracht.

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