Koalitionseinigung zum Klimaschutz: Nur kleine Fortschritte

Zusammen mit dem neuen Klimaziel beschließen Union und SPD einige Verbesserungen für Erneuerbare. Aber die langfristigen Ausbauziele bleiben offen.

Eine große Solaranlage auf einer Wiese

Soll künftig auch den Kommunen Einnahmen bringen: Freiflächen-Solaranlage, hier in Brandenburg Foto: Paul Zinken/dpa

BERLIN taz | Bis zuletzt hatte es in der Energiebranche noch Hoffnung gegeben, dass die Große Koalition in der letzten Woche nicht nur neue, ambitioniertere Ziele wie Klimaneutralität bis 2045 beschließt – sondern auch Maßnahmen, um diese zu erreichen. Nun steht fest: Bei einigen Detailfragen gibt es noch Verbesserungen, doch zentrale Entscheidungen werden auf die Zeit nach der Bundestagswahl vertagt.

So gibt es keine Einigung über die Frage, wie schnell die erneuerbaren Energien in den Jahren bis 2030 genau ausgebaut werden. Das sollte eigentlich schon im vergangenen Herbst entschieden werden, wurde von den Fraktionen dann ins Frühjahr vertagt und jetzt ganz aufgegeben. Die Union sei nicht zu konkreten Vereinbarungen bereit gewesen, sagte SPD-Energieexperte Timon Gremmels. Lediglich für das Jahr 2022 werden die Ausschreibungsmengen für Wind- und Solaranlagen wie bereits zuvor vereinbart deutlich angehoben.

Damit dafür auch genug Flächen zur Verfügung stehen, schafft die Regierungskoalition zudem neue Anreize: Kommunen können künftig auch bei großen Solarparks einen Teil der Vergütung abbekommen – bis zu 40.000 Euro im Jahr sollen laut Gremmels bei einer 20-Megawatt-Anlage möglich sein. Auch beim Ersatz älterer Windräder durch neue, dem sogenannten Repowering, sind Erleichterungen geplant, erklärte der CDU-Abgeordnete Stephan Stracke. Der Energieverband BDEW lobte, damit werde eine wichtige Hürde abgebaut.

Beschließen wird der Bundestag am Donnerstag zudem, dass Strom aus Batteriespeichern für Solaranlagen künftig von bestimmten Umlagen befreit wird, um deren Nutzung attraktiver zu machen. Auch Wasserstoff, der mittels Ökostrom erzeugt wird, soll von der EEG-Umlage befreit werden.

Entlastung für Industrie, nicht für Mie­te­r*in­nen

Einig sind sich Union und SPD auch, dass Unternehmen von den Kosten durch die neue CO2-Abgabe im Verkehrs- und Wärmesektor stärker entlastet werden sollen als bisher vorgesehen. Dies soll Verlagerungen ins Ausland verhindern. Mie­te­r*in­nen dürfen dagegen weiterhin nicht auf eine Entlastung hoffen: Wie schon zuvor angekündigt, trägt die Unionsfraktion den Plan der Bundesregierung nicht mit, Ver­mie­te­r*in­nen zur Hälfte am CO2-Preis fürs Heizen zu beteiligen, um einen Anreiz für den Einbau klimafreundlicher Heizungen zu geben; Mie­te­r*in­nen müssen diese also zunächst allein tragen. Das stößt bei Umwelt- und Sozialverbände gleichermaßen auf scharfe Kritik. Die Linksfraktion forderte, die Kosten müssten komplett vom Vermieter getragen werden.

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