Schutz von Urheberrechten: EuGH überlegt zu lange

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Position von Plattform­betreibern wie Youtube gestärkt. Die Entscheidung kommt sehr spät.

Sarah Brightman in weißem Kleid singt

Sarah Brightman in der Royal Albert Hall im November 2019. Ihr Produzent hatte Youtube verklagt

FREIBURG taz | Auf dieses Urteil hat man lange gewartet, doch nun ist es fast schon überholt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Verantwortung von Youtube für Urheberrechtsverletzungen geklärt. Allerdings gilt ab 1. August eine neue Rechtslage.

Der konkrete Fall spielte 2008. Damals wurde bei Youtube immer wieder illegal Musik der Pop-Sopranistin Sarah Brightman hochgeladen. Ihr Produzent forderte daher von Youtube Schadenersatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall im September 2018 dem EuGH vor, damit er die damals relevante Urheberrechtsrichtlinie von 2001 auslege.

An diesem Dienstag – also drei Jahre später – hat der EuGH nun geliefert. Danach haften Youtube und andere Internetplattformen nicht automatisch für dort illegal hochgeladene Inhalte. Sie müssen diese aber löschen, wenn sie vom Rechte­inhaber darauf hingewiesen werden. Außerdem muss ein Plattformbetreiber, der weiß, dass auf seiner Plattform häufig Werke illegal verbreitet werden, technische Vorkehrungen dagegen treffen. Das könnten Uploadfilter sein, die sicherstellen, dass nur lizensierte Inhalte geladen werden. Was nun konkret für Youtube im Jahr 2008 galt, muss der BGH demnächst anhand der EuGH-Vorgaben entscheiden.

Urteil von historischem Interesse

In der Zwischenzeit ist allerdings viel passiert. So hat die EU 2019 die Urheberrechtsrichtlinie reformiert und Plattformen wie Youtube in die Pflicht genommen. Diese haften nun grundsätzlich für illegale Uploads. Gegen die damit verbundene Notwendigkeit, Uploadfilter zu installieren, protestierten damals viele Jugendliche, weil sie auch Einschränkungen für kreative Memes fürchteten.

Im Mai hat der Bundestag die EU-Novelle in deutsches Recht umgesetzt und die Interessen der Nut­ze­r:in­nen berücksichtigt. Unabhängig von einer Lizenz dürfen Schnipsel bis 15 Sekunden fast immer bei Youtube hochgeladen werden. Proteste der Musikindustrie hatten keinen Erfolg. Das so geschaffene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz wird am 1. August in Kraft treten. Ab dann ist das EuGH-Urteil im Fall Brightman nur noch für vergangene Inhalte relevant.

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