Jäger nach Wolfsabschuss freigesprochen: Notwehr gegen Wölfe ist erlaubt

Das Amtsgericht Potsdam urteilt: Um ihre Jagdhunde zu schützen, dürfen Jäger Wölfe töten. Die Agrarministerin fordert noch mehr Abschussrechte.

Ein Wolf streckt die Vorderläufe

Ist zwar eingesperrt, dafür aber sicher: Wolf im Tierpark Schorfheide nördlich von Berlin Foto: imago

POTSDAM taz | Jäger dürfen einen Wolf töten, der auf einer Jagd ihre Jagdhunde angegriffen hat. Das hat das Amtsgericht Potsdam am Montag geurteilt und einen Jäger freigesprochen, der wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz angeklagt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, den Mann zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro zu verurteilen.

Der Jäger aus den Niederlanden hatte im Januar 2019 an einer Treibjagd im brandenburgischen Fläming teilgenommen, bei der Rehe und Wildschweine gejagt wurden. Der 61-Jährige saß auf einem Hochsitz – was dann geschah, blieb während der Verhandlung am Montag weitgehend im Dunkeln, weil sich diverse Zeugen widersprachen. Der Angeklagte selbst sagte, er habe gesehen, wie ein Wolf einige Jagdhunde angriff, und habe ihn erlegt, um die Hunde zu schützen. Ein Mitjäger bestätigte das: Zwar habe er die Situation nicht sehen, dafür aber hören können. Es habe eindeutig einen Kampf gegeben, die Hunde hätten laut geklagt. Er habe zwei Schüsse gehört, nach dem zweiten seien die Klagen verstummt.

Ein weiterer Zeuge, ebenfalls Jäger, war kurz nach dem Vorfall an der Abschussstelle und widersprach; er sagte aus, er habe keine Kampfspuren ausmachen können. Ein geladener Tierarzt bestätigte die Behandlung verletzter Jagdhunde nach der Jagd. Die Tierpathologin, die den toten Wolf untersucht hatte, fand keine Spuren einer Beißerei. Das Gericht musste also entscheiden, ob der Schütze einen angemessenen Grund hatte, den Wolf zu töten. Weil keine Beweise vorlagen, die dies widerlegten, wurde der Jäger freigesprochen.

Der Deutsche Jagdverband maß dem Urteil im Vorfeld laut Potsdamer Neuesten Nachrichten „Signalwirkung für alle Jäger“ zu, weil diese Rechtssicherheit im Wald benötigten. „Die Frage ist doch, was ist mehr wert: ein Hund, als Familienmitglied, der jahrelang ausgebildet worden ist? Oder ein Wolf?“, hatte der Verband gefragt.

Populismus, der niemandem weiterhilft

Die Rechtssicherheit der Jäger habe allerdings nie in Frage gestanden, sagt Axel Kruschat, Geschäftsführer des Bunds für Umwelt und Naturschutz Brandenburg. „In Notwehrsituationen darf man sich auch gegen den streng geschützten Wolf wehren“, so Kruschat. Auch er würde seinen Hund verteidigen, wenn dieser angegriffen werde. Dass der Jagdverband aus diesem speziellen Fall nun eine Grundsatzfrage mache, sei aber nicht angemessen – und Forderungen nach immer neuen Erleichterungen für Wolfsabschüsse „purer Populismus, die niemandem weiterhelfen“.

Der Vorwurf ging an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). Denn auch sie hatte sich am Montag mit dem Thema Wolf beschäftigt. Klöckner sprach sich für einen gezielten Abschuss von Wölfen in Regionen aus, in denen bereits viele Tiere leben. „Der gute Erhaltungszustand beim Wolf ist in einigen Bundesländern, darunter Niedersachsen, erreicht“, sagte Klöckner der Neuen Osnabrücker Zeitung. 2019 hätten Wölfe fast 3.000 Nutztiere getötet oder verletzt. „Wo soll das enden, wenn man es einfach ließe?“, fragte die CDU-Bundesvize.

Kruschat vom BUND ist gegen Abschusserleichterungen für Problemwölfe, die Nutztiere angreifen. „Schießen Jäger die falschen Tiere ab – etwa Leitwölfe eines funktionierenden Rudels, – dann griffen die übrigen Tiere viel eher Nutztiere“, sagt er.

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