Regierungspläne in der Kritik: Streit um Klagen gegen Atomanlagen

Die Bundesregierung will Klagen gegen Atomanlagen auf Grund von Terrorgefahr erschweren. Das ist nicht nur für AKWs relevant.

Kernkraftwerk Neckarwestheim

Kernkraftwerke müssen gegen Terror-Angriffe geschützt werden Foto: imagebroker/imago

FREIBURG taz | In dieser Woche sollen Klagemöglichkeiten gegen die Terrorgefahr von Atomanlagen beschnitten werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung beschließen will.Atomanlagen müssen nicht nur gegen technische Defekte geschützt werden, sondern auch gegen gezielte Angriffe, zum Beispiel von Ter­ro­rist:innen.

Diesen Schutz gegen „Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter“ soll die 17. Novelle des Atomgesetzes neu regeln. Es werden derzeit zwar keine neuen AKWs mehr genehmigt, aber es gibt noch ungenehmigte Zwischenlager. Auch für Atomtransporte und das künftige Endlager ist die Änderung relevant.

Für die Schutzmaßnahmen gegen Terror ist der jeweilige Betreiber zuständig, genehmigt werden sie vom Staat. Wenn An­woh­ne­r:in­nen klagen, weil sie den Schutz nicht für ausreichend halten, entsteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Problem. Weil Anti-Terror-Maßnahmen geheim bleiben müssen, können zentrale Dokumente dem Gericht nicht vorgelegt werden. Deshalb bestehe die Gefahr, dass die Behörden entsprechende Prozesse verlieren.

Koalitionsvertrag 2018 sah andere Lösungen vor

Die Lösung der Bundesregierung ist wenig bürgerfreundlich. Sie will die Frage, ob der Schutz von Atomanlagen gegen Terrorgefahren ausreichend ist, allein den Behörden überlassen. Polizei und Verfassungsschutz seien bei Terrorgefahren viel sachkundiger als Richter:innen. Gerichte sollen die Entscheidung der Behörden in der Regel nicht mehr überprüfen könnnen. Die Regierung spricht von einem „Funktionsvorbehalt“ für die Behörden.

Einen entsprechenden Funktionsvorbehalt hat die Rechtsprechung zwar bereits entwickelt, er bezieht sich bisher aber nur auf die Bewertung von Gefahren und Schutzkonzepten. Nun soll er auch die zugrundeliegenden Daten und Informationen umfassen – um geheime Dokumente nicht mehr offenlegen zu müssen.

Im schwarz-roten Koalitionsvertrag von 2018 war noch eine andere Lösung vorgesehen. Danach sollte zumindest das entscheidende Gericht die geheimen Unterlagen prüfen können. Eine derartige Prüfung unter Ausschluss von Öffentlichkeit und Verfahrensbeteiligten nennt man „In-Camera-Verfahren“.

Grüne verweisen auf Koalitionsvertrag

Inzwischen hat sich auch der Bundesrat für ein solches Verfahren ausgesprochen, um ein Mindestmaß an gerichtlicher Kontrolle sicherzustellen. Und bei einer Anhörung im Bundestag war auch eine Mehrheit der Sachverständigen dafür.

Die Grünen haben daher einen Änderungsantrag eingebracht, der die Große Koalition in Verlegenheit bringen soll. Sie beantragen jetzt die Einführung des im Koalitionsvertrags vorgesehenen In-Camera-Verfahrens und nutzen dabei die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung. Die Atomgesetz-Novelle soll in der Nacht von Donnerstag auf Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Die Bundesregierung ist allerdings vom Vorschlag aus dem Koalitionsvertrag abgerückt. Gegen das In-Camera-Verfahren bestünden „verfassungsrechtliche Bedenken“, weil hier der klagende Bürger nicht erfahre, welche Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden. Für die Atomexpertin der Grünen, Sylvia Kotting-Uhl, ist das aber immer noch besser, als wenn das Gericht den Behörden ganz ohne Dokumente vertrauen müsste.

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