Finanzierung von Frauenhäusern: Mehr Schutz vor Männergewalt

Schluss mit dem Flickenteppich: Bund, Länder und Kommunen empfehlen erstmals, Frauenhäuser nach einem einheitlichen Rahmen zu fördern.

Eine Frau sitzt in einem Frauenhaus auf einem Bett

Rund 7.000 Plätze in Frauenhäusern gibt es, ca. 20.000 bräuchte es Foto: Maja Hitij/dpa

BERLIN taz | Bund, Länder und Kommunen sprechen sich zum ersten Mal gemeinsam für einen bundeseinheitlichen Rahmen zur Finanzierung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen aus. Damit sollen Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt gewährleistet werden.

Das Positionspapier, das am Mittwoch als Ergebnis des Runden Tischs von Bund, Ländern und Kommunen zum Thema „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ vorgestellt wurde, soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in der nächsten Legislatur bilden.

„Schutz und Unterstützung in Frauenhäusern muss in allen Regionen Deutschlands gleichermaßen gesichert sein“, sagte Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD), die das Amt nach dem Rücktritt von Franziska Giffey Mitte Mai übernommen hatte.

Nur durch koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen könnten die Hilfestrukturen vor Ort langfristig gestärkt werden. Die Vorarbeiten für die bundesgesetzliche Regelung würden nun „intensiv voran“ getrieben.

Unabhängig von der Herkunft

In Deutschland wurde in den vergangenen Jahren etwa jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner umgebracht. Einmal pro Stunde wird eine Frau in ihrer Beziehung körperlich schwer verletzt. Mehr als 80 Prozent der Gewaltbetroffenen hierzulande sind Frauen, bei Vergewaltigung und sexualisierter Gewalt sind die Opfer sogar zu 98 Prozent weiblich.

Rund 7.000 Plätze in Frauenhäusern gibt es, rund 20.000 bräuchte es, wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bestätigt. Dass die Länder jeweils eigene Strukturen und Finanzierungssysteme haben, erschwert die Arbeit der Häuser oft deutlich. Um den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und dem ambulanten Hilfesystem voranzubringen, wurde 2018 der Runde Tisch eingerichtet, in dem alle staatlichen Ebenen zusammen kamen.

Im Positionspapier wird nun das Ziel benannt, den Schutz gewaltbetroffener Personen zu gewährleisten, unabhängig davon, aus welchem Bundesland sie kommen. Der Zugang soll für jede Person gelten, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen ist, es soll also einen Rechtsanspruch geben.

Hindernisse etwa für Asyl­be­wer­be­r:in­nen sollen beseitigt werden, die Infrastruktur soll auch für Personen mit Behinderung ausgebaut werden. Zwar sind die Empfehlungen des Runden Tischs rechtlich nicht bindend, aber eine „hochrangige politische Absichtserklärung“, wie eine Sprecherin des BMFSFJ sagte.

Bekenntnis zur Istanbulkonvention

Noch bis 2024 stellt der Bund 30 Millionen Euro pro Jahr für den Aus-, Um- und Neubau sowie die Sanierung von Frauenhäusern zur Verfügung. Bis 2022 gibt er zusätzlich fünf Millionen Euro pro Jahr, um neue Konzepte zum Schutz von Frauen im Sinne der Istanbulkonvention zu erproben, dem Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner (Grüne), sagte, sei es gut, „eine Finanzierung der Frauenhausplätze zu schaffen, die unabhängig von befristeten Förderprogrammen ist.“

Die Geschäftsführerin des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Katja Grieger, sagte der taz, sie freue sich über das Bekenntnis von Bund, Ländern und Kommunen schon in der Präambel des Positionspapiers zu den Standards der Istanbulkonvention: „Das ist von großem Wert.“

In den kommenden Jahren sei es Aufgabe aller Beteiligten, zu definieren, was genau eine Versorgung nach den Standards der Konvention für Deutschland bedeute. „Diese Arbeit fängt gerade erst an.“

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