Hamburg bekämpft öffentliches Feiern: Die neuen Trinkregeln

In Hamburg werden Orte, an denen junge Menschen Alkohol trinken, zu „Hotspots“ erklärt und von der Polizei geräumt – aber Kneipen dürfen öffnen.

Auf einem Schild steht "Alkoholverbot" mit einem Stundenplan

Gekommen, um zu bleiben: Alkoholverbotsschild im Schanzenviertel Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Es klang gut, was der Erste Bürgermeister seinen Hamburgern in dieser Woche zu sagen hatte, nach Mutmachen am vorläufigen Ende der Entbehrungen, wie wir sie kannten: „Wir können den Sommer genießen“, sagte Peter Tschentscher (SPD) und schaffte es damit prompt auf die Titelseite des Hamburger Abendblatts. Und dann folgten allerlei Lockerungen des Pandemie-Regimes.

Unter freiem Himmel dürfen sich wieder zehn Menschen treffen, Sport treiben, Veranstaltungen wie der „Hamburger Dom“ sollen möglich sein. Drinnen sind Chorproben, Kultur- und Sportveranstaltungen erlaubt; Hotels dürfen wieder voll belegt werden, sogar die Prostitution kann wieder losgehen, also legal. Nur mit Test und Maske zwar, aber Küssen ist bei den meisten Se­xarbei­te­r:in­nen ja ohnehin tabu.

Klingt alles toll und nach echtem Leben. Aber gleichzeitig geschieht etwas, das nicht recht dazu passen will: In Hamburgs Ausgehvierteln St. Pauli und Schanze werden neue Verbotstafeln aufgehängt. „Alkoholverbot“ steht darauf, zur Sicherheit auch noch mal auf Englisch. Und dazu ein Stundenplan, den man zweimal lesen muss, bis man die ganze Tragweite verstanden hat: Mo–Fr 0–6 und 14–24 Uhr; Sa, So, Feiertage 0–24 Uhr.

Das heißt: Trinken darf man beispielsweise auf dem Schulterblatt vor dem linken Zentrum Rote Flora noch montags bis freitags von sechs Uhr morgens bis 14 Uhr. Aber wer tut das schon? Vielleicht die Wohnungslosen, die auf den Treppen der Flora ihr Lager aufgeschlagen haben, aber was tun die danach? Und was am Wochenende?

Ordentlich verschraubte Verbotsschilder

Es sind nicht mehr diese Do-it-yourself-mäßig laminierten und mit Kabelbindern fixierten Schilder, die vor Monaten am selben Ort die Maskenpflicht angekündigt hatten, nicht diese eilig aufs Pflaster gesprühten Piktogramme. Es sind solide, ordentlich bedruckte und fest verschraubte Verbotsschilder. Gekommen, um zu bleiben.

Nur eine Woche vorher hatte Tschen­tschers Stellvertreterin, die Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne), den politischen Boden dafür bereitet: „Was sich am Wochenende in der Schanze abgespielt hat, war total daneben“, ließ sie in lockerem Ton per Pressemitteilung wissen, nach dem ersten Partywochenende, dem die Polizei ein Ende bereitet hatte. „Klar wollen jetzt alle raus, Leute treffen, den Frühling genießen. Aber das war eine rücksichtslose Massenparty mit Potenzial für ein mögliches Corona-Superspreader-Event“, so Fegebank, die auch einen Vergleich zur Hand hatte, der viel über ihre Weltsicht verrät: „Das Virus ist nicht weg und auf dem Ballermann geht es zurzeit gesitteter zu als auf dem Schulterblatt.“ Igitt!

Ihrer Analyse ließ Fegebank eine Drohung folgen: „Wir werden im Senat über Maßnahmen beraten müssen, wenn sich die Lage nicht durch Einsicht entspannt.“ Der Senat tagte genau einen Tag später – und beschloss das Alkoholverbot an sogenannten „Hotspots“ wie der Schanze und an vielen anderen Orten der Stadt. Ob sich also nach dem ersten Partywochenende so etwas wie Einsicht einstellen würde, ob die jungen Leute auch „gesittet“ feiern können – das konnte sich vorher gar nicht zeigen.

Genauer gesagt handelt es sich um ein „Alkoholverkaufs- und Konsumverbot“, noch genauer ist sogar schon das „Mitführen“ von Alkohol verboten. Außer natürlich, wenn man in einer Kneipe sitzt oder in einem Restaurant. Die dürfen schon seit zwei Wochen wieder draußen ausschenken – an Gäste mit Sitzplatz. Seit einer Woche kann man dort sogar wieder drinnen trinken, wenn auch unter Auflagen, die für viele kleine Gastronomen ähnlich ruinös sind wie der Lockdown vorher.

Schlimmer trifft es nur die Kioske, meist von Migrantenfamilien betrieben. Ihr Geschäftsmodell ist im Eimer, wenn der abendliche Alkoholverkauf dauerhaft wegfällt. Das „Alkoholverbot“ ist also vor allem ein „Billigalkoholverbot“. Wer es sich leisten kann, kann aus der Kneipe am Schulterblatt bei Aperol Spritz gemütlich zuschauen, wie die Polizei den Pöbel vertreibt.

Dass das nicht oder zumindest nicht in erster Linie dem Infektionsschutz dienen kann, ist klar, denn das Risiko, sich über Aerosole zu infizieren, ist in geschlossenen Räumen weitaus höher als an der frischen Luft. Worum es eigentlich geht, hat Fegebank in ihrem kurzen Pressestatement auch schon mitverraten: „Das ist nicht nur ein Problem für die Eindämmung der Pandemie, sondern auch für die Menschen, die in der Schanze leben.“

Pandemiemaßnahmen könnten bleiben

Offenbar hat der Hamburger Senat vor, die Pandemiemaßnahmen in die Zeit nach Corona zu verlängern, um ein „Problem“ zu lösen, das lange vor der Pandemie erkannt war: dass die Menschen in Amüsierviertel gehen, um sich zu amüsieren.

Viel war während der Pandemie von überzogenen Grundrechtseinschränkungen die Rede, manchmal auch zu Recht – etwa bei der phasenweise fast völlig ausgehebelten Versammlungsfreiheit. Kann sein, dass das Recht auf den öffentlichen Raum nun an ungeahnter Stelle zurückerkämpft werden muss. Wahrscheinlich kommt dem Hamburger Schanzenviertel, wo die Grenzen zwischen politischem Protest und Party von jeher fließend sind, dabei eine zentrale Rolle zu.

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Jan Kahlcke, war von 1999 bis 2003 erst Volontär und dann Redakteur bei der taz bremen, danach freier Journalist. 2006 kehrte er als Redaktionsleiter zur taz nord in Hamburg zurück

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