Mit GEZ-Schulden im Gefängnis: Neues aus der Anstalt

Ein Mann zahlt jahrelang keinen Rundfunkbeitrag. Dafür muss er in den Knast. Schuld daran sind aber nicht die Öffentlich-Rechtlichen.

Eine Gefängniszelle von Innen. Darin stehen eine Pritsche und ein Schrank. An der Wand sind ein kleiner Tisch und zwei Regalbretter befestigt. Das Fenster ist vergittert.

GEZ-gebührenfreier Aufenthalt: eine Gefängniszelle in Deutschland Foto: Max Kovalenko/imago

Wie kaputt ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk, wenn er zu solchen Mitteln greift“, fragt gerade mal wieder die Community der GEZ-Hasser auf Twitter. Denn da sitzt ein Mensch seit rund drei Monaten im Knast. So viel ist sachlich richtig, dann hört es mit den Fakten aber schon auf. Nicht der WDR, dem dieser Mensch ein paar Jahre Rundfunkbeitrag schuldet, hat da wen eingebuchtet. Dieser Ordnungswidrige sitzt in der so genannten Erzwingungshaft, weil er keine Vermögensauskunft abgeben möchte.

Die wird fällig, wenn jemand angemahnte Gelder, Beiträge oder Gebühren nicht zahlt und den Ge­richts­voll­zie­­he­r*in­nen keinen Einblick in seine Finanzen gewährt. Nichtgezahlte Überziehungsgebühren bei der Bibliothek oder Schwarzfahren und eben auch der Rundfunkbeitrag sind gerne mal so Fälle.

Für die Öffentlich-Rechtlichen ist die dadurch entstehende Aufregung so überflüssig wie ein Kropf oder „Sprüche vor acht“. Vor allem wenn sich wie jetzt auch sofort die AfD mit ihrem „ARD abschaffen“ dranhängt. Wenn WDR-Chef Tom Buhrow, der gerade passenderweise auch ARD-Vorsitzender ist, den Fall nur aus der Presse kennt, ist das hoffentlich fromm geflunkert. So hat es Buhrow aber am Montag beim Pressegespräch zum Start der neuen Verbundmediathek von ARD und ZDF gesagt. Und dass er zu Einzelfällen ohnehin nichts sagen dürfe. Versuch macht also doch nicht klug.

Denn es gab in den letzten Jahren immer wieder solche Vergehen. Damit endlich Ruhe im Erzwingerclub einkehrt, müssen alle Anstalten und die Vollstreckungsbehörden zu besseren Lösungen kommen. Denn pro 100 Euro, die ARD, ZDF und Deutschlandradio geschuldet werden, entsteht ein Imageschaden von locker 100.000 Euro.

Es gibt auch bessere Ansätze wie die Auskunftsrechte der Behörden über das Bundeszentralamt für Steuern. Doch viele Ge­richts­voll­zie­he­r*in­nen scheuen den Papierkram und reiten lieber so sheriffmäßig mit der Polizei im Schlepptau ein. Bevor sich jetzt der gesamte Berufsstand aufregt: Ja, auch ihr habt eure Vorschriften und teilweise macht es jede Kommune, jedes Landratsamt auch noch ein bisschen anders. Ein Austausch findet kaum statt.

„Warum gibt es denn hier eigentlich keinen Gerichtsvollzieherverbund, wo sich alle verlinken wie bei den Mediatheken,?“, fragt die Mitbewohnerin. Klar ist das mühsam und dauert wie das „Strea­ming-Netzwerk“ von ARD und ZDF. Nen Versuch wäre es aber wert.

Immerhin stimmt eins versöhnlich. In der Anstalt muss keiner für die Anstalt zahlen. Denn „Hafträume in Justizvollzugsanstalten“ gelten nicht als Wohnung oder Betriebsstätte und sind deshalb vom Rundfunkbeitrag befreit.

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2000-2012 Medienredakteur der taz, dann Redakteur bei "ZAPP" (NDR), Leiter des Grimme-Preises, 2016/17 Sprecher der ARD-Vorsitzenden Karola Wille, ab 2018 freier Autor, u.a. beim MDR Medienportal MEDIEN360G. Seit Juni 2023 Leitung des KNA-Mediendienst. Schreibt jede Woche die Medienkolumne "Flimmern und rauschen"

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