Verfahren gegen italienischen Ex-Innenminister: Matteo Salvini wird nicht belangt

Ein Gericht lehnt es ab, die Hauptverhandlung gegen den Rechtspopulisten wegen Freiheitsberaubung zu eröffnen. Eine weitere Anklage ist anhängig.

Matteo Salvini umringt von Mikrofonen trägt eine Maske mit der Fahne Italiens und gibt der Presse Auskunft

Matteo Salvini nach der Anhörung im Prozess um den Fall des Schiffes „Gregoretti“, Januar 2021 Foto: Samantha Zucchi/Insidefoto/imago-images

ROM taz | Freispruch für Matteo Salvini: Am Freitag hat der zuständige Richter im sizilianischen Catania zum Abschluss der Voranhörung mitgeteilt, dass er die Hauptverhandlung gegen den Chef der rechtspopulistisch-fremdenfeindlichen Lega wegen Freiheitsberaubung nicht zulässt.

Salvini wurde vorgeworfen, er habe als damaliger Innenminister Italiens im Juli 2019 verfügt, dass 135 im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge fünf Tage lang auf ­einem Schiff der italienischen Küstenwache festgehalten wurden, ehe sie an Land gehen konnten. Dies erfüllte nach Ansicht des Ministertribunals, das für die Einleitung von Verfahren gegen Regierungsmitglieder zuständig ist, den Tatbestand der Freiheitsberaubung. Darauf stehen bis zu 15 Jahre Haft.

Die Entscheidung, ob es zum Prozess kommt, oblag im zweiten Schritt dem Gericht von Catania. Doch in der Voranhörung hatte sich die dortige Staatsanwaltschaft auf die Seite des Lega-Chefs geschlagen. Sie und die Verteidigung forderten die Einstellung des Verfahrens mit dem Argument, Salvini sei nur seinen Amtspflichten nachgekommen – mit dem Ziel, von anderen EU-Ländern die Zusage zur Übernahme eines Teils der Flüchtlinge zu erhalten. Zudem habe er in völligem Einklang mit dem damaligen Premierminister Giu­seppe Conte gehandelt.

Zu einem völlig anderen Befund war am 17. April das Gericht von Palermo gekommen, vor dem die Voranhörung in einem ähnlichen Fall stattgefunden hatte. Dort ging es um das NGO-Schiff „Open Arms“, auf dem im August 2019 147 Flüchtlinge tagelang ausharren mussten, weil Salvini zunächst ebenfalls die Erlaubnis zum Landgang verweigert hatte. In Palermo wurde die Anklage wegen Freiheitsberaubung zugelassen, am 15. September soll die Hauptverhandlung eröffnet werden.

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