Völkermord an Herero und Nama: Entschuldigung genügt nicht

Deutschland erkennt den Völkermord an den Herero und Nama in Namibia an. Was fehlt, ist eine „moralische und materielle Wiedergutmachung“.

Bundesaußenminister Heiko Maas vor dem Bundeswappen

Bundesaußenminister Maas gibt Deutschlands Anerkennung des Völkermords in Namibia bekannt Foto: Tobias Schwarz/ap

Namibia und Deutschland haben Medienberichten zufolge ein „Versöhnungsabkommen“ unterzeichnet. Demnach entschuldigt sich die deutsche Regierung für den kolonialen Völkermord von 1904 bis 1908. Das Abkommen umfasst Zahlungen von mehr als einer Milliarde US-Dollar – zahlbar über einen Zeitraum von 30 Jahren – sowie die öffentliche Anerkennung des Völkermords.

Erwartungsgemäß haben traditionelle Führer der OvaHerero und Nama, darunter auch Befürworter der Verhandlungen, diese „Versöhnung“ öffentlich als unzureichend und beleidigend abgelehnt. Der volle Text der Vereinbarung liegt noch nicht öffentlich vor. Gerüchten zufolge will Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach Namibia reisen und vor dem Parlament eine Entschuldigung aussprechen.

Das wäre der zweite Versuch einer deutschen Regierung, Reue für die Verbrechen an den OvaHerero und Nama zu demonstrieren. Schon 2004 entschuldigte sich die damalige Ministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit, Heidemarie Wieczorek-Zeul, bei einer Rede in Ohamakari in Waterberg. Allerdings schwächte Berlin die Entschuldigung damals ab: Die Ministerin habe nicht für die Regierung gesprochen, hieß es.

Ironischerweise bot die Bundesregierung damals der namibischen Regierung einen sogenannten Sonderfonds an, um an die betroffenen Gemeinschaften „Sozialhilfen“ als eine Art Wiederaufbau oder Wiedergutmachung zu verteilen. Die Gelder sind bis heute nicht verbucht. In den Gebieten der meisten betroffenen Gemeinschaften gibt es keine wesentlichen wirtschaftlichen Fortschritte. Sie sitzen weiter auf dem Trockenen. Eine wirksame Entschuldigung muss vier Ansprüchen genügen.

Betroffene Gemeinden sitzen auf dem Trockenen

Erstens: Der Täter muss das begangene Verbrechen vollumfänglich anerkennen. Zweitens: Er muss erklären, warum und wie sein Verhalten den Opfern Schaden zugefügt hat. Um Vertrauen zu schaffen und eine Versöhnung zu ermöglichen, muss er garantieren, dass es keine Wiederholung der Verbrechen geben wird. Drittens: Es muss einen ehrlichen Ausdruck von Reue geben. Und viertens: Es muss eine Wiedergutmachung gezahlt werden.

Eine Entschuldigung ohne Entschädigung ist aus Sicht der Opfer bedeutungslos, denn es geht bei Reparationen darum, die Würde der Opfer wiederherzustellen. Wenn wir die Entschuldigung der Ministerin aus dem Jahr 2004 anhand dieser Kriterien beurteilen, stellt sie die Nachkommen der Opfer des in den Jahren 1904-08 von Deutschen verübten Völkermords nur bedingt zufrieden. Sie erfüllt die ersten beiden Kriterien und teilweise das dritte. Aber sie scheiterte am vierten.

Heute wiederum sieht es so aus, dass die Bundesregierung die Entschuldigungsformel von 2004 neu auflegt und zusätzlich zur Zahlung von Sozialhilfe als Entschädigung bereit ist. Und sie behauptet, der Vernichtungsbefehl des Generals Lothar von Trotha gegen die OvaHerero und Nama sei nach damaligen Maßstäben kein Völkermord gewesen, nur nach heutigen.

Steinmeier und sein namibischer Amtskollege Hage Geingob verstehen nicht, worum es geht, wenn wir, die Betroffenen, die Wiederherstellung unserer Würde als von der Erinnerung und den Narben der Verbrechen gezeichnete Völker einfordern. Wiederherstellung unserer Würde heißt Entschädigung für unser gestohlenes Land und Rekonstruktion der dem Völkermord zum Opfer gefallenen soziokulturellen und ökonomischen Aspekte unserer Gesellschaften.

Wie Wieczorek-Zeul in ihrer Rede richtig sagte, wurden unsere Ahnen ihres Landes beraubt, Frauen wurden in die sexuelle Sklaverei gezwungen, Menschen wurden wahllos getötet, in Konzentrationslagern interniert und zur Sklavenarbeit beim Bau von Eisenbahnen, Hafenkais in Swakopmund und Gebäuden in ganz Namibia gezwungen.

Konrad Adenauer als Vorbild

Bundespräsident Steinmeier sollte sich Konrad Adenauer zum Vorbild nehmen, der 1951 dem Appell jüdischer Organisationen und Israels folgte. Adenauer erklärte vor dem Bundestag: „Im Namen des deutschen Volkes sind unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten …

Die Bundesregierung ist bereit, gemeinsam mit Vertretern des Judentums und des Staates Israel, der so viele heimatlose jüdische Flüchtlinge aufgenommen hat, eine Lösung des materiellen Wiedergutmachungsproblems herbeizuführen, um damit den Weg zur seelischen Bereinigung unendlichen Leides zu erleichtern.“

In gleicher Weise sollte Deutschland heute im Fall der OvaHerero und Nama eine Wiedergutmachungskommission bilden, die messbare Kriterien über die Auswirkungen des Völkermords auf die Nachfahren der Opfer ermittelt, und einen Wiedergutmachungsfonds einzurichten, der ihre Gemeinschaften wiederherstellt. Ein solcher Fonds sollte unabhängig von Namibias Regierung sein, die systematisch Geld in die nördlichen Regionen lenkt.

Wir bedauern die selektive „moralische und historische Verantwortung“, die die Deutschen den Opfern ihrer Völkermorde je nach Rasse und Ethnizität zukommen lassen. Eine Entschuldigung muss moralische und materielle Wiedergutmachung an den OvaHerero und Nama beinhalten. Keine noch so hohe Summe von Sozialhilfe kann das Leid unserer Völker aufwiegen.

Präsident Steinmeier sollte seine Entschuldigung nicht im namibischen Parlament äußern, sondern im Bundestag, damit das deutsche Volk seinen verschwiegenen Völkermord kennenlernt und versteht. Anschließend ist er in Namibia willkommen, um die OvaHerero und Nama zu treffen und sich bei ihnen zu entschuldigen. Wenn nicht, kann er mit dem namibischen Präsidenten und dem namibischen Parlament Urlaub machen. Unser Kampf aber wird weitergehen. Wir sind geduldig.

Aus dem Englischen von Dominic Johnson

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