Strafverteidigerin über Bamf-Verfahren: „Ein Justiz- und Medienskandal“

Nach dem Ende des Prozesses gegen Bremens Ex-Bamf-Leiterin Ulrike B. fordert Anwältin Christine Vollmer Reformen bei Bremens Staatsanwaltschaft.

Protestierende stehen vor dem Konzerthaus Glocke in Bremen, wo das Landgericht coronabedingt tagt

Ermittlungen zwecks Stimmungsmache: Demo zum Auftakt des Bamf-Pozesses Foto: Bahlo/dpa

taz: Frau Vollmer, was hat das Bamf-Verfahren zu einem besonderen Verfahren gemacht?

Christine Vollmer: Es war herausragend in der Vorverurteilung. Die war durch die Medien, durch die Politik, aber auch durch die Justiz sehr massiv befeuert worden. Das fand ich schon bemerkenswert.

War es weniger ein Justiz- als ein Medienskandal?

Nein, für mich ist es ganz klar beides. Innenminister Seehofer hatte damals gut erkennbar versucht, am rechten Rand zu fischen – und alle haben mitgemacht: Die Staatsanwaltschaft hat sich da einspannen lassen in diese Richtung. Und die Medien haben völlig unkritisch übernommen, ohne aus anderen Quellen zu recherchieren.

Weil die Staatsanwaltschaft als privilegierte Quelle gilt, der wir vertrauen dürfen. Ist das eine veraltete Vorstellung?

Auf jeden Fall. Wir Ver­tei­di­ge­r*in­nen fragen uns ja öfter: Warum werden wir nicht gefragt. Warum wird nicht die Sichtweise der Beschuldigten eruiert. Dass die Staatsanwaltschaft die neutralste Behörde der Welt ist, kann man jedenfalls wirklich nicht mehr sagen. Das Bild müssten auch die Medien endlich ad acta legen.

Bei den Bamf-Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die Medien gefüttert bis hin zu diesem ominösen Hintergrundgespräch, bei dem Ulrike B. eine Lovestory angedichtet wurde, als Motiv für Taten, die es nicht gab. Ist das nur ein zufälliger Ausbruch von Sexismus?

49, Fachanwältin für Strafrecht in Bremen, war dort bis 2019 Richterin am Staatsgerichtshof. Sie ist Stell­vertretende Vorsitzende der Vereinigung Niedersächsischer und Bremer StrafverteidigerInnen.

Im Grunde müsste man mal eine Erhebung von Daten machen. Ich kann nur aus meiner Erfahrung berichten und dem, was ich durch die Tätigkeit in der Vereinigung niedersächsischer und bremischer Straf­ver­tei­di­ge­r*in­nen weiß. Aber sagen lässt sich: Das Rollenbild in der Staatsanwaltschaft ist zum Teil recht veraltet. Das lässt sich als Grundsatz sagen. Im Grunde ist Sexismus eine ähnliche Denkweise wie Rassismus: Dass es da in der Polizei ein strukturelles Problem gibt, zeigen alle Auswertungen, und die Generalstaatsanwältin von Berlin wenigstens hat das auch offen angesprochen.

…und was heißt das in Bezug auf die Staatsanwaltschaft?

Die deckt dieses Verhalten. Die Po­li­zei­be­am­t*in­nen kommen ja in der Regel damit durch. Das spricht doch dafür, dass ein ähnliches Problem auch in der Staatsanwaltschaft herrscht. Aber um darüber seriöse Aussagen zu treffen, müsste das mal untersucht werden.

Beeinträchtigen Vorkommnisse wie die organisierte Indiskretion im Zuge der Bamf-Ermittlungen die Basis, auf der Ver­tei­di­ge­r*in­nen und Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten?

Der Prozess gegen die frühere Bremer Bamf-Leiterin Ulrike B. wurde am 20. April gegen Geldbuße von 10.000 Euro eingestellt. taz-Leser*innen haben eine Soli-Aktion gestartet, um ihr diese zu erstatten.

Weiterhin verhandelt wird vorm Bremer Landgericht im abgetrennten Verfahren gegen den Hildesheimer Asylrechtsanwalt Irfan Ç. Am 20. Mai ist die Beweisaufnahme abgeschlossen worden, die Plädoyers sind auf den 27. Mai angesetzt.

Irfan Ç. war ursprünglich bezichtigt worden, Busse gechartert, damit Man­dan­t*in­nen nach Bremen gekarrt und dank persönlicher Beziehung zu Ulrike B. durchs Verfahren geschleust zu haben – Asylmissbrauch in hunderten Fällen.

Zugelassen hat das Gericht nur acht Anklagepunkte, darunter Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt, der inzwischen als erlaubter erwiesen ist.

Schwierig. Wir Ver­tei­di­ge­r*in­nen sind ja grundsätzlich dafür da, die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen. Deswegen ist das mit der Zusammenarbeit so eine Sache. Aber natürlich erschüttern solche Ereignisse das Vertrauen in die Vorgehensweise. Und natürlich schürt das nicht die Hoffnung auf ein faires Miteinander: Das war schon mal besser in Bremen. Solche Vorfälle lassen uns Ver­tei­di­ge­r*in­nen immer misstrauischer werden, ob da wirklich auf das eigentliche Geschäft geguckt wird – nämlich Be- und eben auch Entlastendes zu ermitteln. Das ist die ureigenste Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Es muss sichergestellt werden, dass sie die erfüllt.

Wenn der Chef der Behörde und drei seiner Untergebenen sich mit einem Journalisten zusammensetzen und Geschichtchen über eine Beschuldigte erzählen – lässt sich dann noch daran glauben, das sie ergebnisoffen ermitteln?

Nein, das ist in diesem Fall ganz offensichtlich überhaupt nicht mehr geschehen. Und das ist offenbar auch nicht die einzige Schwachstelle, die in diesem Verfahren wenigstens als Verdacht aufgetaucht ist. Es gibt auch den Verdacht, dass entlastende Urkunden dort nicht zur Akte genommen worden sind.

Auch deswegen wird ja ermittelt…

Das hat ganz klar mit einem fairen Verfahren nichts mehr zu tun – und auch bei anderen Ermittlungen bemängeln wir das manchmal. Deshalb müsste seriös untersucht werden, wie tief das Problem sitzt.

Kann Janhenning Kuhn unter solchen Bedingungen weiter die Staatsanwaltschaft Bremen leiten?

Ich bin immer eine Freundin davon, das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten und eben nicht den Fehler zu wiederholen, den man bei der Bamf-Außenstellenleiterin gemacht hat: Es müssen erst die Tatsachen ermittelt und rechtlich bewertet werden. Generalstaatsanwältin Kirsten Graalman-Scheerer ist eine unerschrockene und unabhängige Person. Die dortigen Ermittlungen können gespannt abgewartet werden

Und wenn es straflos ausgehen sollte? Denn dass es das Gespräch gab und dass es illegal war, ist ja festgestellt: Kann denn Politik ein Interesse haben an einer Staatsanwaltschaft, die sich so verhält?

Nein, das kann und darf sie nicht. Das ist ja klar. Die Politik muss ein Interesse daran haben, dass die seriös und nach Recht und Gesetz handeln. Aber auch die Politik soll nicht vorverurteilen. Ich werde es jedenfalls nicht tun.

Dann bliebe die Sache möglicherweise folgenlos?

Wenn sich diese Vorwürfe erhärten und sich das Gespräch auch als strafbares Handeln herausstellt, muss es personelle Konsequenzen haben. Aber wichtiger sind andere Schritte: Offensichtlich muss der Umgang mit den Medien viel stärker geregelt werden. Es muss sichergestellt werden, dass da nicht solche Grenzüberschreitungen stattfinden. Die Behörde muss strukturell verändert werden, um zu gewährleisten, dass dort fairer und offener und neutraler ermittelt wird. Und nicht, dass das Ergebnis vorweg klar ist – und dann wird so ermittelt, dass es passt.

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