Datenweitergabe aus Polizeicomputer: Daten gegen Cash

In Hamburg beginnt am Montag ein Prozess gegen eine Polizistin. Sie soll sensible Daten von Bür­ge­r:in­nen gegen Geld herausgegeben haben.

Einsatzzentrale der Polizei mit Dutzenden Computer-Bildschirmen

Nur ein Klick entfernt: Daten auf Polizeicomputern Foto: Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | Der Eindruck drängt sich auf: Ein Polizeicomputer mit einem Haufen sensibler Daten der Bür­ge­r:in­nen scheint manchen Be­am­t:in­nen ein Selbstbedienungsladen zu sein – mit dessen Waren sich auch noch ganz gut Kasse machen lässt. In Hamburg startet am Montag vor dem Landgericht ein Prozess gegen einen Mann, der Geld für Daten aus dem Polizeicomputer bezahlt hat – und gegen eine Polizistin, die sie auch herausgegeben hat.

In insgesamt zehn Fällen soll die Beamtin Daten aus polizeilichen Auskunftssystemen abgefragt und an den Angeklagten weitergegeben haben – mal soll sie dafür 100, mal 200 Euro bekommen haben.

Die angeklagte Polizistin soll laut Medienberichten zum Tatzeitpunkt spielsüchtig gewesen sein. Schulden in Höhe von 110.000 Euro hätten sich deshalb bei der Beamtin durch Online-Glücksspiel angehäuft. Darum sei sie auf die Idee gekommen, dem Mitangeklagten den Daten-gegen-Cash-Deal anzubieten.

Illegale Datenabfrage kein Einzelfall

Mehr Aufmerksamkeit haben die illegalen Datenabfragen und -weitergaben seit den Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“ an diverse linke Politiker:innen, Journalist:innen, Künst­le­r:in­nen und Aktivist:innen. In den Drohungen waren teilweise Daten enthalten, die zuvor auf Polizeicomputern abgerufen wurden.

Doch der am Montag startende Prozess sowie auch eine Umfrage der Welt am Sonntag zeigt, dass ein rechtsterroristisches Motiv bei der illegalen Datenabfrage als Spitze des Eisbergs zu sehen ist: Zwischen 2018 und 2020 wurden bundesweit mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen gegen Po­li­zei­be­am­t:in­nen eröffnet.

Klar ist: Das sind nur die bekannt gewordenen Fälle. Die Dunkelziffer lässt sich höchstens erahnen. Auch im vorliegenden Fall war es eher Zufall, dass die Datenabfrage und -weitergabe überhaupt auffiel: Der Angeklagte war ohnehin schon wegen anderer Delikte im Visier der Ermittler:innen, im Zuge dessen sie auf die offenbar kriminelle Kollegin stießen.

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