Bundesweites Infektionsschutzgesetz: Streit um Notbremse

Nächtliche Ausgangssperren, aber keine wirksamen Verpflichtungen für die Wirtschaft? Die Opposition streitet mit der Regierung über den Corona-Kurs.

Bundeskanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Spahn.

Wurden von der Opposition hart attackiert: Merkel und Spahn im Bundestag Foto: Michael Kappeler/dpa

BERLIN taz | Gegen den heftigen Widerspruch der Opposition passierte die sogenannte Bundes-Notbremse am Freitagvormittag die erste Lesung im Bundestag. Der vorgelegte Gesetzentwurf müsse „dringend nachgebessert“ werden, forderte Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt. Von einer „Abrissbirne des Parlamentarismus“ sprach Linksfraktionschef Dietmar Bartsch. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Lindner drohte mit einer Verfassungsbeschwerde.

Die Regierungskoalition will mit der von ihr vorgeschlagenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit verbindliche Corona-Maßnahmen festschreiben. Danach müssten das öffentliche Leben und private Kontakte weitgehend heruntergefahren werden, sobald in einem Landkreis die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r:in­nen binnen sieben Tagen auf über 100 steigt. Dann sollen beispielsweise Ausgangsbeschränkungen von 21 Uhr bis 5 Uhr gelten. Schulen sollen ab einem Wert von 200 mit Ausnahmen keinen Präsenzunterricht mehr anbieten dürfen. Bisher lagen solche Maßnahmen in der Verantwortung der Länder.

Dass dringender Handlungsbedarf besteht, darin waren sich alle Bundestagsfraktionen außer der AfD einig. Nur was für Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, darüber besteht keine Einigkeit.

Äußerst umstritten sind besonders die nächtlichen Ausgangssperren. Diese seien verfassungsrechtlich „hochproblematisch“, sagte FDP-Mann Lindner. „In der Praxis bedeutet das, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit entfernt in einem einzelnen Betrieb daran gehindert wird, alleine nach 21 Uhr vor die Tür zu treten zum Abendspaziergang“, sagte er. Für den Fall, dass auf die Bedenken der FDP nicht eingegangen werde, kündigte er an, „den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen“.

Kontrolle der Unternehmen gefordert

Die geplanten Ausgangsbeschränkungen seien „keine Lösung“, sagte auch Linksfraktionschef Dietmar Bartsch. Ein solcher Grundrechtseingriff sei „rechtlich höchstbedenklich“. Bartsch verlangte demgegenüber raschere Fortschritte beim Impfen und eine nationale Teststrategie.

Scharf attackierte sein Parteifreund Klaus Ernst die Union und die SPD, weil diese bei der Wirtschaft und der Industrie die Augen zu drücken würden. „Sie sind nicht einmal in der Lage, in dieses Gesetz reinzuschreiben, dass man doch bitteschön testen muss, bevor man sich am Arbeitsplatz aufhält und bevor man sich möglicherweise so verhält, dass man andere ansteckt“, sagte Ernst. Der Grund für diese eigentümliche Zurückhaltung sei, dass die Regierungskoalition „den Unternehmerverbänden im Hintern hängen“ würde.

Weniger deftig, aber in die gleiche Richtung argumentierte die grüne Bundestagsfraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt. „Eine Notbremse, die wirksam ist, sieht anders aus“, sagte sie. Da geht es für sie „zuallererst um die Kontakte in der Arbeitswelt“, die „maximal rechtsverbindlich runter“ müssten. Erforderlich sei eine Homeofficepflicht. Bei den Ausnahmefällen, wo dringend weiter vor Ort gearbeitet werden müsse, müsste verplichtend und kontrolliert getestet werden. Ein Angebot reiche da nicht aus. „Auf der Baustelle muss doch auch ein Helm getragen werden“, sagte Göring-Eckardt. „So einfach ist das.“

Dringender Appell von Merkel

Es sei „definitiv nicht verhältnismäßig, wenn Sie in der Wirtschaft weiter locker sind“, hielt Göring-Eckardt der Großen Koalition entgegen, „und auf der anderen Seite die Ausgangssperren machen“. Darüberhinaus kritisierte sie die Gesetzesvorlage insgesamt als nicht weitreichend genug. So komme eine Inzidenz von 100 „zu spät, um noch zu bremsen“, sagte sie. „Wir müssen konsequent zurück auf 50, besser noch auf 35.“

Zu Beginn der Debatte verteidigte Bundeskanzlerin Angela Merkel den vorgelegten Gesetzentwurf. Eine bundeseinheitliche Notbremse sei nach ihrer Überzeugung „dringend“ und „überfällig“. Die Intensivmediziner würden einen Hilferuf nach dem anderen senden. „Wer sind wir denn, wenn wir diese Notrufe überhören würden?“ Die Lage sei „ernst, und zwar sehr ernst“, sagte Merkel. „Und wir alle müssen sie auch ernst nehmen.“

Tatsächlich sind die Zahlen alarmierend: Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Freitag 25.831 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Das sind 367 Fälle mehr als am Freitag vor einer Woche. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Ein­woh­ne­r:in­nen binnen sieben Tagen, liegt bundesweit bei 160, 1. Und 247 weitere Menschen sind im Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 79.628. „Die dritte Welle hat unser Land fest im Griff“, sagte Merkel.

Ausgangssperren verteidigt

Die desaströs verlaufenden Beratungen mit den Mi­nis­ter­prä­si­den­t:in­nen am 22. März seien für sie eine „Zäsur“ gewesen. Um die Pandemie wirkungsvoller zu bekämpfen, „müssen wir die Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen besser bündeln“. Sei sei sich „sehr wohl bewusst“, dass mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes „harte Einschränkungen“ beschlossen würden. Aber alle Maßnahmen hätten das einzige Ziel, „unser ganzes Land aus dieser furchtbaren Phase der stetig steigenden Infektionszahlen, der sich füllenden Intensivstationen, der bestürzend hohen täglichen Zahl der Coronatoten herauszuführen.“

Immer wieder wurde Merkels Rede von wütenden Zwischenrufen aus den Reihen der AfD unterbrochen, so dass sich Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble zu einer „allgemeinen Bemerkung“ veranlasst sah: „Glauben Sie angesichts der Notlage und der Sorgen unserer Mitbürginnen und Mitbürger, dass wir dem nicht auch in der Art, wie wir das hier debattieren, Rechnung tragen müssen?“, fragte Schäuble rhetorisch mit Blick auf die Abgeordneten rechtsaußen.

Ausführlich ging Merkel auf die Kritik an den geplanten nächtlichen Ausgangssperren sein. „Diese Einwände nehme ich ernst“, sagte sie. Obwohl es sich hierbei um einen „nicht zu leugnenden erheblichen Eingriff in die persönliche Freiheit“ handeln würde, sei sie überzeugt davon, dass es sich dabei um „eine geeignete, verhältnismäßige und erforderliche Maßnahme“ handeln würde.

Verweis auf andere Länder

Weil es in der Pandemiebekämpfung zuvorderst um die Reduzierung von Kontaktmöglichkeiten gehe, müsse es auch stets um die Reduzierung von Mobilität gehen. Ziel der vorgesehenen Ausgangsbeschränkungen sei es, „abendliche Besuchsbewegungen von einem Ort zum anderen, im übrigen auch unter Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, zu reduzieren“.

Auch zahlreiche andere Staaten – namentlich führte sie Großbritannien, Irland, Frankreich, Portugal und die Niederlande auf – hätten Ausgangsbeschränkungen praktiziert oder praktizierten sie noch. „Zum Teil im Übrigen erheblich restriktiver als wir das überlegen.“

Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Epidemiologe Karl Lauterbach sprang Merkel in der Debatte bei. In keinem Land sei es gelungen, die ansteckendere britische Corona-Mutation B.1.1.7 ohne Ausgangsbeschränkungen in den Griff zu bekommen. „Daher bitte ich, dass wir tatsächlich in dieser Ausgangssperre eine notwendige, aber nicht hinreichende Maßnahme sehen“, sagte Lauterbach.

Die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag sollen am kommenden Mittwoch stattfinden. Danach muss es noch den Bundesrat passieren.

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