verboten

Guten Tag, meine Damen und Herren!

verboten freut sich: Auch ohne Corona bleibt noch viel verboten. Zum Beispiel Altsein auf bestimmten Partys. So ist jetzt ein Mann vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Diskriminierungsklage gegen Partyveranstalter gescheitert, die ihn wegen seines Alters abgewiesen hatten. Diese Veranstaltung sei für Personen von 18 bis 28 Jahren gedacht gewesen, so die Richter. Anders als im öffentlichen Nahverkehr und bei Massenevents greife hier das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht. Tja, Pech, meint verboten und lädt den armen Mann zum Trost herzlich ein zur altersgerechten ersten After-Corona-

taz-Dachterrassenparty.