Wirtschaftsminister zum Klimaschutz: „Das Urteil gibt uns den Schubs“

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) räumt ein, dass auch in seiner Partei beim Klimaschutz Fehler gemacht wurden. Nun will er nachbessern.

Ein Stahlarbeiter steht in Schutzkleidung an einer Stahlpfanne

Nach dem Willen von Altmaier soll die Stahlindustrie klimaneutral werden und im Land bleiben Foto: Julian Stratenschulte/dpa

taz: Herr Altmaier, Ihr Parteichef Armin Laschet hat am Montag als Reaktion auf das Klima-Urteil das Bundesverfassungsgerichts verkündet, man werde jetzt ein „Entfesselungspaket“ lostreten. Wer oder was hat Sie denn in den letzten Jahren gefesselt?

Peter Altmaier: Es geht um die ökologische Transformation der gesamten Wirtschaft und des ganzen Landes. Dabei sind Entbürokratisierung und Planungsbeschleunigung unverzichtbar, denn wir haben nicht unendlich viel Zeit. Und wir wollen auch keine De-Industrialisierung, bei der die Produktion nur noch in Ländern stattfindet, die keine Klimapolitik haben. Ich bin sicher, Armin Laschet wird konkrete Vorschläge für das Regierungsprogramm von CDU und CSU vorlegen. Wir müssen jetzt die Chance nutzen zu einem parteiübergreifenden Konsens und einen neuen Generationenvertrag im Klimaschutz schließen.

62, ist seit 2018 als Wirtschaftsminister für die deutsche Energiepolitik verantwortlich. Mit dem Thema Klimaschutz war er zuvor auch schon als Umweltminister und Kanzleramtschef befasst.

Aber warum erst jetzt? Wer hat Sie gefesselt?

In der Klimapolitik wurden Fehler gemacht und zwar von allen Seiten. Viele in der Union mussten lernen, dass Energiewende ohne Windräder nicht funktioniert. Aber auch manche in der Umweltbewegung mussten lernen, dass wir für Windräder nur genug Flächen bekommen, wenn wir den Naturschutz praxistauglich anwenden.

Und bei vielen dieser Fragen hat es auch an der Unterstützung der SPD gefehlt. Ein einheitliches Natur- und Artenschutzrecht, das den Kommunen vor Ort Genehmigungen von Windrädern erleichtern würde oder auch langfristige Finanzierungszusagen für die Transformation der Industrie fehlen bis heute und da fehlt es an klaren Bekenntnissen von Seiten der SPD. Inzwischen ist es aber Konsens, dass wir ehrgeizige Klimazielen brauchen und bei ihrer Realisierung konkreter und besser werden müssen. Hier hat das Urteil aus Karlsruhe sehr viel bewirkt.

SPD-Umweltministerin Svenja Schulze sieht die Schuld vor allem bei Ihnen.

2019 wäre ich bereit gewesen, bei der CO2-Bepreisung weiter zu gehen als die SPD und Olaf Scholz. Bereits im letzten September habe ich 20 konkrete Vorschläge für Klimaschutz vorgelegt. Dennoch habe ich Verständnis für Svenja Schulze: Sie hat es in ihrer Partei vier Jahre lang sehr schwer gehabt, denn die SPD hat lange andere Prioritäten gesetzt als den Klimaschutz.

Wir müssen jetzt aber nach vorn schauen: Das Urteil gibt uns die Chance, noch vor der Bundestagswahl wichtige und zentrale Fragen in einem parteiübergreifenden Konsens zu klären. Das Klimaschutzgesetz von 2019 war ein Fortschritt, aber es berücksichtigt noch nicht ausreichend die Verpflichtungen, die sich aus dem Green Deal ergeben. Deshalb ist es richtig, das jetzt anzupassen und nachzubessern. Das Urteil gibt der Koalition den nötigen Schubs und die Kraft, sich zusammenzuraufen. Dafür bin ich dem Verfassungsgericht sehr dankbar.

Ist es realistisch, dass das noch vor der Wahl über die Bühne geht?

Ja, auf jeden Fall. Das will ich. Und das ist machbar. Wir haben noch vier Sitzungswochen, das reicht für ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren. Einzelne Stimmen wollten zunächst die Umsetzung bis nach der Wahl schieben. Armin Laschet und Markus Söder haben hier aber klar Führung gezeigt: Wir müssen und werden das Urteil umsetzen, noch vor der Wahl.

Wollen Sie nur die Ziele für die Zeit nach 2030 festlegen, wie vom Gericht gefordert, oder auch das 2030-Ziel selbst nochmal verschärfen?

Das Urteil fordert klare Ziele und Etappen für die Zeit nach 2030, also ein Ziel für 2040, besser auch für 2035 und 2045. Aber zwischen den Zeilen hat das Gericht auch Zweifel, ob unsere minus 55 Prozent bis 2030 grundgesetzkonform sind. Ich halte es daher für richtig, auch das Ziel für 2030 anzupacken und auf mindestens 65 Prozent zu erhöhen.

Im Klimaschutzgesetz werden nur die Ziele festgelegt. Müssen Sie, um glaubwürdig zu sein, nicht auch die Gesetze ändern, die die dafür notwendige Maßnahmen festlegen – also beispielsweise das EEG, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, das Brennstoffemissionshandelsgesetz, um den CO2-Preis zu erhöhen, und das Kohleausstiegsgesetz, um die Kohlenutzung früher zu beenden?

Wir müssen das Urteil umsetzen und sollten uns zunächst darauf konzentrieren. Es wäre nicht klug, den Erfolg der Klimaschutzgesetznovelle zu gefährden, indem man eine Vielzahl von Gesetzen aufschnürt und damit das Wichtigste gefährdet. Aber es ist richtig, dass weitere Gesetzesänderungen nötig sind. Bei der CO2-Bepreisung ebenso wie an anderer Stelle. Bei der Kohle führt übrigens der steigende Preis im EU-Emissionszertifikatehandel dazu, dass der fossile Anteil schon jetzt stark zurückgeht.

Was ist mit dem EEG? Packen Sie das noch einmal an?

Die Frage des schnelleren Ökostromausbaus ist von den Koalitionsfraktionen trotz vieler Gespräche nur teilweise gelöst worden. Ich hätte nichts dagegen, höhere Ausbaupfade für Wind- und Sonnenstrom festzulegen, wenn gleichzeitig festgeschrieben wird, dass der Strom dadurch nicht weiter verteuert wird. Die schrittweise Abschaffung der EEG-Umlage wäre möglich, wenn man die Erneuerbaren aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.

Beim CO2-Preis fürs Heizen gibt es ja gerade die Forderung, dass er nicht allein von den Mietern bezahlt werden muss, sondern auch von den Vermietern, die ja über die Heizung und die Dämmung des Hauses entscheiden. Eine solche Regelung wird aus Ihrem Haus derzeit verhindert, heißt es.

Das ist falsch. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Lasten aus der CO2-Bepreisung sich daran orientieren, welchen Teil der Verantwortung jede Seite für die Energieeffizienz hat. Es macht einen Unterschied, ob ein Vermieter die Wohnung energetisch saniert und mit einer umweltfreundlichen Heizung ausgestattet hat – denn dann hängt der Verbrauch vor allem vom Heizverhalten des Mieters ab.

Umgekehrt kann es nicht sein, dass der Mieter allein die Zeche davon zahlen muss, wenn der Vermieter jede energetische Sanierung verweigert. Darum halte ich es nicht für sinnvoll, die Kosten immer halbe-halbe zwischen Mieter und Vermieter zu teilen, wie die SPD es fordert. Halbe-halbe klingt zwar nett, belastet aber in Einzelfall gerade auch die Taschen der Mieter. Deshalb strebe ich eine Lösung an, die den energetischen Zustand des Gebäudes berücksichtigt.

Vieles von dem, was jetzt passieren soll, hat Ihre Partei bekämpft. Gerade in der Fraktion vermittelten viele den Eindruck das Klimaschutzgesetz sei nahe an Ökodiktatur und Planwirtschaft. Jetzt hat das Verfassungsgericht herausgestellt, dass es die Voraussetzung für Freiheit ist, nämlich für die Freiheit künftiger Generationen. Muss die Union ihre Definition von Freiheit überdenken?

Das mögen Stimmen in der Union gewesen sein, aber es war nicht die Union als solche. Für die Bundeskanzlerin, für mich selbst und viele der Fraktion nehme ich in Anspruch, dass wir uns stark für Klimafragen eingesetzt haben. Aber in einer Volkspartei gibt es nun einmal unterschiedliche Auffassungen – wie in der Gesellschaft insgesamt und das macht Demokratie auch aus. Trotzdem haben wir es nach einem harten Ringen geschafft, uns in der großen Koalition auf das Klimaschutzgesetz und die CO2-Bepreisung zu verständigen. Und wenn das Urteil uns geholfen hat, auch in der Union den Blick für das Nötige noch weiter zu schärfen, hat es hier einen guten Zweck erfüllt.

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