Unternehmen müssen Coronatests anbieten

Ab kommender Woche haben Beschäftigte Anspruch auf wöchentliche Covid-19-Kontrolle

Die Bundesregierung verpflichtet Unternehmen dazu, Beschäftigten mindestens einmal in der Woche die Möglichkeit zu einem Coronatest zu geben. Das kündigte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach der Sitzung des Bundeskabinetts in Berlin an. Ar­beit­neh­me­r:in­nen in Branchen mit hohem Risiko, etwa wegen vieler Kun­d:in­nen­kon­tak­te, haben Anspruch auf zwei Kontrollen pro Woche. Die Kosten tragen die Unternehmen. Eine Testpflicht für Ar­beit­neh­me­r:in­nen gibt es nicht.

Die Änderung der Arbeitsschutzverordnung tritt kommende Woche in Kraft. „Diese Regel gilt für alle Beschäftigten, die nicht dauerhaft im Homeoffice arbeiten können“, sagte Heil. Industrieverbände lehnen die Regelung ab. Die Verpflichtung sei eine Misstrauenserklärung gegenüber Unternehmen und Beschäftigten, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte dagegen häufigere Test. (akr)

tazzwei