Ausgangssperre wegen Notbremse: Abgeordnete klagen in Karlsruhe

Mehrere Berliner Abgeordnete von Linkspartei und SPD gehen juristisch gegen die Ausgangssperre vor. Sie gilt bereits Samstagnacht.

blick auf den leeren nächtlichen Alexanderplatz

Nix los hier, und das schon ohne Ausgangssperre: Berlin Alexanderplatz Foto: dpa

BERLIN taz | Mehrere Abgeordnete der rot-rot-grünen Koalition klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die in der Corona-Notbremse vorgesehene Ausgangssperre. „Wir halten die Ausgangssperre für wenig effektiv, unverhältnismäßig und verfassungswidrig“, erklärte Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, bei Twitter und schließt sich Fraktionschefin Anne Helm an.

Und auch der SPD-Rechtsexperte Sven Kohlmeier geht gegen die ab Samstag geltende Maßnahme juristisch vor. „Als Jurist und Ostler: Ein Grundrechtseingriff muss verhältnismäßig sein“, schrieb Kohlmeier ebenfalls bei Twitter. Er sehe den Eingriff als verfassungswidrig an. Koordiniert werden die Klagen der drei und voraussichtlich zahlreicher anderer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Wann die Klagen eingereicht werden und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, war am Freitag offen.

Der Bundestag hatte die Notbremse am Mittwoch verabschiedet, der Bundesrat hat am Donnerstag zugestimmt. Berlin hatte sich bei der Abstimmung enthalten. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte jedoch stets deutlich gemacht, dass er die pauschale Ausgangssperre sehr kritisch sieht.

Die ab Samstag geltende Notbremse sieht bundesweit einheitlich Grenzwerte vor, orientiert an der jeweiligen Corona-7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis. Berlin wird dabei als Ganzes gewertet. Laut dem überarbeiteten Infektionsschutzgesetz müssen bei einem Wert über 100 Museen und Kultureinrichtungen schließen, Schulen in den Wechselunterricht gehen mit halbierten Klassen. Zudem gilt eine generelle Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr des nächsten Tages.

Ab heute Nacht darf die Wohnung von 22 bis 5 Uhr eigentlich nicht mehr verlassen werden

In dieser Zeit ist es generell verboten, die Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen. Allein spazieren gehen oder joggen ist noch bis 24 Uhr erlaubt, Ausnahmen gelten etwa für Wege zur Arbeit. Zudem darf sich ab einer 100er-Inzidenz im privaten und öffentlichen Raum nur noch ein Haushalt mit höchstens einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind.

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In Berlin liegt die 7-Tages-Inzidenz schon länger deutlich über 100. Deswegen ist es keine Frage, dass die Notbremse ab dem ersten Tag greift. Freitagmittag betrug sie 147,8; auf diesem Level hat sich der Wert in den letzten Tagen stabilisiert. Liegt der Inzidenzwert über einen Zeitraum von fünf Tagen dauerhaft wieder unter 100, wird gelockert.

Geschäften droht die Schließung

Geöffnet haben indes weiter die Außenbereiche von Zoo und Tierpark; allerdings nur mit aktuellem Negativtest. Spannend wird es für Geschäfte jenseits der Grundversorgung: Sie müssen ab einer Inzidenz von mehr als 150 schließen. Dabei muss der Wert drei Tage am Stück die Grenze überschreiten. Für Schulen wiederum ist 165 aktuell die magische Zahl: Danach ist Homeschooling angesagt.

Die Busse und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) werden trotz der ab Samstag geltenden Ausgangssperre wie gewohnt fahren. „Wir halten den Fahrplan ohne Einschränkungen ein“, sagte eine BVG-Sprecherin am Freitag. Denkbar sei allenfalls, dass Traktionen bei Straßenbahnen auf manchen Strecken verkürzt würden, also nur Einfach- statt Doppelzüge zum Einsatz kommen. Zeitlich bleibe das Angebot bestehen.

Allerdings stellt sich dank des neuen Notbremsegesetzes die Lage nicht mehr ganz so dramatisch dar wie bisher: Fortan werden im täglich aktualisierten Lagebericht der Gesundheitsverwaltung nur noch die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) verwendet und veröffentlicht. Das sei bundesweit so festgelegt worden, um eine einheitliche Grundlage für die Notbremse zu haben, hieß es.

Der Unterschied: Der Inzidenzwert lag zuletzt im täglichen Lagebericht der Gesundheitsverwaltung höher als in der RKI-Statistik. Als Gründe nannte die Gesundheitsverwaltung längere Meldewege zu RKI, Nachmeldungen und Korrekturen. Am Freitag gab das RKI den wichtigen Schwellenwert für Berlin mit lediglich 135 an.

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