Die Abwicklung des Mietendeckels: Deckel-Kater in Berlin

Der Senat will nach dem gekippten Mietendeckel einen Härtefallfonds auflegen. Ebenso gibt es Forderungen nach einem Deckel auf Bundesebene.

Tausende Menschen demonstrieren auf dem Kottbusser Damm nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gegen den Mietendeckel

Sehen die Mietenfrage anders als Karlsruhe: riesige Spontandemo nach dem gekippten Deckel Foto: dpa

BERLIN taz | Einig ist sich der rot-rot-grüne Senat nach dem gekippten Mietendeckel in einem Punkt schon jetzt: Bausenator Sebastian Scheel (Linke) hat einen Schutzschirm für betroffene Mie­te­r:in­nen angekündigt. Der Senat hat sich im Koalitionsausschuss auf Hilfen geeinigt. Ein Härtefallfonds soll wohl mit einem zweistelligen Millionenbetrag ausgestattet werden, wie Raed Saleh (SPD) sagte. Ein Etat dafür hatte der Senat offenbar bereits vorsorglich angelegt, wie aus dem Koalitionsausschuss zu hören war. Wie dieser Härtefallfonds allerdings konkret aussehen soll, will der Senat am Dienstag vorstellen. Das Geld soll denjenigen helfen, die jetzt fällige Nachzahlungen nicht sofort stemmen können.

Auf einen solchen Härtefallfonds angewiesen sein könnten nach Schätzungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rund 40.000 Personen. Mit dem Deckel hätten rund 340.000 Haushalte die Mieten senken können. Die Verwaltung schätzt, dass nun jeder zehnte Haushalt bei der Rückzahlung auf einen Schlag in eine wirtschaftliche Notlage geraten könne – also 34.000.

Hinzu käme allerdings noch das Problem der Schattenmieten. Da geht der Senat von 5.700 Mietverhältnissen aus bei geschätzten 57.000 Neuvermietungen während der Deckel galt. Diese Haushalte benötigten für etwaige Nachzahlungen nach Einschätzung des Senats ebenfalls Unterstützungen im Rahmen eines Härtefallfonds. „Insgesamt gehen wir also von rund 40.000 Ber­li­ne­r:in­nen aus, die potentiell finanzielle Unterstützung benötigen könnten“, schreibt Sprecherin Katrin Dietl auf taz-Anfrage.

Die Zeit drängt jedenfalls: Die wohnungspolitische Sprecherin der Linken, Gaby Gottwald, sagte der taz, dass zur Finanzierung eventuell ein sofortiges und unkompliziertes Darlehen der Investitionsbank in Frage käme. „Leute müssen zahlen können. Wir müssen Cash auf den Tisch legen“, so Gottwald. Wichtig sei, dass Betroffene noch vor einem Brief vom Vermieter überweisen, weil sie sonst säumig seien.

Gaby Gottwald, Die Linke

„Leute müssen zahlen können. Wir müssen Cash auf den Tisch legen“

Beim Schutzschirm ginge es nur um Härtefälle, sagt Gottwald. Transferleistungsempfänger seien ausgenommen, weil Kosten für die Unterkunft rückwirkend aufgestockt würden. Ebenso seien für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften die Mietpreise weiter begrenzt und Mieterhöhungen bis zum September wegen Corona ohnehin politisch ausgeschlossen worden. Auch werde es im Mai einen neuen Mietspiegel geben. Bis dahin gelte der Alte. Auch die grüne Spitzenkandidatin Bettina Jarasch hatte sich für einen Schutzschirm ausgesprochen. Selbst die CDU, die gegen den Deckel geklagt hatte, forderte Unterstützungen.

Immerhin gibt es nach dem Mietendeckel-Kater womöglich die Bestätigung, dass Hausverwaltungen doch schnell reagieren können: Einige Mie­te­r:in­nen berichten in den sozialen Medien bereits von Nachforderungen. Wie viele wirklich betroffen sind, ist derzeit noch unklar. Klar ist: Alle, die senken durften, müssen schnell nachzahlen, weil sonst Kündigungen drohen, wie der Berliner Mieterverein befürchtet – und zugleich Ver­mie­te­r:in­nen bat, Fairness walten zu lassen.

Schattenmietverträge prüfen lassen

Der Senat hatte beim Beschluss im Juni 2019 dazu angehalten, Differenzbeträge abgesenkter Mieten zu sparen, um notfalls nachzahlen zu können. Angesichts von Corona konnten sich das sicher nicht alle leisten. Auch auf der Spontandemo von über 10.000 Mie­te­r:in­nen am Donnerstagabend war zu hören, dass viele auf einen Schlag verschuldet seien und nicht wüssten, wie sie Nachzahlungen im bis zu vierstelligen Bereich stemmen sollen. Viele Wohnungssuchende haben zudem Schattenmietverträgen zugestimmt – die möglicherweise gegen die geltende Mietpreisbremse verstoßen.

Die grüne Fraktionsvorsitzende Antje Kapek sagte: „Niemand darf aufgrund dieses Beschlusses die Wohnung verlieren.“ Sie riet Mieter:innen, die kostenfreien Beratungsstellen im Bezirk aufzusuchen, um etwaige Schattenmieten überprüfen zu lassen. „Der Bund muss jetzt endlich seine Blockade gegen eine soziale Wohnungspolitik aufgeben und den Ländern gesetzlich erlauben muss, Mietendeckel einzuführen“, forderte Kapek. Die Bundestagswahl entscheide darüber, ob eine soziale Mietenwende gelinge. Ziel in Berlin sei weiter, „nach dem Vorbild Wiens mindestens 50 Prozent der Wohnungen in gemeinwohlorientierte Hand zu bekommen“. Wohnungsunternehmen forderte Kapek dazu auf, angesichts der Coronakrise von Nachzahlungen abzusehen.

Tatsächlich versprachen die Wohnungsfirmen Vonovia (42.000 Wohnungen in Berlin) und Heimstaden (5.300 Wohnungen in Berlin) in einer PR-Offensive, auf Rückforderungen zu verzichten. Allerdings blieb das bisher die Ausnahme: Berlins größter Vermieter, die Deutsche Wohnen (114.000 Wohnungen in Berlin) versprach aber immerhin, niemanden wegen der Rückforderungen aus der Wohnung zu schmeißen. „Auf den Ausgleich der Außenstände komplett zu verzichten, würde jedoch unseren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern und Eigentümern nicht gerecht werden“, schrieb Sprecher Marko Rosteck auf taz-Anfrage.

Man werde aber den Gerichtsbeschluss mit einem „Höchstmaß an sozialer Verantwortung umsetzen“, hieß es. Der Konzern musste seine Mieten in Berlin um insgesamt 6,1 Prozent senken (im Gesamtbestand waren es 4,1 Prozent) – und hatte trotzdem eine Rekord-Dividende an seine Aktionäre ausgeschüttet.

Enteignungsforderung wird lauter

Maren Kern, Vorständin im Verband der Wohnungswirtschaft BBU, in dem neben privaten Wohnungsfirmen auch die Landeseigenen und Genossenschaften organisiert sind, sprach von Absenkungen in lediglich zwölf Prozent der Mietverhältnisse, die zumeist ohnehin in einem geringen Umfang seien. Bei „sozialen Härten“ hielt Kern die Geschäftsführungen und Vorstände ihrer Mitgliedsunternehmen dazu an, Lösungen zu finden. Das sollten sein: Ratenzahlungen, Stundungen „oder der Verzicht auf Räumungen bei im Zusammenhang mit dem Mietendeckel aufgelaufenen Mietschulden.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller forderte direkt nach dem Urteil ein Mietenmoratorium auf Bundesebene. Auch SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey forderte am Freitag schärfere Regelungen gegen zu hohe Mieten auf Bundesebene – obwohl sie natürlich selbst Teil der Bundesregierung ist. Sie zielte damit allerdings offenbar eher auf eine erneute Nachschärfung der Mietpreisbremse: „Wir fallen jetzt ja nicht ins Bodenlose, sondern es gibt ein Instrumentarium zur Kontrolle der Mietenentwicklung auf der Basis des geltenden Mietspiegels – das muss zum Einsatz gebracht werden“, so Giffey.

Die Linke forderte angesichts der Schlappe in Karlsruhe einen Mietendeckel auf Bundesebene. Von der Linksfraktion hieß es in einem gemeinsamen Statement mit Spitzenkandidat und Kultursenator Klaus Lederer, dass man sich weiter „für die Rekommunalisierung möglichst vieler Wohnungen“ einsetzen werden, namentlich auf Landesebene nun voll auf Vergesellschaftung im Sinne des Volksbegehrens Deutsche Wohnen und Co. enteignen setze. Gegen steigende Mieten müsse nach der Bundestagswahl im September dann eine Bundesregierung ohne CDU aktiv werden: „Für ein soziales Mietrecht, einen bundesweiten Mietendeckel oder eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Begrenzung der Mieten ermöglicht, brauchen wir einen konsequenten Politikwechsel im Bund.“

Das Volksbegehren Deutsche Wohnen und Co. enteignen verzeichnete nach dem Urteil Zulauf. Die Initiative, die Wohnungsbestände großer Konzerne mit mehr als 3.000 Wohnungen vergesellschaften will, sprach von vielen neuen Unterstützer:innen, die bei der Sammlung der für eine Volksabstimmung 175.000 Unterschriften helfen wollten. Das Volksbegehren strebt eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 im Grundgesetz an und ist nicht nur nach Auffassung der Innenverwaltung zulässig. Ein Enteignungsgesetz wäre – anders als der Mietendeckel – auch per Gesetz auf Landesebene zulässig.

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