Verfahren gegen Ex-Leiterin des Bremer Flücht­lings­amts eingestellt

Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin des Bremer Flüchtlingsamts ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Der Angeklagten (60) wurde zur Auflage gemacht, 10.000 Euro zu zahlen, sagte die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Maike Wilkens. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung geeinigt.

Angeklagt war die Behördenleiterin wegen 14 Fällen von Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme. Auf diese Vorwürfe sind die vermeintlichen Missstände an der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geschrumpft. Sie hatten 2018 bundesweit Schlagzeilen gemacht. Zeitweise stand der Verdacht im Raum, dass in Bremen Hunderte Flüchtlinge illegal Asyl erhalten hätten.

Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer „prozessökonomischen Verfahrenseinstellung“. Seine Mandantin gehe ohne Strafmakel aus dem Prozess hervor. Er kritisierte die Medien, die den Fall 2018 aufgebauscht hätten. „Darauf ist die Politik angesprungen“, sagte er. Die Bamf-internen Überprüfungen der Bremer Asylbescheide hätten ergeben, dass die Beamtin das Recht korrekt angewandt habe.

Auch beim zweiten Angeklagten, einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt, seien sich die Seiten im Prinzip über eine Verfahrenseinstellung einig, sagte die Richterin. Er wehrt sich aber nach eigenen Angaben gegen die Geldauflage von 5.000 Euro. (dpa)

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