Bürgerentscheide über Kliniken: Zu komplex für das Volk?

In Niedersachsen soll es künftig keine Bürgerentscheide über Kliniken mehr geben. Kritiker befürchten eine Beschneidung der Demokratie.

Ein Wegweiser steht an der Einfahrt zum Krankenhaus Walsrode.

Wird zugunsten eines Zentralkrankenhauses in Bad Fallingbostel geschlossen: das Krankenhaus Walsrode Foto: dpa/Philipp Schulze

GÖTTINGEN taz | Wenn ein Krankenhaus verlegt werden soll, erregt das die Gemüter in der betroffenen Region. Werden die Wege in die Klinik weiter? Verschlechtert sich das Angebot? Im niedersächsischen Heidekreis gab es über das geplante neue Zentralkrankenhaus am Sonntag einen Bürgerentscheid. Das Ergebnis: Die Klinik wird in Bad Fallingbostel gebaut. 63,82 Prozent der Einwohner, die ihre Stimme abgaben, waren dafür. 36,18 Prozent stimmten für einen Standort in der Gemeinde Dorfmark. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 48 Prozent. Die neue Klinik soll die beiden bisherigen Krankenhäuser in Soltau und Walsrode ersetzen.

Der Bürgerentscheid könnte allerdings der letzte über einen Krankenhausstandort in Niedersachsen gewesen sein. Denn das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz soll noch im Laufe dieses Jahres reformiert werden. Nach dem Willen der SPD-CDU-Koalition sind dann Krankenhausplanungen von Bürgerentscheidungen ausgeschlossen.

„Es ist paradox: Die direkte Demokratie boomt auch in Niedersachsens Kommunen, die Menschen wollen mitbestimmen. Und Krankenhäuser sind ein Thema, das viele Menschen tief bewegt“, sagt Dirk Schumacher, Landessprecher des Vereins „Mehr Demokratie“ in Niedersachsen. „Doch die Landesregierung legt genau da die Axt an.“

Er verlangt: „Die Ausschließeritispläne müssen vom Tisch.“ Nach dem „Bürgerbegehren-Rekordjahr 2020“ solle die Politik vielmehr darüber nachdenken, wie sie die Hürden senken könne, statt den Bürgern neue Mauern in den Weg zu stellen. Im Vorjahr wurden dem Verein zufolge in Niedersachsens Kommunen 38 Bürgerbegehren zu verschiedensten Themen auf den Weg gebracht – dreieinhalbmal so viele wie noch 2017. „Die Botschaft der Bürger an die Politik lautet: 'Wir wollen häufiger mitbestimmen’. Die Antwort der Politik sollte bürgernah sein“, sagt Schumacher.

Susanne Menge, Grüne

„Wenn politische Entscheidungen von Bürgern mitgetroffen werden, dann werden sie auch mitgetragen“

Dass ausgerechnet Bürgerentscheide über Krankenhausstandorte und -schließungen künftig nicht mehr möglich sein sollen, hat aus Sicht des Vereins von der Landesregierung weniger demokratietheoretische als gesundheitspolitische Gründe. In Niedersachsen kursierten seit Jahren Vorschläge, im Extremfall fünf von sechs Kliniken zu schließen. Eine zweistellige Zahl an Kliniken sei bereits stillgelegt. „Eine Welle von Bürgerentscheiden gegen Krankenhausschließungen ist nicht unrealistisch“, sagt Schumacher. „Will die große Koalition vielleicht deshalb den Themenausschluss?“

Indirekt wird das von der Regierung bestätigt. „Die geplante Herausnahme der Krankenhausträgerschaft und der Organisation des Rettungsdienstes aus dem Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beruht auf der Erfahrung, dass diese direktdemokratischen Instrumente wenig geeignet sind, die damit regelmäßig zusammenhängenden komplexen Fragen nach einer bedarfsgerechten Versorgung in den fraglichen Bereichen hinreichend zu beantworten“, formuliert die Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums, Simone Schelk, auf Anfrage.

„Maßstab für die Bereitstellung von Gesundheitsdienstleistungen und damit auch bei der Krankenhausplanung ist die Bedarfsgerechtigkeit“, sagt sie. Die unterschiedlichen Akteure hätten naturgemäß oft unterschiedliche Vorstellungen über eine bedarfsgerechte Versorgung. Dass diese neben der Wohnortnähe auch Wirtschaftlichkeit und Qualität berücksichtigen müsse, komme bei den in diesem Zusammenhang häufig sehr emotional geführten Debatten regelmäßig zu kurz.

Es bestünden „erhebliche Zweifel, ob direktdemokratische Instrumente, die komplizierte Sachverhalte zwangsläufig auf eine simple Ja-/Nein-Entscheidung reduzieren“ geeignet seien, wenn es darum gehe eine angemessene flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten, sagt Schelk. Dabei müssten auch die finanziellen und medizinischen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden. Die Erfahrung zeige vielmehr, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide vorrangig dazu genutzt würden, „Strukturen zu erhalten, die weder objektiv bedarfsgerecht noch betriebswirtschaftlich sinnvoll sind“.

Im Übrigen sieht der Gesetzentwurf Schelk zufolge neben „der sehr punktuellen Einschränkung“ der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide eine erhebliche Ausweitung dieser Verfahren vor. Denn wie in anderen Bundesländern auch, sollten künftig die Vertretungen der niedersächsischen Kommunen, also Gemeinderäte und Kreistage, selbst Bürgerentscheide initiieren können.

Die Grünen-Landtagsabgeordnete Susanne Menge sieht ihr Bundesland in Sachen direkter Demokratie als Schlusslicht. „Niedersachsen hält bundesweit mit die rote Laterne, wenn es um direkte Demokratie geht“, sagte sie der taz. Ihre Partei wolle die niedersächsischen Regelungen insbesondere für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbessern.

„Wenn politische Entscheidungen von den Bür­ge­r*in­nen verstanden und mitgetroffen werden, dann werden sie auch mitgetragen. Das Gemeinwohl gewinnt.“ Den Ausschluss von Krankenhaus- und Rettungsdienstangelegenheiten von Bürgerbegehren lehnen die Grünen deshalb ab.

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