Datenschutzbeschwerde gegen Google: Angriff auf Schnüffelapps

Datingapps und Spiele für Kinder, die über Android laufen, verfolgen Nutzeraktivitäten. Datenschutzaktivisten fordern nun eine Prüfung.

Grindr-App auf einem Smartphone

Ob bei Android oder dem iPhone: Datingapps können eine Quelle interessanter Daten sein Foto: dpa

BERLIN taz | Datenschutzaktivisten wollen Google zwingen, transparenter mit den Datenspuren auf An­droid­handys umzugehen. Der österreichische IT-Experte Max Schrems und seine Gruppe Noyb (European Center for Digital Rights) haben zuletzt in Frankreich eine Datenschutzbeschwerde eingereicht. Sie fordern eine Prüfung, ob die derzeit gängige Praxis von Google legal ist. Der Verein hat Belege dafür zusammengetragen, dass der US-Konzern Informationen aus verschiedenen Apps weit umfangreicher zusammenfügt, als in der EU erlaubt.

Im Zentrum der Beschwerde steht die An­droid Advertising-ID (AAID) – ein Code, der den Besitzer eines Smartphones gegenüber den Apps eindeutig identifiziert. Indem die Betreiber verschiedener Apps und Google selbst auf diesen Code zugreifen können, lässt sich das Onlineverhalten konkret einer Identität zuordnen. „Die versteckte ID ermöglicht es Google und allen Apps auf dem Telefon, Nut­ze­r:in­nen zu verfolgen und Informationen über das Online- und Offlineverhalten zu kombinieren“, so Noyb.

Android ist der Marktführer unter den Betriebssystemen für Smartphones. Auch Einstiegsmodelle etwa für Kinder laufen unter An­droid. Während der oft lebenslangen Partnerschaft zahlen die Kunden für das vermeintlich kostenlose Betriebssystem mit ihren Daten: Viele der Apps können ihre Erkenntnisse über die Nutzer mit der Identifikationsnummer verbinden. Damit vermitteln sie ein umfassendes Bild von deren Verhalten.

Wer also etwa auf Datingplattformen wie Tinder oder Grindr seine sexuellen Vorlieben eingibt, teilt sie unwissentlich mit Google und seinen Werbepartnern, lautet der Vorwurf. Aber auch Spiele für Kinder sind immer wieder in Verdacht geraten, Daten mit der AAID zu verbinden. Dazu gehörten beispielsweise „Princess Salon“, das einen Schönheitssalon für Prinzessinnen simuliert, oder eine App zum Ausmalen von 3D-Figuren. Diese Anwendungen musste Google nach Beschwerden von Datenschützern aus dem App-Store nehmen.

Zurück zur Selbstbestimmung

Die Aktivisten wollen zu einem Zustand zurück, wo Smartphone-Anwender wählen können, welche Informationen sie mit Werbetreibenden teilen und welche nicht. Im Prinzip sehen die Datenschutzregeln das für EU-Bürger bereits vor. Google hält sich nach Ansicht von Schrems bloß nicht daran.

Der große Konkurrent Apple, auf den fast der gesamte Rest der Handy-Betriebssysteme entfällt, will es künftig besser machen. Seit Februar müssen die Kunden ausdrücklich zustimmen, bevor das Handy mit der Datensammelei beginnt. Auch hier hatte Schrems vorher Druck aufgebaut.

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