Weniger Hartz-IV-Sanktionen

Während der Coronapandemie gab es weniger persönliche Vorladungen

Von Barbara Dribbusch

Solche Nebeneffekte von Corona sind auch möglich: Die Zahl der Sanktionen für Hartz-IV-EmpfängerInnen ist im vergangenen Jahr deutlich gesunken. Denn im ersten Lockdown wegen der Coronapandemie fanden Gespräche mit Arbeitslosen zum Schutz der Mitarbeitenden und der KundInnen nur online und telefonisch statt, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Weil es keine Einladungen zum persönlichen Gespräch gab, konnte es seltener zu „Terminversäumnissen“ kommen, die zur Kürzung der Hartz-IV-Leistung führen.

Wie die Bundesagentur mitteilte, mussten die Jobcenter im vergangenen Jahr 171.000 Sanktionen gegen erwerbsfähige Hartz-IV-EmpfängerInnen aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.000 gesunken. Der „massive Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie“, heißt es in einer Mitteilung.

Drei Viertel der Sanktionen müssen sonst ausgesprochen werden, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter von den Arbeitslosen nicht wahrgenommen werden, ohne dass eine Entschuldigung vorliegt. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es zudem weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden. Auch das habe sich auf die Anzahl der Sanktionen ausgewirkt, so die Bundesagentur.

Die Jobcenter hatten einige Monate während des ersten Lockdowns geschlossen, danach kam es wieder zu persönlichen Einladungen. Im Jahre 2020 wurden deshalb wegen „Meldeversäumnissen“ immer noch 127.400 Sanktionen ausgesprochen. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelsätze für drei Monate um 10 Prozent kürzen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme zu beginnen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen.