Streit um Pestizidrückstände im Bordeaux: 125.000 Euro Strafe für Weinrebellin

Valérie Murat hatte auf Pestizidrückstände in teurem Bordeauxwein hingewiesen. Sie erhielt eine hohe Strafe wegen Verleumdung.

Eine Arbeiterin steht zwischen Weinreben

Gesundheitlich gefährdet? Eine rumänische Arbeiterin während der Weinernte in der Region Bordeaux Foto: Tom Grimbert/Hans Lucas/imago

BERLIN taz | Die französische Anti-Pestizid-Aktivistin Valérie Murat ist am Donnerstag vor der Zivilkammer in Libourne wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe von 125.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht befand die „Weinrebellin“ für schuldig, mit ihrer Veröffentlichung zu Pestizid-Rückständen in Bordeauxweinen dem Ansehen des Anbaugebiets schwer geschadet zu haben.

100.000 Euro gehen als Schadensersatz an die Vereinigung der Bordeauxwinzer, 25.000 Euro muss sie an weitere Kläger bezahlen. Außerdem müssen Murat und ihre Bürgerinitiative „Giftalarm“ (Alertes aus Toxiques) innerhalb von 14 Tagen alle Veröffentlichungen, die die Reputation der Bordeauxwinzer angreifen, zurückziehen. Andernfalls muss sie 500 Euro Zwangsgeld für jeden Tag des Ungehorsams zahlen.

Murat und ihre Organisation hatten im September 2020 die Analysedaten von 22 Weinen veröffentlicht, davon 20 aus dem Bordelais. Das beauftragte Labor hatte 28 verschiedene Substanzen gefunden mit teils krebserregenden, teils hormonellen oder erbgutverändernden Wirkungen. Im Schnitt fanden sie acht verschiedene Pestizide je Flasche. Murat hatte diese Ergebnisse scharf kommentiert: Die Bordeauxwinzer seien „gierig nach Pestiziden“ und es sei Verbraucherbetrug, dass diese Weine das Phantasielabel „besonders umweltfreundlich“ tragen.

Der Bordeaux-Winzerverband CIVB reagierte „mit Befriedigung“ auf das Urteil. Es sei die angemessene Antwort „auf die Anschuldigungen, die wir kollektiv ertragen mussten“. Das Urteil zeige, dass solche Verunglimpfungen nicht ungestraft bleiben, sagte CIVB-Präsident Bernard Farges. Die Konzentrationen der ermittelten Pestizid-Rückstände in den Weinen seien sehr niedrig und vollkommen legal.

„Gesellschaftliche Hinrichtung“

Murats Anwalt Eric Morain kündigte sofort nach dem Urteil Berufung an. Das Gericht habe die „gesellschaftliche Hinrichtung“ seiner Mandantin verkündet. Das Urteil sei tendenziöses Unrecht. Murat werde in diesem Rechtstreit nicht nachgeben und „bis zum Ende“ gehen. Murat selbst sagte, offenbar sei auch die Luft in Libourne schon verseucht. Diejenigen, die wegen der Pestizide Alarm schlagen, würden beschmutzt. Das Weinland Frankreich beschütze nicht den Wein, sondern seine Giftstoffe.

Valérie Murat ist selbst Winzertochter im Anbaugebiet „Entre deux mers“. Ihr Vater ist an Krebs gestorben, sein Krebsleiden wurde als Berufskrankheit in Folge des Pestizideinsatzes anerkannt. Murat hat immer wieder Rückstandsmessungen auf Pestizide veranlasst und damit dem Thema Pestizide im Wein Aufmerksamkeit beschert. Im Laufe des Prozesses hatten sich 43 Organisationen aus ganz Europa mit Murat solidarisch erklärt, darunter auch Greenpeace, das Umweltinstitut München und das Pestizid-Aktionsnetzwerk sowie Abgeordnete des Europaparlaments.

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