Kleidung am Arbeitsplatz: Zu aufreizend, zu prüde, zu schrill

Als Frau kann man sich leicht falsch anziehen in der Arbeitswelt – vor allem, wenn man Kopftuch trägt. Wie neutral können Klamotten sein?

Eine Schülerin mit Kopftuch blickt auf die Tafel

Eine aktuelle Petition beschreibt Kopftuchverbot am Arbeitsplatz als Unterdrückung Foto: Uwe Anspach/dpa

Vor ein paar Jahren saß ich in einem Seminar, in dem wir lernten, wie man sich erfolgreich bewirbt. Wir simulierten Bewerbungsgespräche und erfuhren, dass für Frauen besondere Regeln galten: Sich mit dem Hinterteil auf dem Stuhl auszubreiten, schickt sich nicht, wir mögen bitte an der Stuhlkante Platz nehmen. Und: Wenn Rock, dann bis zum Knie. Nein, ich hatte mich für diesen Workshop nicht beim „Institut für Re-Konservativmachung der Gesellschaft“ angemeldet. Es war eine ganz normale Veranstaltung in einer ganz normalen Ausbildung.

Zu aufreizend, zu prüde, zu schrill, zu spießig: Als Frau kann man sich leicht falsch anziehen in der Arbeitswelt. Manchmal denke ich an meinen Deutschunterricht, in dem wir schriftlich erörterten, ob Schulen eine Uniform brauchen. Die gängigen Pro-Argumente waren: Alle Schü­le­r:in­nen sind dann gleich (auch wenn damals alle „Schüler“ schrieben), kein Markendruck, man muss sich morgens nicht entscheiden und niemand trägt zu kurze Hosen. Ich hatte nie eine Schuluniform und finde vielleicht auch deshalb die Idee bis heute gar nicht schlecht. Man ist angezogen und kann wenig falsch machen. In der spanischen Netflix-Serie „Die Telefonistinnen“ tragen die Telefonistinnen sogar Uniform bei der Arbeit, ein hellblaues Matrosenkleid. Der Style geht cooler, aber: Why not.

So ein Quatsch, heute kann doch je­de:r anziehen, was er möchte? Ja, Leute kommen in Jeans, in Sneakern, im Anzug, in High Heels. Aber: overdressed, underdressed, short gedresst, je­de:r macht sich da halt auch so seine Gedanken. Die haben selten weitreichendere Folgen als bis zum Flurgespräch. Außer, es handelt sich um das Kopftuch.

Das natürlich auch ein religiöses Symbol ist. Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) schrieb in einem Ende Februar veröffentlichten Gutachten Es ist zulässig, große religiöse Symbole wie das Kopftuch oder die Kippa am Arbeitsplatz zu untersagen (kleine sind okay). Auslöser waren zwei Fälle aus Deutschland, die an den EuGH gingen, einer wegen einer Erzieherin, die in eine Hamburger Kita mit Hidschab kam und dafür mehrfach abgemahnt wurde. Rechtlich beruft man sich auf Neutralität: Mit unbedeckten Haaren zu arbeiten, ist dabei in Deutschland die Norm, aber nicht neutral. Besonders nicht für die Frau, die ihr Haar öffentlich nicht zeigen möchte.

Das EuGH wird in ein paar Wochen urteilen. Das Gutachten ist nicht bindend, häufig folgen die Richter ihm aber. Auf change.org haben mehr als 43.000 Menschen eine Petition unterschrieben, die sich an den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte richtet. Darin heißt es: „Mit diesem Verbot wird die Diskriminierung demnach sehr wohl unterstützt. Es fördert das negative Bild, welches sich rechtsradikale Personen machen. Denn nun werden diese Frauen dazu gezwungen, ihren Beruf aufzugeben. Das ist Unterdrückung!“

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Susan Djahangard arbeitet von Hamburg aus als freie Journalistin. Für die taz schreibt sie vor allem die Kolumne "Sie zahlt" über Feminismus, Geld und Wirtschaft.

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