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Einzelhandel-Öffnung: Eilanträge abgelehnt

Zwei Einzelhandelsketten sind in Hamburg mit ihrem Wunsch nach Öffnung der Geschäfte trotz gegenteiliger Corona-Auflagen vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht lehnte die Eilanträge der Ketten mit einem sogenannten Mischsortiment am Dienstag ab, wie das Gericht mitteilte. Nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts verletzt das Öffnungsverbot im konkreten Fall nicht die Grundrechte. Die Möglichkeit, dass die beiden Ketten ihr Sortiment mit Hygienekonzepten verkauften, sei zwar ein milderes, aber nicht gleich geeignetes Mittel. Die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung durch die Corona-Pandemie sei weiterhin sehr hoch. (dpa)

Interesse an Öffnung trotz hoher Inzidenz

Vor der Bund-Länder-Runde zur Corona-Pandemie-Lage am Mittwoch bleibt das Infektionsgeschehen in Hamburg nach Einschätzung des Senats kritisch. „Die Zahl der Neuinfektionen steigt, die Inzidenz steigt“, sagte Sprecher Marcel Schweitzer am Dienstag. Dennoch sei auch Hamburg an weiteren Öffnungsschritten „interessiert“. „Aber eine solche Strategie muss sicher sein.“ Mit Spannung erwarte man deshalb bei den Gesprächen am Mittwoch nähere Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu den angekündigten kostenlosen Schnelltests. Hamburg sei für eine Teststrategie „im Grunde gut aufgestellt“. (dpa)