Hoffnung auf Gutachten

Bei Polizeieinsatz verletzt: Prozess um Entschädigung vertagt

Von Peter Nowak

Mit etwas Hoffnung verlässt Ines K. das Kammergericht. Die Frau klagt um Entschädigung. Infolge von Verletzungen, die sie durch einen Polizeiangriff erlitten hat, ist sie arbeitsunfähig (taz berichtete).

Am vergangenen Freitag schilderte K. eindrucksvoll, was sie am 20. April 1995 als Teilnehmerin einer antifaschistischen Demonstration erlebt hat, nachdem die 23. Hundertschaft in die Menge gestürmt war. „Sie haben von allen Seiten an mir gezogen und Schläge sind auf mich eingeprasselt.“ In den Jahren danach verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand massiv, sodass sie ihren akademischen Beruf nicht mehr ausüben konnte.

Obwohl ihr 2010 schriftlich von der Senatsverwaltung für Finanzen bescheinigt worden war, dass diese nach der schon gezahlten Entschädigung auch für Folgeschäden aufkommt, war Ines K. in der Vorinstanz mit ihren Forderungen gescheitert. Das Gericht hatte sich 2018 auf ein Gutachten bezogen, das einen Zusammenhang zwischen Polizeiangriff und dem Bandscheibenvorfall verneinte.

Jetzt soll ein neues Gutachten dazu erstellt werden. „Das war meine zentrale Forderung“, sagte Ines K. zur taz. Doch noch sei unklar, ob auch ein Neurochirurg, wie von der Betroffenen gefordert, diese Untersuchung vornimmt; oder aber ein Orthopäde, wie es der Anwalt der Senatsverwaltung will. Ines K. betont, dass ein Neurochirurg sich mit den Verletzungen von Nervensträngen befassen müsse.

Keine Einigung

Bei den finanziellen Forderungen gab es auch vor dem Kammergericht keine Einigung. Der Anwalt des Senats machte das Angebot, für den Verdienstausfall der Jahre 2009 und 2010 aufzukommen sowie ein einmaliges Schmerzensgeld von 15.000 Euro zu zahlen. Ines K. fordert dagegen für sich eine lebenslange Rente, weil sie durch ihre Arbeitsunfähigkeit auch im Pensionsalter wenig Geld hat.

Für Irritationen sorgte der Senatsanwalt Ulrich Franz, der über den 20. April 1995 als „Führergeburtstag“ sprach.

„Ein für den Berliner Senat tätiger Anwalt sollte so sensibel sein, diesen von Rechten verwendeten Begriff nicht zu verwenden“, sagte ein Mitglied der Solidaritätsgruppe am Rande des Prozesses zur taz. Er erinnerte außerdem daran, dass Anfang der 1990er Jahre Neonazis am 20. April in Berlin gezielt Jagend auf MigrantInnen machten. Daraufhin hatten antifaschistische Gruppen an diesem Tag Kundgebungen angemeldet, um den Nazis nicht die Straße zu überlassen. Die Demonstration, bei der Ines K. verletzt wurde, war eine dieser antifaschistischen Aktionen.