„Marsch für das Leben“ 2019: Vorwurf: Feminismus

Gegen 116 Ak­ti­vis­t:in­nen wird ermittelt. Sie stoppten den „Marsch fürs Leben“ 2019 vorübergehend. Brisant: die Rolle eines AfD-nahen Staatsanwalts.

Aufnahme von Gegendemonstrant:innen beim fundamentalsitischen "Marsch für das Leben".

Ge­gen­de­mons­tran­t:in­nen beim „Marsch für das Leben“ 2019 Foto: Christian Mang

Der 21. September 2019 ist ein sonniger Tag, der Himmel über Berlin erscheint in strahlendem Blau. Durchs Regierungsviertel ziehen rund 5.500 Ab­trei­bungs­geg­ne­r:in­nen und christliche Fundamentalist:innen, die ein vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen fordern. Auch Ver­tre­te­r:in­nen der AfD nehmen am „Marsch für das Leben“ teil, darunter die Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch.

Als die Teilnehmenden gegen 13 Uhr am Spreeufer in der Nähe des Reichstags ankommen, sind plötzlich Trillerpfeifen und laute, rhythmische Rufe mitten aus ihrem Demozug zu hören: „My body, my choice! Raise your voice!“ Mehr als 100 feministische Aktivist:innen, die sich bis dahin unerkannt unter die Teilnehmenden des „Marschs“ gemischt hatten, haben eine Sitzblockade gebildet.

Knapp eine Stunde werden sie laut singend und friedlich am Boden sitzen. Die meisten Ab­trei­bungs­geg­ne­r:in­nen laufen nicht am Rand an ihnen vorbei, steigen auch nicht über sie hinweg und nehmen keinen Umweg über eine angrenzende Querstraße zurück zur offiziellen Route. Doch obwohl es all diese Möglichkeiten gegeben hätte, die Sitzblockade zu umgehen, fasst die Berliner Staatsanwaltschaft diese als Straftat auf.

Nun laufen Ermittlungsverfahren gegen 116 Aktivist:innen, die Strafbefehle lauten Nötigung – im Fall von Sitzblockaden ein ungewöhnlicher Vorwurf. „Das ist eine massive Kriminalisierung feministischen Protests“, sagt deshalb auch die Sprecherin des Bündnisses „What the fuck“, Lilli Kramer*. „Da geht es darum, uns einzuschüchtern und uns einen Denkzettel zu verpassen.“

Verdacht auf Befangenheit

Mehrere Betroffene und An­wäl­t:in­nen verweisen in diesem Zusammenhang auf den Einfluss eines Oberstaatsanwalts, der in Berlin kein Unbekannter ist: F. Dieser ist dafür berüchtigt, linke Bagatellen scharf zu verfolgen, rassistische Diskriminierungen hingegen schnell einzustellen. Erst im August 2020 wurde F. wegen der stockenden Ermittlungen zu einer rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln mit mehr als 70 Fällen versetzt. Gegen ihn bestand der Verdacht auf Befangenheit und AfD-Nähe, nachdem er diese in einer Vernehmung eines rechtsex­tremen Verdächtigen offenbar selbst angedeutet hatte. Bis dahin war F. Leiter der Staatsschutzabteilung 231 und somit verantwortlich für sämtliche politischen Straftaten im Land Berlin. Auch in den Verfahren wegen der Blockade des „Marschs“, sagt Einar Aufurth, der Anwalt einer Angeklagten, stelle sich für ihn die Frage, ob F.s politische Überzeugung nicht eine wesentliche Rolle gespielt habe.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft dementiert gegenüber der taz, dass F. „an diesem Verfahrenskomplex“ in irgendeiner Form beteiligt war. Die Verhandlungen und Strafakten jedoch zeichnen ein anderes Bild. In der Hauptverhandlung seiner Mandantin, so erzählt Anwalt Aufurth der taz, sagte ein Kriminalkommissar, es habe ein Treffen mit ihm, einem weiteren Kriminalkommissar, einer Staatsanwältin sowie F. gegeben. Bei dem Treffen ging es darum, wie der Verfahrens­komplex juristisch zu bewerten sei. Staatsanwaltschaft wie LKA seien der Ansicht gewesen, dass es sich um Nötigung handle und die Verfahren mit diesem Tatvorwurf weiter bearbeitet werden sollen. In der Akte seiner Mandantin, so Aufurth, gebe es einen Vermerk, der die „Rücksprache mit Oberstaatsanwalt F.“ dazu ausdrücklich festhält. In der Akte eines anderen Falls heißt es zudem im Schlussbericht der Kriminalpolizei: „Auf Weisung der Staatsanwaltschaft Berlin, OStA F., wurden für jeden der […] Beschuldigten aus dem Verfahren […] inhaltlich identische Einzelverfahren gefertigt.“

Seit November und voraussichtlich noch weit in dieses Jahr hinein stehen die Ak­ti­vis­t:in­nen nun in Berlin vor Gericht – einzeln, wie F. laut Aktenvermerk anwies. Jeder Anwalt, jede Anwältin darf laut dem Bündnis „What the fuck“ zudem nur ein Mandat übernehmen, um Mehrfachverteidigungen zu verhindern. Diese würden eine bessere Koordinierung der Verteidigung ermöglichen. Das Gesetz, auf dem dieses Verbot beruht, wurde im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen Mitglieder der RAF erlassen.

Gefährliche Allianzen

Die Verfahren gegen die friedlich und weniger als eine Stunde auf der Straße sitzenden Ak­ti­vis­t:in­nen sind ein immenser Aufwand: Für je­de:n der Angeklagten wurden Videomitschnitte erstellt, auf denen andere Personen verpixelt wurden. Für jedes Verfahren findet eine Beweisaufnahme statt, werden Zeu­g:in­nen geladen und ein bis zwei Verhandlungstage benötigt. Wie viele Staats­an­wäl­t:in­nen und Rich­te­r:in­nen in den Gerichtsverfahren insgesamt beschäftigt sind, könne nicht festgestellt werden, heißt es aus deren Pressestellen.

Mehr als ein Dutzend Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten gab es bisher, die meisten wurden gegen eine Spende von zwei- bis dreihundert Euro an eine gemeinnützige Organisation eingestellt. Vier Verfahren wurden mit dem Hinweis eingestellt, die Angeklagten seien durch das bisherige Vorgehen „ausreichend belehrt und gewarnt“. Die Kosten für An­wäl­t:in­nen sowie die Gerichtskosten müssen die meisten Angeklagten selbst tragen. Das Bündnis „What the Fuck“, das die Angeklagten unterstützt und Spenden sammelt, rechnet mit rund 1.000 Euro pro Person – zusammen eine Summe im hohen fünfstelligen Bereich. „Die Ak­ti­vis­t:in­nen kommen zu einem großen Teil aus einer jungen, queerfeministischen Szene mit wenig finanziellen Mitteln“, sagt Kramer. „Für die ist das sowohl psychisch wie finanziell eine enorme Belastung.“

Das bisher höchste der bisherigen drei Urteile: Eine Geldstrafe von 1.600 Euro plus Anwalts- und Gerichtskosten für Anna Feiting*. Feiting wollte keine Einstellung des Verfahrens – sondern einen Freispruch. „Bei einer Einstellung ist die Schuldfrage nach wie vor ungeklärt“, sagt die 34-Jährige. „Aber ich will, dass anerkannt wird, dass wir friedlich unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrgenommen haben.“ Es mache sie fassungslos, dass unberücksichtigt bleibe, wie Rechts­po­pu­lis­t:in­nen und offen Rechtsextreme zusammen mit christlichen Fun­da­men­ta­lis­t:in­nen und An­ti­fe­mi­nis­t:in­nen gefährliche Allianzen bildeten. Die Erfahrung, wegen einer Versammlung gegen sexistische und rassistische Positionen vor Gericht zu stehen, sei „erschütternd“.

Mögliche negative Präzedenzfälle

Feiting hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, das ihr „zutiefst undemokratisches“ Handeln bescheinigt. „Wenn nötig, gehen wir bis zu einer Verfassungsbeschwerde“, sagt sie. Bei einer solchen rechnet sich ihr Anwalt durchaus Chancen aus. Denn ob Sitzblockaden einer Demonstration überhaupt als Nötigung gelten können, ist umstritten.

Seines Wissens gebe es jenseits der drei Urteile in diesem Verfahrenskomplex bislang keinen anderen Fall in Deutschland, in dem eine Person wegen Nötigung verurteilt wurde, sagt Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Rechtsprechung zu Sitzblockaden in den vergangenen Jahrzehnten betreffe die Blockade von Autos, zum Beispiel auf Zufahrten zu Bundeswehrstützpunkten. Die Gerichte begründeten in diesen Fällen die Nötigungswirkung damit, dass durch das erste Fahrzeug, das vor der Sitzblockade hält, ein Hindernis für die nachfolgenden Fahrzeuge entstehe.

Dabei gehe es also nicht wie bei der Blockade des „Marschs“ um zwei Versammlungen, die jeweils der Versammlungsfreiheit unterstehen, politische Anliegen ausdrücken und Meinungen kundtun – und bei der die eine der anderen eine Weile im Weg sitzt. Sondern eben um Fahrzeuge. Durch die Verurteilung der Ak­ti­vis­t:in­nen wegen Nötigung könnten nun negative Präzedenzfälle geschaffen werden, befürchtet Selinger.

Nicht aufgeben

Auch Anwalt Aufurth will deshalb wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. „Die Versammlungsfreiheit der Protestierenden, die genauso zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen wie die Teilnehmenden des ‚Marschs‘, wird missachtet“, sagt Aufurth. „Die Verurteilung von Anna Feiting ist verfassungsrechtlich bedenklich.“

Bis zum Landes- oder Bundesverfassungsgericht ist es ein weiter Weg. Doch Feiting ist bereit, ihn zu gehen: „Feminismus ist kein Verbrechen“, sagt sie. Und auch, wenn sie bei einer weiteren Verurteilung vorbestraft wäre, sieht sie dem „Marsch für das Leben“ in diesem Jahr gelassen entgegen. „Solange die menschenverachtenden Positionen christlicher Fun­da­men­ta­lis­t:in­nen staatlich gedeckt werden und unser Protest ungerechtfertigt kriminalisiert wird“, sagt sie, „lasse ich mich nicht zum Schweigen bringen.“

*Name von der Redaktion geändert

Die nächste Verhandlung findet am Dienstag, 9. 2., um 13.00 Uhr vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten statt. Die nächste Kundgebung findet am selben Tag um 12.30 Uhr statt.

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