Coronabonus für Pflegekräfte in Bayern: Prämien, die viele nicht kriegen

Ein Münchner Gericht lehnte die Klage mehrerer Beschäftigter aus dem medizinischen Bereich ab. Sie wollten auch den Coronabonus ausbezahlt bekommen.

Eine Pflegekraft schiebt eine ältere Frau in einem Rollstuhl

Klage abgelehnt: vier Mit­ar­bei­te­r*in­nen erhalten keinen bayerischen Coronabonus Foto: Tom Weller/dpa

BERLIN taz | Die Frau arbeitete als Service-Assistentin in einem Krankenhaus, half aber auch beim Waschen und beim Anziehen der Kompressionsstrümpfe. „Sie hatte unmittelbaren Patientenkontakt“, sagte ihr Anwalt Franz Bette der taz. Doch den bayerischen Coronabonus für Pflegekräfte hatte die Beschäftigte nicht bekommen. Sie klagte vor dem Verwaltungsgericht München auf Zahlung des Bonus. Am Donnerstag lehnte das Gericht ihre Klage und die drei anderer Beschäftigter ab.

Geklagt hatten die Service-Assistentin, eine Hauswirtschafterin in einem Altenheim und zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums. Sie beanspruchten den bayerischen Coronabonus, der bis zu einer Höhe von 500 Euro als einmaliger Zuschlag auf das Gehalt von Pflegekräften vom Land Bayern gezahlt wurde. Das Landesamt für Pflege hatte die Anträge der vier KlägerInnen auf Zahlung des Bonus im vergangenen Jahr abgelehnt.

Diese Ablehnung sei rechtens, entschied das Gericht am Donnerstag und berief sich auf die Pflegebonusrichtlinie in Bayern. Danach bekommen den Bonus nur beruflich tätige Pflegende in bestimmten Einrichtungen. Ambulante Dialysezentren fielen nicht darunter, so das Gericht. Auch der Service-Assistentin in der Klinik und der Haushälterin im Altenheim stehe der Bonus nicht zu, weil ihre konkrete Tätigkeit nicht von den Bonusrichtlinien erfasst werde.

Anwalt Bette berichtete, dass seine Mandantin vor Gericht eine Bescheinigung des Arbeitgebers über ihre pflegerische Tätigkeit in der Klinik habe vorlegen sollen. Der Arbeitgeber hatte seiner Mandantin aber gesagt, die Bescheinigung gebe es nur für Mitarbeiter, die entsprechend qualifiziert seien.

Allein am Verwaltungsgericht München sind noch 200 andere Klagen auf Zahlung des Bonus anhängig. Mit dem Bonus stockt das Land Bayern wie viele andere Bundesländer den bundesweit gezahlten Bonus für Pflegekräfte auf, den die Bundesregierung im vergangenen Jahr bis zu einer Höhe von 1.000 Euro bewilligte. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat kürzlich angekündigt, in diesem Jahr für besonders belastete KlinikmitarbeiterInnen eine erneute Coronaprämie von bis zu 1.500 Euro zu gewähren.

Die Abgrenzungen, wer denn genau diese Prämien bekommt, sorgen aber immer wieder für Enttäuschungen. So haben etwa medizinische Fachangestellte in Praxen, obwohl sie nachgewiesenermaßen ambulant viel Kontakt mit Covid-19-PatientInnen haben, die Prämie für das Jahr 2020 nicht bekommen. Leer gingen auch die Pflegekräfte in vielen Kliniken aus, die nicht genug Covid-19-PatientInnen hatten, um die Voraussetzungen für die Prämie zu erfüllen.

Andere sehr beanspruchte Berufsgruppen müssen sich ohnehin bescheiden: Als „riesengroßes Dankeschön“, so die Pressemitteilung, bekommen etwa die VerkäuferInnen der Discounter-Kette Netto auch im Jahr 2021 erneut eine „Corona­prämie“ – es ist ein Netto-Warengutschein für 100 Euro.

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