Hafenfirma erschwert Teilzeitarbeit: Verhaftet im System

Eine Hafenarbeiterin und Mutter beim Hamburger Umschlagsbetrieb Eurokai kämpft um Teilzeitarbeit zur Kinderbetreuung. Firma fürchtet „Systembruch“.

Mann in einer verglasten Klabine an einem Mast, im Hintergrund Container

Arbeitsplatz mit Aussicht: Fahrerkabine eines Van-Carriers zur Containerumfuhr Foto: Ulrich Perrey/dpa

HAMBURG taz | Die Chefinnen der Gewerkschaft Ver.di fühlen sich in die Vergangenheit zurückversetzt: Obwohl es seit 2001 einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit gibt, verwehrt der Hamburger Container-Hafenbetrieb Eurokai seiner Van-Carrier-Fahrerin Heike R. das Recht auf Teilzeitarbeit. „Was Heike R. bisher durchstehen musste, ist für Ver.di-Hamburg ein empörendes, schikanöses Vorgehen, mit dem die Kollegin vielleicht sogar zur Kündigung ihres Jobs als Van-Carrier-Fahrerin veranlasst werden soll“, empört sich Ver.di-Vize-Landesleiterin Sieglinde Frieß. Das Landesarbeitsgericht hat nun das Wort.

Heike R. arbeitet seit 2006 als Hafenarbeiterin bei Eurokai, der zur Bremer Eurogate-Gruppe gehört und bislang unmittelbarer Konkurrent der Hamburger Hafen und Lagerhausgesellschaft (HHLA) war. „Nach zwei Monaten saß ich schon auf dem Van-Carrier“, erinnert sich Heike R. an ihren Einstand auf dem Ungetüm.

Jahrelang beförderte sie im Drei-Schichtsystem – Früh-, Spät- und Nachtschicht – mit ihren speziellen Portalhubwagen Container auf den Kaianlagen, bis sie 2012 Mutter wurde und sich vorübergehend in die Elternzeit verabschiedete. Auch danach war die Schichtarbeit zunächst insofern kein Problem, als ihr Lebenspartner, der ebenfalls bei Eurogate arbeitet, nach einem Unfall arbeitsunfähig war und die Kinderbetreuung weitgehend übernehmen konnte.

Das änderte 2017 sich nach seiner Genesung, woraufhin Heike R. einen Antrag auf Teilzeit in Form einer 24-Stundenwoche stellte. Ihre Arbeitszeit wollte sie fortan in der Woche in vier Tagesschichten à sechs Stunden ableisten. Doch das Unternehmen lehnte den Antrag ab, da es sich für Eurokai um einen „Systembruch“ handele. Seither gibt es mit kurzzeitigen Unterbrechungen ein ständiges Hin und Her.

Gericht gab der Beschäftigten Recht

Im Juli vergangenen Jahres entschied das Arbeitsgericht, dass Eurokai zuzumuten sei, R.s Antrag auf Teilzeitarbeit stattzugeben. Dem steht allerdings eine Änderungskündigung von Eurogate entgegen, nach der Heike R. ihre verkürzte Arbeitszeit im regulären Schichtdienst zu absolvieren habe.

Eurokai weist Vorwürfe der Gewerkschaft Ver.di zurück, wonach die gesetzliche verankerte Teilzeit und das Gleichbehandlungsgebot missachtet werde. „Eurogate gewährt allen Mit­ar­bei­te­r*in­nen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen Teilzeit. Zwischen den Geschlechtern wird hierbei nicht differenziert“, beteuert Unternehmenssprecher Steffen Leuthold.

In allen Bereichen, auch im Schichtbetrieb, in dem die Van-Carrier-FahrerInnen arbeiten, werde viel Teilzeit von allen Geschlechtern in Anspruch genommen. „Selbstverständlich kann auch Frau R. ihre Arbeitszeit reduzieren, dem hat Eurogate auch zugestimmt und mehrere Angebote unterbreitet“, sagt Leuthold.

In der Tat bot Eurokai Heike R. an, dass sie und ihr Partner bei Eurokai in zeitlich entgegengesetzten Schichten arbeiten könnten, um so die Kinderbetreuung zu gewährleisten. Das lehnte R. jedoch ab, da getrennte Schichten bedeutet hätten, dass überhaupt kein Familienleben mehr hätte stattfinden können.

Eurogate hingegen beharrt darauf, dass Teilzeit grundsätzlich zum Schichtsystem passen müsse. Es sei zwar möglich, weniger ganze Schichten zu arbeiten, eine Arbeit in Teilschichten komme jedoch nicht infrage, da dies für Eurokai einem Systembruch und für Heike R. einer Bevorzugung gleichkäme.

„Die Frühschicht ist die beliebteste Schicht“, sagt Leuthold. Ganze Schichten seien für viele andere in Teilzeit arbeitende Schicht­ar­bei­te­r*in­nen bei Eurokai auch kein Problem, argumentiert der Pressesprecher. „Hätte Eurogate einem individuellen Teilzeitantrag in Teilschichten stattgegeben, müssten andere Kolleg*innen, die auch Eltern sind, mehr Spät-, Nacht- und Wochenendschichten arbeiten, da im konkreten Fall Teilschichten auch nur vormittags unter der Woche abgeleistet werden sollten“, sagt Leuthold.

Ver.di kontert, es sei ein wichtiges Gut, dass nach vielen Jahren der Auseinandersetzung endlich der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit erreicht wurde. Dieser Anspruch auf Teilzeitarbeit müsse ohne Wenn und Aber in allen betrieblichen Bereichen umgesetzt werden – auch im gewerblichen.

„Es kann nicht sein, dass sich große Betriebe wie Eurogate dem entziehen und damit immer noch das ‚alte Modell‘ des männlichen Ernährers voraussetzen,“ kritisiert Frieß. Teilzeit und die damit verbundene Vereinbarkeit von Beruf und Familie sei auch in diesen Bereichen realisierbar und möglich, „die Geschäftsführung sollte sich das Gleichbehandlungsgesetz in Zukunft unter das Kopfkissen legen“, schimpft Frieß. „Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen zur diskriminierungsfreien Gestaltung der Arbeit – das gelte auch für Eurokai.“

Sie sieht ihr Kind wochenlang nur kurz vor der Schule

Aufgrund des Änderungskündigung ist Heike R. zurzeit dazu verdonnert, eine Woche in der Frühschicht und zwei Wochen lang in der Spätschicht zu arbeiten, da sie aufgrund gesetzlicher Vorgaben als Mutter von der Nachtschicht ausgenommen ist. „Das bedeutet, dass ich zwei Wochen lang nicht vor 24 Uhr zu Hause bin und das Kind bestenfalls morgens eine Stunde vor der Schule sehe“, berichtet sie.

Dass Eurogate auf 8,5 Stunden pro Schicht beharre, könne sie notfalls akzeptieren, sagt R. Aber die ständige Spätarbeit sei mit der Erziehung ihres Kindes nicht zu vereinbaren. Darüber muss nun das Landesarbeitsgericht am 15. März in der Berufungsverhandlung gegen Eurokai entscheiden.

„Schluss mit der Schikane gegen die Kollegin Heike R. und die sofortige Rücknahme der Änderungskündigung“, fordert auch der Landesfrauenrat der Gewerkschaft Ver.di in einer Resolution. „Das Recht auf Teilzeitarbeit im Hafen würde nicht nur der Kollegin nützen, sondern auch Vätern, die im Hafen arbeiten und sich für ihre Kinder verantwortlich fühlen“, sagt die Frauenrats-Vorsitzende Karin Schönewolf.

„Das Beispiel Heike R. zeigt, wie tief die strukturelle Diskriminierung von Frauen und Eltern trotz aller guten Vorsätze und gesetzlichen Regelungen noch immer unsere Gesellschaft prägt“, konstatiert die stellvertretende Ver.di-Landesbezirksleiterin Sandra Goldschmidt. „Deshalb ist es um so wichtiger, dass wir solidarisch hinter jedem Einzelfall stellen.“

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