Novellierung des Energiewendegesetzes: Spätestens 2050 fast klimaneutral

Schneller weg mit dem CO2: Der Senat beschließt den Entwurf des überarbeiteten Energiewendegesetzes mit verschärften Klimazielen.

Das Foto zeigt einen Berliner BVG-Bus.

Ab 2030 sollen alle BVG-Busse mit Elektroantrieb unterwegs sein, kündigte Senatorin Günther ran Foto: Raimund Mueller

BERLIN taz | Weniger CO2-Austoß und das vor allem schneller: Das ist der Kerngedanke der Neufassung des Energiewendegesetzes, dessen Entwurf der rot-rot-grüne Senat am Dienstag einstimmig beschlossen hat. Spätestens 2050 soll Berlin demnach weitgehend klimaneutral sein.

Der öffentlichen Verwaltung kommt dabei bei ihren Fahrzeugen und Gebäuden, auch der Polizei oder landeseigener Betriebe wie BVG und BSR, eine Vorbildrolle zu. Als einen „Riesenschritt zu mehr Klimaschutz“ feierte die Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf, den ihre Parteifreundin Regine Günther ihren Senatskollegen erfolgreich vorgestellt hatte.

Es ist am Dienstag nicht ganz leicht für Klimasenatorin Günther, mit diesem sonst gewichtigen Thema durchzudringen. In der digitalen Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung lässt die erste Journalistenfrage Klima und Energie außen vor und will den aktuellen Stand bei der beabsichtigten Bundesverfassungsgerichtsklage im Kopftuchstreit wissen (siehe Kasten). Außerdem steht am folgenden Tag coronabedingt die erneute Ministerpräsidentenkonferenz an, bei der die Frage von Schulöffnung im Mittelpunkt steht. Zum Zeitpunkt einer Rückkehr von Klassen in die Schulen sei noch keine Entscheidung getroffen, ist dazu von Senatssprecherin Melanie Reinsch zu hören.

Der Streit in der rot-rot-grünen Koalition um das Neutralitätsgesetzverschärft sich. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) machte am Dienstag im Senat klar, dass ihre Verwaltung am Bundesverfassungsgericht gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes klagen will, wonach ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrpersonal im Unterricht unzulässig ist.

Grünen-Senatorin Regine Günther sagte vor Journalisten, Scheeres' Verwaltung werde "ihren Weg weiter gehen". Sie ließ dabei offen, ob die Grünen dieses Ziel im Senat ablehnten: "Wir haben uns darüber ausgetauscht." Klarere Worte kamen vom grünen Vize-Fraktionschef Sebastian Walter: „Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts liegt bereits eine eindeutige höchstrichterliche Bewertung des Neutralitätsgesetzes vor". Er sieht in Scheeres Klagewunsch "eine reine Verschleppungsstrategie." (sta)

Dabei stellt die überarbeitete Fassung des Energiewendegesetzes tatsächlich eine Neuerung dar. Der Senat setzt sich dabei höhere Ziele als bislang: Waren gegenüber dem Jahr 1990 als Vergleichswert bis 2030 bisher 60 Prozent der Berliner CO2-Ausstoßes – kurz für Kohlendioxid – einzusparen, so sollen es nun 65 Prozent sein und bis 2040 dann 80 Prozent. 2050 soll das Land Günther zufolge „faktisch klimaneutral“ sein.

Die Vorreiterrolle des Landes, „der öffentlichen Hand“, wie Günther es nannte, besteht vor allem in einer Elektrifizierung seiner Fahrzeuge und in besseren Klimaschutzstandards seiner Gebäude. Sie sollen nach Möglichkeit besser gedämmt und damit mit weniger Energieaufwand zu heizen sein. Außerdem gibt es eine Pflicht für Sonnenkraftnutzung. Die neuen Standards für einen besseren Wirkungsgrad sollen ab 2022 gelten. Ausgenommen seien nur „deutlich aufwändigere Schulbauten“, wo die strengeren Standards drei Jahre später Vorschrift sein sollen.

Lob für den seit einem Jahr diskutierten Entwurf kam auch vom SPD-Umweltexperten Daniel Buchholz. Er sprach gegenüber der taz von einer „deutlichen Verbesserung“ im Vergleich zu den bisherigen Klimazielen. Dennoch werde sich die SPD-Fraktion den nun ins Parlament gehenden Gesetzentwurf noch mal „ganz genau“ angucken und nötigenfalls weiter verschärfen.

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