Euthanasie in der NS-Zeit in Hamburg: Töten statt heilen

Da es kein Euthanasiegesetz gab, agierten NS-ÄrztInnen im rechtsfreien Raum. In gleich zwei Hamburger Kliniken töteten sie 200 behinderte Kinder.

Zwillinge 1941 im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort

Haben überlebt: Zwillinge 1941 im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort Foto: Andreas Babel (Sammlung Lotte Albers)

HAMBURG taz | Der Druck auf die Eltern war enorm: „Sie müssen das Kind ins Krankenhaus geben, das ist nicht tragbar.“ Immer wieder suchten in der NS-Zeit Stadtteil-Krankenschwestern auch in Hamburg die Eltern behinderter Babys und Kleinkinder auf. Sie wollten befördern, was nicht erst die Nationalsozialisten erfunden hatten: die schon 1920 vom Strafrechtler Karl Binding und dem Psychiater Alfred Hoche in einer Broschüre propagierte „Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“.

Auch das NS-Regime trachtete nach der „Reinigung“ eines gedachten Genpools durch „Euthanasie“. Sie wollten weniger leistungsfähige Menschen – Kostenfaktoren – loswerden. Oder, zynisch, die Kinder „von sich selbst erlösen“.

Für den „Gnadentod“ habe es, sagt Medizinhistoriker Thomas Beddies von der Berliner Charité, 1939 in Leipzig einen „Sündenfall“ gegeben, als Eltern Ärzte dazu brachten, ihr behindertes Kind „einzuschläfern“. Populär sei so etwas aber nicht gewesen, sagt Beddies. Daher war der Erlass, der Hebammen verpflichtete, behinderte Kinder für das „Reichsausschussverfahren zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ zu melden, geheim. Überhaupt habe es nie ein „Euthanasiegesetz“ gegeben, sondern nur eine „Ermächtigung“ Hitlers, die keine hinreichende Rechtsgrundlage bildete. Da aber niemand prüfte, agierten ÄrztInnen im verantwortungsfreien Raum.

Offizielles Ziel war herauszufinden, ob eine Behinderung erblich war und man das Kind töten solle, damit das Gen verschwand. Auch die Frage, ob man der Mutter zu weiteren Kindern raten solle, spielte hinein.

Gleich zwei Kliniken im „Mustergau“ Hamburg

In diese Richtung lief auch das „Aufklärungsgespräch“ der ÄrztInnen mit den Eltern. Im „Mustergau“ Hamburg geschah das in gleich zwei „Kinderfachabteilungen“: in der vom Senat geförderten Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn, der Friedrich Knigge vorstand, sowie im privaten Kinderkrankenhaus Rothenburgsort, geleitet von Wilhelm Bayer. „Er wollte Karriere machen und hat die Nähe zur Berliner NS-Medizin gesucht“, sagt Psychiater Marc Burlon von der Psy­chiatrischen Klinik Lüneburg, der über „Euthanasie an Kindern während des Nationalsozialismus in den zwei Hamburger Kinderfachabteilungen“ promovierte. „Bayer war auch einer der ersten, die bei der offiziellen Einführung in die Kinder-Euthanasie dabei waren.“

In diesen „Fortbildungen“ lernten ÄrztInnen, den Eltern eine Heilmethode vorzugaukeln, die aber zu 95 Prozent tödlich sei. Trotzdem haben wohl etliche an die Heilung geglaubt. „Wir haben viele Briefe, in denen sich Eltern bitter beschweren, weil ihr Kind tot ist“, sagt Beddies.

Vielen dieser Kinder wurde eine Überdosis Luminal gespritzt, die Lungenentzündung hervorrief. „Die Kinder starben nie leidensfrei. Sie erstickten“, sagt Burlon. Eine Krankenschwester habe später ausgesagt: „Sie liefen blau an und nasenflügelten.“

Dabei war die „Forschung“ mit dem Tod der Kinder nicht zu Ende: ÄrztInnen entnahmen den Toten oft sofort die Gehirne. „Da war durchaus echtes Forschungsinteresse“, sagt Beddies. Die Deutschen seien bei Hirnforschung und Eugenik damals international führend gewesen. Die Grausamkeit auf die Spitze getrieben und die „Probanden“ getötet habe man aber nur in Deutschland.

Gehirnpräparate erst 2012 bestattet

Von 78 in Hamburg-Langenhorn gestorbenen Kindern etwa wurden 20 gezielt getötet. Ihre Gehirnpräparate hat Burlon im Zuge seiner Dissertation im Universitätskrankenhaus Eppendorf gefunden. 2012 wurden fünf von ihnen, denen man Namen zuordnen konnte, offiziell auf dem Ohlsdorfer Friedhof bestattet.

Im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort starben zwischen 1940 und 1945 mindestens 126 Säuglinge und Kleinkinder. Für 36 von ihnen, die nachweislich umgebracht wurden, liegen Stolpersteine vor dem alten Eingang. „Bei einigen Kindern kann man nicht mehr feststellen, ob sie gezielt getötet wurden. Viele Akten sind verbrannt“, sagt Burlon. „Allerdings können wir aus den gerichtlichen Aussagen der Eltern, Krankenschwestern und Ärzte ein System rekonstruieren, dass ein Ziel hatte: das Ermorden der Kinder“.

Als der heute in Rothenburgsort lebende Regisseur Dirk Schattner davon erfuhr, war über diese Praxis er so schockiert, dass er gemeinsam mit dem Komponisten Mario Stock das Musical „Anna und das Kinderkrankenhaus Rothenburgsort“ verfasste und 2018 uraufführte. „Die Fakten stimmten, aber reale Biografien habe ich nicht verwendet“, sagt er. „Es waren abgerissene, gestohlene Leben, und ich hätte viel dazu erfinden müssen. Da sich die Ärzte schon an den Kindern vergriffen hatten, wollte ich es nicht noch einmal tun.“ Mehrfach ist das Musical seither aufgeführt und von SchülerInnen nachgespielt worden.

SchülerInnen waren es auch, die 2019 eine temporäre Installation mit Kinderkrankenbett vor das einstige Krankenhaus Rothenburgsort brachten. Die Installation, die heute vor der nahen Thomaskirche steht, zeigt auch Silhouetten von Krankenschwestern. Wie viel sie wussten? „Auch wenn nur die Stationsärztin zusammen mit der Stationsschwester tötete – gewusst haben es wohl alle“, sagt der Celler Journalist Andreas Babel, der gerade an der dritten Auflage seines Buchs „Kindermord im Krankenhaus: Warum Mediziner während des Nationalsozialismus in Rothenburgsort behinderte Kinder töteten“ arbeitet. „Geweigert und wegbeworben haben sich meines Wissens aber nur ganz wenige Ärztinnen.“

Ärztin deckte kommunistischen Widerstand

Geblieben ist auch Gerda Friedrich. Als Ärztin in Ausbildung arbeitete sie von März bis Mitte Mai 1944 in Rothenburgsort. „Täterin war sie mit Sicherheit nicht, sonst hätte sie in den Prozessen mal jemand belastet“, sagt Babel. „Aber von den Tötungen gewusst hat sie bestimmt.“

Nun könnte man vermuten, dass Gerda Friedrich die Kindermorde guthieß, war sie doch 1940 der NSDAP beigetreten. Allerdings geschah das wohl, um die Aktivitäten ihres Verlobten, des 1944 im KZ Fuhlsbüttel ermordeten Kurt Friedrich, im kommunistischen Widerstand zu decken. Gerda Friedrich heiratete ihn posthum, arbeitete in den 1950ern in der Geesthachter Heilstätte Edmundsthal und stand bis 1966 als Ärztin im Hamburgs Adressbuch. „Danach verliert sich ihre Spur“, sagt Babel, der gern mehr über Gerda Friedrich wüsste. Ambivalent war sie zweifellos, kann man doch fragen, wie sich diese Mitwisserschaft mit ihrem Widerstandsethos vertrug.

Allerdings hat auch niemand sonst die Kindermorde angezeigt. Und bei den Nürnberger Nachkriegsprozessen der Alliierten sagten die ÄrztInnen, dies sei eine „innerdeutsche Angelegenheit“. Außerdem hätten sie damals kein Unrechtsbewusstsein gehabt.

Claas-Hinrich Lammers, Ärztlicher Direktor der heutigen Asklepios-Klinik in Langenhorn, versteht das nicht. „Es ist unvorstellbar, dass vor 80 Jahren Menschen hier ebenso wie heute Schutz, Pflege und Therapie suchten und stattdessen in den Tod geschickt wurden – durch aktives Zutun oder zumindest passives Zulassen der damaligen Verantwortlichen.“ Deshalb gibt es dort Stolpersteine, eine Gedenktafel, mehrere Informationsstelen sowie regelmäßige Gedenkfeiern.

Mühsames Gedenken in Rothenburgsort

In Rothenburgsort ist das anders. Äußerst reserviert reagiert Ansgar Ferner, Leiter des heutigen Instituts für Hygiene und Umwelt, auf Fragen nach der Euthanasie-Vergangenheit des Ortes. Das Gedenken hat er ganz einer Privatinitiative um Stolperstein-Aktivistin Hildegard Thevs überlassen. Die ehemalige Lehrerin kämpft seit Jahren für einen zusätzlichen Gedenkort vor dem einstigen Kinderkrankenhaus.

Allerdings hat Hamburgs Senat das Gebäude 2006 an den privaten Investor Deutsche Immobilien Chancen (DIC) verkauft. Insidern zufolge verbietet der Kaufvertrag weitere Gedenkorte auf dem Gelände. Ein DIC-Sprecher will das weder bestätigen noch dementieren, sagt aber, der Geschichte werde bereits „sichtbar und würdig gedacht“. Da das Gebäude unter Denkmalschutz stehe, seien zudem „beim Umgang mit Vorschlägen für die Schaffung zusätzlicher Erinnerungsorte auf dem Grundstück praktische Erfordernisse einzubeziehen“.

Klartext: Es ist nicht erwünscht. Bleibt das kleine öffentliche Rasenstück zwischen Trottoir und Straße vor dem alten Eingang. Die Machbarkeitsprüfung verlief positiv. Jetzt kann der zuständige City-Ausschuss beim Bezirk die Finanzierung beantragen.

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