Antisemitische Hetze auf Wahlplakaten: Gerichte bremsen Ermittlungen

Die Partei Die Rechte verbreitete antisemitische Plakate. Aber das Amts- und das Landgericht Hannover genehmigten keine Durchsuchungen.

Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck sitzt vor Beginn ihres Prozesses wegen Volksverhetzung in einem Gerichtssaal.

Die Holocaust-Leugnerin und Die Rechte-Spitzenkandidatin Ursula Haverbeck im Jahr 2020 Foto: dpa / Paul Zinken

HAMBURG taz | Das Statement der Partei Die Rechte markiert ihren Feind unmissverständlich: „Israel ist unser Unglück! Schluss damit“, steht in fetten Lettern auf einem ihrer Plakate. Und: „Zionismus stoppen“. Ein deutlicherer verbaler Angriff auf jüdische Menschen und den israelischen Staat lässt sich kaum formulieren, ohne ausdrücklich radikal-antisemitisch zu werden. Die Provokation und bewusste Grenzverletzung findet hier inmitten der Öffentlichkeit statt, auf einem offiziellen Plakat der rechtsextremen Kleinstpartei. Strafrechtliche Konsequenz hat es nicht.

Am Montag bestätigte Bernd Kolkmeier, Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle, dass von Seiten der Gerichte keine weiteren Ermittlungen angeordnet werden. Wegen der inhaltlichen Aussage würden zwar keine Zweifel daran bestehen, „dass die plakatierten Äußerungen sich unter dem dünnen Schleier vermeintlicher Kritik an dem Staat Israel als antisemitische Hetze darstellen“.

Es habe jedoch nicht hinreichend aufgeklärt werden können, wer an der Konzeption, Herstellung und Verbreitung des Wahlplakats beteiligt gewesen sei. Deshalb bekam die Staatsanwaltschaft Hannover weder vom Amtsgericht Hannover noch vom Landgericht Hannover die Erlaubnis für Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen. Die Gerichte sahen keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. Diese Entscheidung kann nicht angefochten werden.

Im Europawahlkampf 2019 hatte Die Rechte um Sascha Krolzig und Sven Skoda das Plakat nicht allein für mögliche Stimmengewinne genutzt, sondern auch, um ihre eindeutigen Positionen offen zu propagieren: Der Rechtsrahmen der Wahlen als legales Moment der politische Provokation. Die Spitzenkandidatin der Partei war die verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck, die sich zur Zeit der Wahl in Haft befand.

Mehrere Anzeigen von Privatleuten und jüdischen Gemeinden hatten zu den Ermittlungen geführt. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte das Plakat zunächst als nicht strafbar eingestuft, nahm die Ermittlungen nach einer Beschwerde aber wieder auf. Erneut einstellen musste sie aufgrund der abgelehnten Durchsuchungsbeschlüsse.

Dagegen erhob eine in Laatzen lebende Jüdin erneut Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft. Ihre Großeltern und weitere Verwandte sind im Konzen­trationslager Auschwitz ermordet worden. Sie und andere sehen in der Parole einen „Aufruf, der letztlich auf die Ermordung der Juden hinausläuft“. Mit Rede über Israel seien hier alle Juden und Jüdinnen gemeint.

Die Generalstaatsanwaltschaft sieht das im Grunde nicht anders. Im November 2019 hatte sie die Ermittlungen angeordnet, eben weil sich das Wahlplakat nicht nur gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik, sondern gegen die jüdische Bevölkerung im Allgemeinen richte. Die gewählte Formulierung erkannten auch die Ermittelnden als bewusste Anleihe an die Hassparole „Die Juden sind unser Unglück“, die in der NS-Zeit auf der Titelseite der antisemitischen Wochenzeitung Der Stürmer propagiert worden war. Die Formulierung sei als antisemitische Hetze nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt. Ohne Durchsuchungen könnten jedoch nicht die notwendigen Beweismittel gewonnen werden und somit erfolge keine Anklage.

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