Verdopplung der Kinderkrankentage: Kind betreuen, Kohle kassieren

Eltern werden mit mehr Kinderkrankentagen entlastet. Das gilt auch für Beschäftigte im Homeoffice und dann, wenn Kitas und Schulen noch offen sind.

Ein Kleinkind spielt in der Küche am Laptop seiner Mutter

Eltern stehen doppelt so viele Kinderkrankentage zu, auch wenn sie im Homeoffice arbeiten Foto: Ute Grabowsky/imago

BERLIN taz | Vergangene Woche hatten sich Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsident:innen der Länder neben der der Verlängerung des Lockdown auch auf die Verdoppelung der Kinderkrankentage geeinigt. Die Idee: Familien sollen wegen der Kita- und Schulschließungen Extra-Tage bezahlt bekommen, um sich um ihr Kind zu kümmern.

Nun stehen die genauen Regeln fest. Wie das Bundeskabinett am Dienstag entschied, müssen Kitas und Schulen nicht komplett geschlossen sein, um die Kinderkrankentage beantragen zu können. Es reicht, dass die Anwesenheitspflicht aufgehoben oder der Kita-Betrieb eingeschränkt ist.

Und: Eltern können das Geld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten. Jedem Elternteil stehen demnach in diesem Jahr 20 statt 10 Tage pro Kind zur Verfügung. Alleinerziehende 40 statt 20. Die Regelung gilt für alle gesetzlich Krankenversicherten. Das Kind darf in der Regel nicht älter als 12 Jahre alt sein.

„Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu der neuen Regelung. „Deswegen wollen wir es diesen Eltern ermöglichen, sich unkompliziert und ohne finanzielle Verluste um ihre Kinder zu Hause zu kümmern.“

Attest von der Schule

Doch wie funktioniert das praktisch? Üblicherweise müssen Ärzt:innen ein Attest ausstellen, das dann an die Krankenkasse geschickt wird. Die Lösung der Bundesregierung: Kitas oder Schulen sollen nun bescheinigen, dass das Kind zuhause betreut werden muss.

Bei den Krankenkassen stößt diese Entscheidung auf deutliche Kritik: „Leistungsvoraussetzung für das Kinderkrankentagegeld ist, dass das Kind krank ist. Corona-bedingte Betreuungsprobleme sind keine Krankheit“, sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele.

Immerhin ist die Bundesregierung den Kassen bei der Finanzierung entgegengekommen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, werde der Bund zunächst 300 Millionen Euro in den Gesundheitsfonds einzahlen. Weitere Zuschüsse seien nicht ausgeschlossen.

Für Eltern ist es nun deutlich einfacher geworden, eine Betreuung der Kinder finanziert zu bekommen. Zwar besteht bereits die Möglichkeit, eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz zu erhalten. Doch für den so genannten „Corona-Sonderurlaub“ müssen Eltern nachweisen, dass sie keine andere Betreuung – etwa durch Großeltern oder in der Notbetreuung – ermöglichen können. Diesen Nachweis muss man für die Kinderkrankentage nicht erbringen. Und sie haben noch einen weiteren Vorteil: Während der Staat den „Corona-Sonderurlaub“ mit 67 Prozent der Nettolohnes entschädigt, bekommen Eltern beim Kinderkrankengeld 90 Prozent ausbezahlt.

90 Prozent statt 67 Prozent

Was am Dienstag zunächst unklar blieb: Ob der Anspruch auf das neue Kinderkrankengeld auch dann gilt, wenn – wie in Hessen oder Brandenburg – die Kitas zwar offen sind, die Landesregierungen die Eltern aber dazu auffordern, die Kinder zuhause zu betreuen.

Auf Twitter „bedanken“ sich User schon dafür, dass ihre Landesregierungen Kitas möglichst nur für Notfälle offen lassen möchten. „Danke, Brandenburg, dass Du an uns Eltern appellierst, die Kinder zuhause zu lassen, anstatt die Kitas zu schließen.“ So, glaubt der User, könne er kein Kinderkrankengeld beantragen.

Am Mittwoch dann trug das Familienministerium in einem kurzen Erklärvideo zur Klärung bei. Darin heißt es, dass auch in diesem Fall Kinderkrankengeld gezahlt werde.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Heißt: Auch Eltern in Brandenburg und Hessen profitieren der neuen Regelung, die rückwirkend zum 5. Januar in Kraft tritt. Der Bundestag muss der Gesetzesänderung aber erst noch zustimmen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.