Sparkurs der Öffentlich-Rechtlichen: Die Beton-Köpfe-Formel

Die Öffentlich-Rechtlichen müssen mehr sparen denn je. Einige Sender gehen jetzt an die Gehälter. Andere, wie der MDR, wollen das unbedingt vermeiden.

MDR-Logo an einem grauen Gebäude, vor blauem Himmel

Der Umbau des MDR-Standorts in Halle liegt auf Eis Foto: imago

Beton oder Köpfe, so drückt es jemand aus, der den Mitteldeutschen Rundfunk schon lange kennt: Vor dieser Wahl habe die Intendantin, Karola Wille, in der vergangenen Woche gestanden. Spart sie am Personal oder am Ausbau des MDR? Karola Wille hat sich – möchte man in diesem Bild bleiben – entschieden, die Köpfe zu schonen. Die Mit­ar­bei­te­r*in­nen werden im April ihre versprochene Gehaltssteigerung bekommen. So war es geplant, so wird es gemacht – obwohl der MDR sparen muss, seit klar ist, dass der Rundfunkbeitrag erst einmal nicht steigen wird. Das ist nicht bei allen Sendern so.

Im Dezember hatte der Landtag in Sachsen-Anhalt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent blockiert. Durch viele Sender geisterten für diesen Fall bereits im Voraus Szenarien, in denen entsprechendes Notsparen möglich sein könnte – am Programm, am Digitalausbau; kleinere Anstalten könnten direkt vor dem Aus stehen.

Als erster Sender kam Mitte Januar das Deutschlandradio aus der Deckung und kündigte an: Die nächste Gehaltserhöhung, die mit den Gewerkschaften tarifvertraglich vereinbart war, wird gestrichen, ebenso die geplante Honorarerhöhung für die Freien. Am Donnerstag zog der Norddeutsche Rundfunk gleich und kündigte an, ebenfalls aus dem laufenden Tarifvertrag auszusteigen. Grundlage ist eine Sonderklausel, die sich viele Sender bei der letzten Tarifrunde Ende 2019 ausbedungen haben – für den Fall, dass der Rundfunkbeitrag nicht wie geplant erhöht wird. Dass gewisse Länder da blockieren könnten, schwante vielen nämlich schon damals.

Die Kündigungsoption haben alle öffentlich-rechtlichen Sender mit Ausnahme des Westdeutschen Rundfunks und Radio Bremen. Das ZDF und der Bayerische Rundfunk schließen genau wie der MDR bereits aus zu kündigen. Beim Hessischen Rundfunk besteht die Option erst später im Jahr, die Mit­ar­bei­te­r*in­nen dort dürfen also noch hoffen, dass die laufende Beschwerde beim Verfassungsgericht bis dahin zugunsten der Sender entschieden sein wird.

Wer hingegen laut darüber nachdenkt, es dem Deutschlandradio und dem NDR gleichzutun und die Gehaltserhöhung auszusetzen, sind der Saarländische Rundfunk und der Südwestrundfunk, sie sind bereits in Gesprächen mit den Gewerkschaften, wie sie der taz mitteilen. Der SWR gibt sogar an, momentan scheine „alles auf eine Kündigung hinauszulaufen“. Dabei steht der SWR im Gegensatz zu vielen anderen Sendern noch finanziell sehr gut da.

Mehr Arbeit in der Pandemie

Angestellten in Zeitungsverlagen oder Privatsendern mag für die Diskussion über ein Anheben der Gehälter das Verständnis fehlen. Viele private Medien schickten im Coronajahr ihre Belegschaft zeitweise in Kurzarbeit oder streichen nun Stellen, etwa der Spiegel. Und derweil sollen sich Mit­ar­bei­te­r*in­nen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf eine dritte planmäßige Gehaltserhöhung freuen dürfen? Das scheint schwer vermittelbar. Einerseits.

Andererseits hat die Pandemie in vielen Redaktionen zu erheblich mehr Arbeit geführt: Liveblogs und Spezialsendungen wurden aus dem Boden gestampft, Wissenschaftsredaktionen ausgebaut.

Karola Wille, die Intendantin des MDR, will zeigen, dass sie das wertschätzt. Am Montag hat sie sich mit den Gewerkschaften getroffen und sie informiert, dass sie nicht aus dem Tarifvertrag aussteigen werde. Dem Evangelischen Pressedienst sagte sie im Anschluss über die MDR-Mit­arbeiter*innen: „Sie leisten hervorragende Arbeit, um gerade in dieser herausfordernden Zeit unter schwierigen Umständen viele Sonderanstrengungen zu ermöglichen.“

Aber irgendwo muss gespart werden. Und wenn nicht an den Köpfen, dann bleibt ja nur noch am Beton. „Wir werden nun, und das schmerzt besonders, geplante digitale Innovationen zurückstellen“, hat Karola Wille nach der Runde mit den Gewerkschaften gesagt. Vielleicht aber ist der Schmerz doch gar nicht so groß, wie es auf den ersten Blick scheint. Wille wird vor allem zwei Dinge zurückstellen: den Ausbau des Netzes für digitalen Radioempfang (DAB+) und den Umbau des Funkhauses in Halle, das zu einem „cross­medialen Standort“ werden soll. Dass der MDR nun ausgerechnet ein Projekt in Halle auf Eis legt – in dem Bundesland, das den höheren Rundfunkbeitrag blockiert hat –, kommentierten einige mit Häme. Der Landeschef der Grünen in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, twitterte: „Wie die #CDU unserem Land Sachsen-Anhalt schweren Schaden zufügte. Und der öffentlich-rechtlichen Medienlandschaft Zukunft verbaut.“

Strategie statt Strafe

Aber Willes Entscheidung bloß als Strafe zu verstehen ist zu einfach. Sie ist Strategie. Der Umbau in Halle steht ganz am Anfang. Eigentlich sollte in diesem Jahr die Planung vergeben werden, Baubeginn sollte 2023 sein, 2025 sollte das umgebaute Zentrum in Betrieb genommen werden. Ob das nun alles so kommt, ist nicht nur wegen Willes Entscheidung unklar. Die Fragen, wie und wo Jour­na­lis­t*in­nen in Zukunft crossmedial arbeiten werden und wie viel Platz und Büros sie dafür brauchen, stellen sich nach Corona sowieso ganz neu. Es ist also jetzt nicht der schlechteste Zeitpunkt, den Umbau zu verschieben.

Und auch der zurückgestellte Ausbau des DAB+-Netzes dürfte das MDR-Sendegebiet weniger schwer treffen. DAB+ ist der Übertragungsstandard für Digitalradio. Er soll früher oder später die UKW-Übertragung ablösen, ist davon aber weit entfernt. Rund ein Viertel der deutschen Haushalte hat bereits ein DAB+-Radio, seit Ende 2020 muss jeder Neuwagen damit ausgestattet werden. Trotzdem hören viele Menschen weiter auf UKW. 2021 sollte das Jahr werden, in dem die Öffentlich-Rechtlichen die Netze in ganz Deutschland stark ausbauen – auch weil die Politik das möchte und vorantreibt.

Das ist immer das Paradox: Aufträge, seien sie zum Ausbau der Strukturen oder des Programms, kommen letztlich aus der Politik. „Die Politik gibt den Sendern einen Programmauftrag und dafür das entsprechende Budget“, sagt auch Jochen Spengler, Vorsitzender des Gesamtpersonalrats von Deutschlandradio. „Wenn die Politik die Mittel kürzt, dann sollte sie auch sagen, was wir wegzulassen haben.“ Beim kleinen Deutschlandradio gibt es keine Großprojekte, die verschoben werden könnten, deswegen bleibt nur das Sparen an den Personalkosten. Und die Angestelltenvertretung gibt sich zwar nicht begeistert, aber verständnisvoll.

„Wir sind als Personalrat auch der Überzeugung, dass sich die Mitarbeitenden die Gehaltserhöhung wirklich verdient hätten – vor allem durch die Arbeit der letzten zwölf Monate“, sagt Spengler. „Wir sehen aber, was sonst in der Gesellschaft los ist – und beim Deutschlandradio ist nicht die Rede von Kündigung und Kurzarbeit, da sind wir bereit, Zugeständnisse zu machen, wenn es denn bei der Nichtanhebung der Beiträge bleibt.“ Aber dass diese – eigentlich politische – Affäre zulasten der Mitarbeitenden und der Inhalte gehen soll, ärgert den Personalrat.

Das Programm bleibt

Noch hat die Sparpanik nicht das Programm erfasst, also den Teil, der bei den Hö­re­r*in­nen ankommt. Und noch erwartet man in den Sendern die Rettung durch das Bundesverfassungsgericht, dass man somit alles wieder zurückdrehen könnte. Und wenn nicht? „Wenn die Erhöhung tatsächlich nicht kommt, dann sind Einschnitte im Programm unvermeidbar“, sagt Spengler. Nicht anders sieht es Heinz Fischer-Heidlberger, der Vorsitzende der KEF, der Kommission, die den Finanzbedarf der Sender ermittelt. Der legte diese Woche nahe, dass jede finanzielle Überbrückungstüftelei nur bis Jahresende halten würde. Danach ginge es also an die Sendungen – und vielleicht an ganze Wellen.

Das ist hoch gepokert. Die Sender würden ungewollt beweisen, dass sie mit weniger Geld zurechtkommen. Das entzöge ihrer Forderung nach einem höheren Rundfunkbeitrag ein Stück Legitimation. So kann man auch das Bundesverfassungsgericht verstehen. Das hatte kurz vor Weihnachten den Eilantrag der Rundfunkanstalten abgelehnt, mit dem diese erreichen wollten, dass der Rundfunkbeitrag gleich zum 1. Januar steigt.

Das Gericht begründete seine Ablehnung damit, dass die Sender nicht deutlich genug gemacht hätten, wie dringend sie die Erhöhung sofort brauchen. Sinngemäß steht in der Begründung des Gerichts auch: Was weg ist, ist weg. Das Geld, das die Sender jetzt am Personal sparen, können sie sich auch im Falle einer Erhöhung des Beitrags nicht zurückholen oder nachträglich kompensieren.

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