Ein Urteil, das wehtut

Nach dem Mord an dem CDU-Politiker Walter Lübcke wird ein Rechtsextremer zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der zweite wegen Beihilfe Angeklagte kommt ungestraft davon. Und ein Messerangriff bleibt ungesühnt. Wie das Gericht seine Entscheidung begründete
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Ermordet, weil er sich für Geflüchtete einsetzte: Mahnwache für Walter Lübcke am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt/Main Foto: Boris Rössler/dpa