Neues Erneuerbare-Energien-Gesetz: Ökostrom-Reform beschlossen

Der Bundestag hat die umstrittene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet. Doch die strittigen Punkte wurden verschoben.

Solardach mit Windkraftanlagen im Hintergrund

Joachim Pfeiffer (CDU) erkannte verbesserte „Ausbau-Perspektive“ u.a. für Wind- und Solarkraftwerke Foto: imago

BERLIN taz | Am Donnerstag sind die Meinungen bei der Bundestagsdebatte über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sehr weit auseinander gegangen. CDU-Politiker Joachim Pfeiffer erkannte eine verbesserte „Ausbau-Perspektive“ unter anderem für Wind- und Solarkraftwerke, sowie eine „Stärkung des Wettbewerbs“. Aus Sicht des grünen Fraktionsvizes Oliver Krischer hingegen hat die Koalition die entscheidenden Punkte allesamt vertagt.

Doch ihre Nein-Stimmen nützten der Opposition nichts. Die Regierungskoalition beschloss die EEG-Novelle. Wenn der Bundesrat an diesem Freitag ebenfalls zustimmt, kann das Werk Anfang des Jahres in Kraft treten. Darin enthalten sind beispielsweise Erleichterungen für die Produktion von Solarstrom auf Gebäudedächern und Miethäusern.

Dörfer und Kleinstädte, in deren Nähe Windparks entstehen, sollen einen Teil jener Einnahmen erhalten. Damit nähme die Akzeptanz der Bevölkerung zu und die Klagebereitschaft ab, hofft die Koalition. Das Gesetz legt auch Strommengen fest, die aus Wind-, Solar- und Biomasse-Anlagen jährlich zusätzlich fließen sollen. Ziel ist, 2030 zwei Drittel des Stroms aus regenerativen Quellen zu beziehen. Dieses Jahr war es knapp die Hälfte.

Zusammen mit dem Gesetz verabschiedete die Koalition einen Entschließungsantrag, der alles enthält, worüber man sich bisher nicht einigen konnte. Dazu gehören erhöhte Ausbaumengen für Ökokraftwerke in den kommenden Jahren. SPD-Abgeordneter Klaus Mindrup erklärte, mehr habe man so schnell nicht bewerkstelligen können, weil die EU ihr Klimaschutzziel erst in der vergangenen Woche erhöht habe. Nun wollen Union und SPD das Gesetz 2021 nochmals ändern.

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