Kinderrechte im Grundgesetz: Völlig überflüssig

Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich unnötig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige.

Ein Mädchen hält ein Grundgesetz in den Händen

Grundrechte gelten für Kinder genauso wie für Erwachsene Foto: Karsten Thielker

Man muss es so klar sagen: Kinderrechte im Grundgesetz sind rechtlich völlig überflüssig. Alle Grundrechte im Grundgesetz gelten für Kinder genauso wie für Alte und 30-Jährige. Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz soll – jedenfalls nach dem jetzt vorgelegten Entwurf der Koalition – rechtlich überhaupt nichts verändern. Sie hätte nur symbolische Bedeutung, weil sie die bestehenden Rechte sichtbarer macht.

Deshalb ist jede Stunde, in der sich KinderrechtlerInnen in Verbänden und Parteien für eine Grundgesetzänderung einsetzen, eine Stunde, in der sie nichts für Kinder tun, sondern nur für sich selbst. Denn Kinderrechte im Grundgesetz sind eine populäre Forderung: Wer sich dafür einsetzt, hat die Chance auf mehr Spenden oder Wählerstimmen.

Die Grundgesetzänderung schadet aber auch nicht. Die symbolische Gesetzgebung bekräftigt, dass die Förderung und der Schutz von Kindern sehr, sehr wichtig sind. Das hören alle gern und strengen sich vielleicht noch mehr an als sonst. Und am Ende kann man sogar ein buntes Plakat – mit einer für Kinder leider völlig unverständlichen Formulierung – ins Klassenzimmer hängen.

Die eigentliche Sorge der bremsenden Fraktion von CDU und CSU war auch eher, dass sich unter der Hand doch etwas ändert – obwohl alle beteuern, dass sich nichts ändern soll. Die Union befürchtet, dass die Betonung von Kinderrechten zugleich die Rechte der leiblichen Eltern gegenüber dem Staat schwächt. Es könnte Gerichte geben, die misshandelte Kinder dann schneller zu Pflegefamilien geben und eine Rückkehr in die Herkunftsfamilie eher ablehnen.

In manchen Einzelfällen wäre es sogar angebracht, dass der Staat sein Wächteramt ernster nimmt. Da es um Einzelfälle geht, haben Jugendämter und Gerichte aber ohnehin großen Spielraum. Eine symbolische Grundgesetzänderung brauchen sie nicht, um die Akzente zu verschieben. Ein „Tagesschau“-Bericht über ein zu Tode misshandeltes Kind wird sie dabei wohl mehr beeinflussen.

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Geboren 1965, Studium in Berlin und Freiburg, promovierter Jurist, Mitglied der Justizpressekonferenz Karlsruhe seit 1996 (zZt Vorstandsmitglied), Veröffentlichung: „Der Schiedsrichterstaat. Die Macht des Bundesverfassungsgerichts“ (2013).

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