Der Windkraft-Streber holt nach

Schleswig-Holstein weist mehr Fläche für Windräder aus

Fünf Jahre lang durften in Schleswig-Holstein neue Windräder nur mit Ausnahmegenehmigungen gebaut werden – Grund war ein Gerichtsurteil, das die frühere Landesplanung aufhob. Zum Jahresende hat die Kieler Jamaika-Regierung neue Regionalpläne erlassen und 344 Gebiete definiert, auf denen Windenergie Vorrang hat. Es geht um eine Fläche von rund 32.000 Hektar – rund zwei Prozent der Landesfläche. Die Windmüller*innen und ihre Verbände hoffen, für ihre nur auf dem Papier existierenden Parks oder Einzelanlagen nun rasch Genehmigungen zu erhalten.

Durch das langjährige Verfahren sind im ehemaligen Windenergieausbau-Streberland Schleswig-Holstein zuletzt weit weniger neue Mühlen errichtet worden, als geplant und für die Energiewende benötigt. „Drei verlorene Jahre“ nennt Marcus Hrach vom Bundesverband Windenergie die Zeit zwischen 2017 und 2019.

Erst 2020 zogen die Zahlen wieder an: Trotz des Moratoriums genehmigte das zuständige Innenministerium 144 Anlagen mit einer Leistung von 602 Megawatt. Um sein Energiewendeziel bis 2025 zu erreichen, muss der jährliche Zubau im Land bei etwa 500 Megawatt Strom aus erneuerbaren Energien liegen. Die Trendwende sei damit 2020 gelungen, freute sich Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne). Als zweite nachhaltige Energiequelle sollten Solar- und Photovoltaikanlagen stärker ausgebaut werden.

Gemeinsam mit seiner Kabinettskollegin Sabine Sütterlin-Waack (CDU), in deren Ressort die Landesplanung fällt, stellte Albrecht fest, dass die Stimmung in der Windkraft-Branche sich deutlich aufgehellt habe. Ein Zeichen dafür sei, dass in der aktuellen Ausschreibungsrunde um neue Standorte 31 Gebote für Schleswig-Holstein und nur elf für Nordrhein-Westfalen vorlägen – der alte Windkraft-Streber ist also wieder da.

Proteste gegen die Regionalpläne kamen von Ausbau-Gegner*innen, vertreten unter anderem durch den Verein „Vernunftkraft“. Dessen Sprecher*innen nennen jede Mühle eine „rotierende, dröhnende Industrieanlage“, die Ausbaupläne seien „nicht akzeptabel“. Sütterlin-Waack rechnet mit neuen Prozessen: „Eine Reihe von Stellungnahmen lasen sich schon wie Entwürfe von Klageschriften.“ Die neue Planung werde aber den Gerichtstest bestehen, hofft die Ministerin. Esther Geisslinger