Silvester in Berlin: Ausnahmezustand im Ausnahmejahr

Feuerwehr und Polizei bereiten sich auf den Jahreswechsel mit Pandemie-Regeln vor: Trotz Böllerverbot rechnen sie mit einer arbeitsreichen Nacht.

Ein Mann versprüht Pyrotechnik auf der Admiralsbrücke in Berlin

Ausgelassen war einmal: Silvester 2019 auf der Admiralsbrücke Foto: Sebastian Wells/Ostkreuz

BERLIN taz | Die Vorbereitungen für ein Silvester der ganz besonderen Art laufen auf Hochtouren. Am 31. 12. würden 2.800 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sein, teilte Martin Pallgen, Sprecher der Innenverwaltung, auf Anfrage der taz mit.

Baden-Württemberg kommt sogar mit einem eigenen Polizeihubschrauber

Die Einsatzkräfte müssten vielfältige Aufgaben im gesamten Stadtgebiet übernehmen. Das reiche vom möglichen Demogeschehen über Infektionsschutz bis hin zur Kontrolle in den Böllerverbotszonen und der „Alltagsarbeit“ wie Kriminalitätsbekämpfung. Unterstützt würden die Beamten von Kräften aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sowie der Bundespolizei. Baden-Württemberg sei sogar mit einem eigenen Polizeihubschrauber vertreten.

Die Feuerwehr bereitet sich nach Angaben eines Sprechers trotz des Verkaufsverbots von Feuerwerk in gleicher Weise wie in den Vorjahren auf einen Ausnahmezustand vor. Insgesamt sollen rund 850 Kräfte der Berufsfeuerwehr im Einsatz sein sowie mehr als 520 Ehrenamtliche von den Freiwilligen Feuerwehren. 427 Fahrzeuge seien besetzt, hieß es. Hinzu kämen rund 120 Einsatzkräfte der Bundeswehr sowie des Technischen Hilfswerks.

Für private Silvesterfeiern gilt die Regelung: Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten sind gestattet, Kinder bis 12 Jahren werden nicht mitgezählt. In der gesamten Stadt gilt am Silvester- und Neujahrstag ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot.

Darüber hinaus hat der Senat für 56 Straßen, Grünanlagen und Plätze ein Böllerverbot erlassen, gepaart mit einem Aufenthaltsverbot. Die Liste der Verbotszonen ist auf der Webseite des Senats zu finden. Darunter sind große Teile der Sonnenallee und der Karl-Marx-Straße, aber auch das Märkische Viertel, die Altstadt Spandau, der Simon-Dach-Kiez und der Wrangelkiez. Auch der Kleine Teufelsberg, bekannt als Drachenfliegerberg, und der Mauerpark sind darunter. Der Steinmetzkiez in Schöneberg-Nord und der Alexan­derplatz waren schon im Vorjahr als Böllerverbotszone ausgewiesen gewesen.

Appell an jeden Einzelnen

Kritik an den Maßnahmen kam von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Böllerverbotszonen seien ein effektives Mittel, aber 56 Zonen „kann man nicht kontrollieren“, sagte der Sprecher Benjamin Jendro auf Nachfrage der taz. Die Politik nehme damit billigend in Kauf, dass Vertrauen und Respekt in polizeiliche Maßnahmen flöten gehe, weil das Verbot nicht durchgesetzt werde. „Da darf sich dann kaum einer wundern, wenn Menschen meinen, sie müssten polizeilichen Maßnahmen keine Folge leisten und unsere Kolleginnen und Kollegen angreifen“, sagte er. Die Folge werde sein, dass die Rettungsstellen vermutlich mehr Kräfte von Polizei und Feuerwehr verarzten müssten, prognostizierte der Jendro.

Die Senatsinnenverwaltung verwahrte sich gegen derartige Schreckensszenarien. „Die Polizei wird nicht jeden illegalen Böllerwurf hinter einem dunklen Busch verhindern können, aber sie wird in den einschlägigen Gebieten konsequent auftreten und Verstöße verfolgen“, sagte Sprecher Pallgen. Dafür gebe es ein entsprechendes Konzept, das die Präsenz der Polizei und die Kontrolle der Verbotszonen sicherstelle.

Im Übrigen, betonte Pallgen, komme es auf jeden Einzelnen an. Er appellierte an alle Berlinerinnen und Berliner, sich das Ziel der Verbote aus Infektionsschutzgründen immer wieder vor Augen zu führen, und sagte, dass es einfach nicht gehe, sich dicht an dicht zu drängen, um Feuerwerk zu zünden oder anderen dabei zuzusehen. Die Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner wisse das und werde entsprechend handeln, hoffte Pallgen.

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