Mietenpolitik in Hamburg: Volk begehrt Deckelchen

Ein Mietendeckel ist in Hamburg undenkbar. Doch die Volksinitiative „Keine Profite mit Boden und Miete“ könnte Neubauwohnungen bald billiger machen.

Menschen mit Schildern "Scheiß Gentrification" vor Bürotürmen

Die Mieter*innenbewegung hatte früher auch mal mehr Wumms. Hier 2011 auf St. Pauli Foto: Georg Wendt/dpa

HAMBURG taz | Wenn Berlin in der Mietenpolitik eine Sprinterin ist, die, kaum ist der Startschuss gefallen, in einer Staubwolke verschwindet, ist Hamburg die Nordic-Walkerin, die mit bedeutungsschwerer Miene hinterherläuft – im Marken-Outfit und stets betonend, wie sportlich und schnell sie sei.

In Berlin ist vor kurzem Phase zwei des Mietendeckels in Kraft getreten. Nachdem die Mieten seit Juni 2019 eingefroren waren, werden sie jetzt sogar aktiv gesenkt, wenn sie mindestens 20 Prozent über den festgelegten Obergrenzen liegen, die sich je nach Lage und Bauweise der Wohnung berechnen (die vor 2014 gebaut worden sein müssen). Das betrifft nach Schätzungen des Berliner Senats 340.000 Haushalte, deren Miete sich im Schnitt um rund 30 Euro monatlich verringert.

In Hamburg hingegen steigen die Mieten fröhlich weiter. Aber anstatt das mietenpolitische Versagen zuzugeben, jubeln die Regierungsparteien SPD und Grüne darüber, dass die Mieten langsamer steigen als vorher – wer die Latte niedrig hängt, kann leichter Erfolge feiern. Von „noch mehr bezahlbarem Wohnraum für Gering- und Mittelverdiener*innen“ ist die Rede, als ob es davon auch nur ansatzweise genug gäbe, von einer „bundesweit einzigartigen Bilanz“ in Sachen Neubau, vom „neuen Standard“, das Erbbaurecht zu nutzen. Kurz: „Wir werden unsere erfolgreiche Wohnungs- und Bodenpolitik fortsetzen“, sagte kürzlich Dirk Kienscherf, der Vorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion.

Dabei gibt es gar keinen Grund für diese Euphorie. Nach Berechnungen von Immobilienportalen liegt der durchschnittliche Mietpreis in Hamburg bei 13,47 Euro kalt pro Quadratmeter. Die Hamburger Sparkasse erhob schon vor zwei Jahren, dass fast ein Drittel der Hamburger Miethaushalte die Hälfte ihres Einkommens ihren Vermieter*innen hinblättern. Bei 16 Prozent ist es sogar mehr als die Hälfte.

Akteur mit Trippelschritten

Der Senat hat das Problem 2011 erkannt und bewegt sich seitdem zwar in Trippelschritten, aber immerhin überhaupt wieder als Akteur auf dem Wohnungsmarkt. Vor genau zwei Jahren entdeckte die Stadt dann auch das Vorkaufsrecht und nutzt es seitdem hin und wieder, um privaten Investor*innen Immobilien vor der Nase wegzukaufen. Aber von ganzen Paketkäufen, so wie in Berlin, wo zwei Bezirke im vergangenen Jahr gleich mal 256 Wohnungen auf einen Schlag kauften, wagt in Hamburg niemand zu träumen.

So ähnlich steht es auch um andere Instrumente der Wohnungspolitik: Sie gehen in die richtige Richtung, sind aber bei Weitem nicht ambitioniert genug. Der Hamburger Senat hat es sich zum Beispiel zur Prämisse gemacht, Grundstücke fortan nicht mehr meistbietend zu verscherbeln, sondern vorrangig in Erbbaurecht zu vergeben, sodass sie im Besitz der Stadt bleiben. Das ist zwar ein Anfang, aber noch keine mutige Wohnungspolitik. Das von den Mietervereinen initiierte Volksbegehren „Keine Profite mit Wohnen und Miete“ fordert, diesen Schritt zum Gesetz zu machen, als Absicherung gegen künftige Regierungen, die von der aktuellen Erbbaupolitik abweichen. So weit will der Senat aber offenbar nicht gehen.

Zudem brüstet sich Hamburg mit dem Drittelmix, der vorschreibt, dass bei Neubauten ein Drittel der Wohnungen Sozialwohnungen sein müssen. „Eine Mogelpackung“, sagen die Mietervereine, denn Sozialwohnungen sind immer deutlich kleiner, und so kommt, wenn man die Fläche betrachtet, höchstens ein Fünftelmix heraus.

Ähnlich ist es mit Hamburgs Bauoffensive. Der Senat genehmigt jedes Jahr den Bau von rund 11.000 Wohnungen, 2019 wurden 3.717 Sozialwohnungen bezogen. Aber den jahrelangen Verlust von Sozialwohnungen kann das nicht kompensieren. Von 261.000 Sozialwohnungen im Jahr 1990 sind heute gerade mal 83.000 übrig.

Sozialmiete als Standard

Die Mietervereine fordern darum in einem zweiten Volksbegehren, dass das Mietpreis­niveau bei zukünftigen Neubauten auf städtischem Grund das von Sozialwohnungen nicht überschreiten darf. Die Nettokaltmiete dürfte also zu Beginn nicht höher sein als die des ersten Förderwegs im sozialen Wohnungsbau. Diese Forderung hat es in sich. Klar, dass der Senat das nicht will.

Denn die Hamburger Wohnungspolitik hat einen Grundfehler: Die Wohnungswirtschaft bestimmt maßgeblich über sie mit. Sowohl der Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen als auch der Immobilienverband Deutschland sitzen mit dem Senat und den Bezirken im „Bündnis für das Wohnen“ an einem Tisch, um die Parameter für den Hamburger Wohnungsbau zu setzen. Lobbygruppen so direkt an der Gesetzgebung zu beteiligen, ist schon dreist. Die Mietervereine sind zwar auch dabei, aber nur am Katzentisch, in beratender Funktion.

Dass diese Runde sich zu einer wirklich progressiven Mietenpolitik durchringt wie die rot-grün-rote Koalition Berlin, ist utopisch. Die Offensive muss in Hamburg von anderer Seite kommen: von der Straße, aus der Zivilgesellschaft. Die Volksbegehren sind ein richtiger Schritt.

Apropos: Auch in Berlin läuft ja ein Volksbegehren. Die Mieter*innenbewegung dort will den Konzern Deutsche Wohnen und andere enteignen. Auch eine gute Vorlage.

Den ganzen Schwerpunkt zur Hamburger Mietenpolitik lesen Sie in der taz am Wochenende am Kiosk oder hier.

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