Ladenschließungen wegen Corona: Auf ein Neues!

An diesem Mittwoch beginnt der von den Bundesländern und der Kanzlerin vereinbarte Corona-Shutdown. Nicht alle Regeln sind bundesweit gleich.

Das Bild zeigt, wie Menschen in einer langen Reihe vor einem Geschäft am Ku'damm anstehen.

Geht ab Mittwoch nicht mehr: Schlange stehen, teils ohne Maske, fürs Shopping am Ku'damm Foto: dpa

Auch Berlin geht in den Shutdown, aber stellenweise anders als anderswo in Deutschland: Buchläden bleiben offen, Familienbesuch darf über die Feiertage, wenn auch von der Politik nicht gern gesehen, in Hotels übernachten. Dafür gibt es anders als in Brandenburg keine verschärfte nächtliche Ausgangssperre ab 22 Uhr.

Am stärksten betroffen vom nun einsetzenden Herunterfahren des öffentlichen Lebens sind Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen sowie Schulen und Kitas. Aber nicht alle Läden werden geschlossen: Öffnen dürfen Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien. Gleichfalls ausgenommen sind Dienstleister wie Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten und Fahrradwerkstätten. Ausnahmen gelten auch für Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte – und nicht zuletzt für den Verkauf von Weihnachtsbäumen. Auch Wochenmärkte für Lebensmittel sind nicht verboten.

Buchläden

Für Diskussion sorgt dabei die Ausnahme für den Buchhandel. Kultursenator Klaus Lederer (Linke) begründete das damit, Buchläden seien „geistige Tankstellen“, die folglich geöffnet bleiben müssten wie die Benzin verkaufenden. Die Gegenposition lautet: Der Tank wird in den nächsten vier Wochen mutmaßlich leer, der Kühlschrank mit Sicherheit, doch im heimischen Regal dürfte durchaus noch das eine oder andere ungelesene Buch stehen – wieso also zusätzliche Kontakte im oder am Buchladen riskieren?

Gottesdienste

In gleicher Weise müssen sich derzeit die christlichen Kirchen fragen lassen, ob Gottesdienste an den Weihnachtsfeiertagen tatsächlich vertretbar sind. Das ist zwar keine Sonderregel – Gottesdienste dürfen unter strengen Hygienauflagen mit Abstand, verringerter Platzzahl und Singverbot schon seit Monaten wieder stattfinden, zudem bieten viele Kirchen zusätzliche Christmetten an.

Die Befürchtung ist aber zum einen, dass sich vor Beginn mehr Menschen ballen, weil doch nicht alle die Botschaft erreicht hat, dass Einlass nur nach vorheriger Anmeldung möglich ist. Zum anderen lehrt die Erfahrung der vergangenen Wochen und Monate, dass Gottesdienstbesucher anschließend noch in Menschentrauben zusammen stehen bleiben und sich so ein zusätzliches Infektionsrisiko ergibt.

Bei den legalen, aber nicht gern gesehenen Hotelübernachtungen räumte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) am Dienstag ein, dass man ursprünglich dachte, auf diese Weise Familientreffen zu entzerren, als man diese Möglichkeit schon vor Wochen einräumte. Inzwischen rät der Senat grundsätzlich davon ab, zu Besuchen nach Berlin zu kommen, will aber auch keine Anreisen verbieten.

Schulen und Kitas

Für die Schulen und Kitas kündigte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) an, dass beide eine Notbetreuung anbieten würden, die bei den Schulen bis zu Kindern der 6. Klasse reicht. Anders als im Frühjahr soll es bei der Kita-Notversorgung keine Priorisierung systemrelevanter Berufe geben. Laut Scheeres sollen die Kita-Mitarbeiter individuelle Gespräche mit den Eltern führen, um eine Lösung zu finden – und mutmaßlich darauf hinwirken, dass die Kinder, wenn irgend möglich, zu Hause bleiben, um zusätzliche Kontakte zu vermeiden.

Die sieht Scheeres nicht allein in der Kita, sondern auch beim Aufeinandertreffen von Eltern vor der Kita. Auch in den Schulen ist laut Scheeres das zentrale Problem nicht der nun in dieser Woche und nach den Ferien vom 4. bis zum 8. Januar ausgesetzte Präsenzunterricht – aus ihrer Sicht kein Hotspot -, sondern die Fahrt in vollen Bussen und Bahnen zur Schule.

Böllern

Mit Blick auf Silvester gilt bundesweit, dass Böllern auf von den Städten und Gemeinde festzulegenden „publikumsträchtigen Plätzen“ verboten ist. Berlin will nach jetzigem Stand an seinen bislang nur zwei Böllerverbotszonen am Alexanderplatz und rund um die Pallasstraße in Schöneberg bleiben.

Die dahinter stehende Hoffung ist merklich, dass es nicht viel zu böllern geben wird, weil der Verkauf von Feuerwerkskörpern verboten ist. Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek äußerte dazu die Befürchtung, dass sich viele Leute schon vor dem Verbot eingedeckt haben oder via Internet im Ausland bestellen könnten.

Alkoholverbot

Nicht nur mit dem öffentlichen Glühweintrinken ist ab diesem Mittwoch Schluss: Generell darf kein Alkohol mehr ausgeschenkt, also in Bechern oder Gläsern verkauft werden, und auch Bier aus der selbst mitgebrachten Flasche in der Öffentlichkeit zu trinken ist verboten.

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