Kunstsammlung E.G.Bührle: Abweichungen vom Manuskript

Eine Studie über die umstrittene Sammlung E. G. Bührle im Kunsthaus Zürich wurde abgeändert – und das wurde zu einem Historikerstreit aufgebauscht.

Außenansicht Kunsthaus Zürich

Im Kunsthaus Zürich wird die Sammlung Emil Bührle ausgestellt Foto: imago

„Gebrannte Kinder scheuen das Feuer“, heißt es sprichwörtlich. Zumindest diese Lektion haben die Schweizer Behörden in Zürich für den Umgang mit Kunstmäzenen gelernt. Vor 20 Jahren stieß der Erbe und Kunstsammler Friedrich Christian Flick mit seinem Plan, mit dem Geld einer zur Steuerersparnis auf den britischen Kanalinseln angesiedelten Briefkastenfirma in Zürich ein Museum für seine 2.500 Kunstwerke zu bauen, auf Widerstand der städtischen und kantonalen Behörden und auf entschiedene Kritik von Künstlern, Intellektuellen und Medien.l

Mit dem Geld und dem Namen des Enkels eines in Nürnberg verurteilten Kriegsverbrechers, der sich damals weigerte, in einen Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter:innen einzuzahlen, wollte man in Zürich nichts zu tun haben. Die Einsicht, dass jedes Produkt von Kultur, Kunst und Zivilisation Spuren seiner Entstehungs- und Herkunftsbedingungen enthält, verschwindet nicht.

Momentan lassen Stadt und Kanton Zürich einen vom Stararchitekten David Chipperfield entworfenen Erweiterungsbau des Kunsthauses errichten, der über 200 Millionen Franken kosten wird. Hier soll auch die Kunstsammlung des Zürcher Waffenfabrikanten und Mäzens Emil Georg Bührle (1890–1956) ausgestellt werden. Ein Projekt, das 1968 scheiterte, weil der illegale Waffenexport nach Südafrika und Nigeria das Land erschütterte.

Die Person Bührles und seine Kunstsammlung, die zwischen 1936 und 1956 – im Schatten der illegalen Aufrüstung der deutschen Reichswehr, des Zweiten Weltkriegs, des Koreakriegs und des Kalten Kriegs – für 36 Millionen Franken (heutiger Schätzwert: rund 3 Milliarden) zusammengekauft wurde, war schon oft Gegenstand heftiger Debatten. Die Herkunft der Werke und die Umstände ihres Kaufs/Verkaufs sind teilweise nicht restlos geklärt. Die Person des „Opportunisten und Kriegsgewinnlers“ Bührle (Jakob Tanner) ist politisch und moralisch – gelinde gesagt – umstritten.

Die Zürcher Behörden waren deshalb gut beraten, einen Auftrag für ein Gutachten über die politisch belastete Kunstsammlung und den Sammler Bührle erstellen zu lassen. Im August 2017 erhielt der Zürcher Historiker Professor Matthieu Leimgruber den Auftrag, die „Voraussetzung und Entstehung der Sammlung E. G. Bührle“ im historischen Zusammenhang zu begutachten. Und „ausgehend vom Sammler und Unternehmer Emil Bührle (…) zu untersuchen und dazustellen, welche Verbindungen, Interessenkonvergenzen und Interessenkonflikte zwischen Wirtschaft, Politik und Kunstmarkt vor, während und nach dem Zweiten Weltkrieg herrschten“.

Explizit ausgeklammert vom Forschungsauftrag wurde die zeitlich sehr aufwändige Provenienzforschung, also der genaue Nachweis der Herkunft und der Umstände des Kaufs und Verkaufs jedes Bildes.

Die Behörden stellten für die beim Forschungsprojekt beschäftigten wissenschaftlichen Mit­ar­bei­te­r:in­nen 182.000 Franken zur Verfügung. Der Projektverantwortliche Leimgruber übernahm den Auftrag honorarfrei, als zusätzliche Arbeit neben seinen Pflichten als Lehrstuhlinhaber. Als Co-Autor gewann Leimgruber den Historiker Erich Keller.

Zum Forscherteam gehörten zeitweise auch die beiden Historikerinnen Lea Haller (2017/18) und Cécile Amstad (2017/19). Außerdem beriefen die Behörden einen international besetzten wissenschaftlichen Beirat und einen sogenannten „Steuerungsausschuss“ mit der Stadtpräsidentin und der Regierungsrätin sowie zwei Spitzenbeamten aus Stadt und Kanton sowie je einem Vertreter der „Stiftung Sammlung Emil Bührle“, des Kunsthauses Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft.

Zwischen dem „Steuerungsausschuss“ und dem Forscherteam gab es einen „regen Kontakt“. Substanzielle inhaltliche Eingriffe des Ausschusses waren nicht vorgesehen. Wohl aber „Hinweise“ und „Rückmeldungen an die Auf­trag­nehmer“ zu deren Entwürfen, Zwischenberichten und dem eigentlichen Bericht mit 228 Seiten, der am 20. Juli 2020 mit zwei abgeschlossenen Kapiteln und einem Kapitel in der Rohfassung unter dem Titel „Kriegsgeschäfte, Kapital und Kunsthaus“ vorlag.

Vermutung: Beschönigung

In dieser Fassung entdeckte der Co-Autor Erich Keller Abweichungen von der Manuskriptfassung, die der Projektleiter und Mit-Autor Leimgruber nach Korrekturen und Hinweisen aus dem „Steuerungsausschuss“ ohne Absprache mit Keller vorgenommen hatte. Am 12. Juli 2020 verlangte Keller von Leimgruber die Streichung seines Namens als Autor des Berichts. Nachdem Verständigungsversuche zwischen den beiden Autoren gescheitert waren, wandte sich Keller an die Presse, die den „Zürcher Geschichtsstreit“ aufgriff und vermutete, „Bührle wird beschönigt“ (Die Wochenzeitung). Dieses Urteil über den Forschungsbericht ist jedoch bestenfalls oberflächlich und voreilig.

Die Universitätsleitung hatte ihre Lektion gelernt und reagierte schon drei Wochen vor der Presse. Sie berief den Historiker Jakob Tanner und die Historikerin Esther Tisa Francini als Gutachter. Die Gutachter halten den Bericht mit rundum überzeugenden Gründen für „inhaltlich substanziell und insgesamt gelungen“ (Tanner). Und, was „die Verflechtungen und Wechselwirkungen“ von Waffenproduktion, persönlichen Netzwerken und Kunstsammlung, „die in der Forschung erstmalig gemeinsam betrachtet werden“, für „gut dargestellt“ (Esther Tisa Francini).

Den beiden Gutachtern lagen alle Akten und Briefe des Forscherteams sowie die Hinweise und Rückmeldungen aus dem Steuerungsausschuss vor. Keller erhob den Pauschalvorwurf, Leimgruber habe „die wissenschaftlich unhaltbaren, politisch teilweise brisanten Kommentare und Sprachregelungen“ von zwei Ausschussmitgliedern „willfährig übernommen“.

Der Gutachter Tanner hält dieses Urteil für unbegründet und überzogen. Anhand von nicht weniger als 18 Änderungen weist er im Detail nach, dass die Textänderungen Leimgrubers rein formaler Art oder inhaltlich irrelevant waren.

Der Verdacht auf unzulässige Eingriffe vonseiten des Steuerungsausschusses kam auf, weil eines seiner Mitglieder anmerkte, „Freikorps“ gehöre in die Kategorie „falscher Begriffe“. Daran knüpfte sich die Suggestion, die Mitgliedschaft Bührles in einem Freikorps zur „Niederwerfung der Kommunistenaufstände“ 1918/19 solle verschwiegen oder geleugnet werden. Leimgruber hat den Begriff „Freikorps“ lediglich durch die historisch korrekte Bezeichnung ersetzt: Bührle war Mitglied im „Freiwilligen Schützenkorps von General von Roe­der“.

Der heikelste Punkt

Der Gutachter Tanner rügt allerdings die Tatsache, dass es der „best practice der historischen Auftragsforschung widerspricht“, dass Änderungswünschen von Auftraggebern entsprochen wird.

Und das ist der heikelste Punkt in der „Affäre“. Die Installierung eines „Steuerungsausschusses“ war von Anfang an so falsch und irreführend wie der Name des Gremiums, was Tanner zu Recht betont. In professioneller Auftragsforschung gibt es nach der präzisen Formulierung und vertraglichen Regelung des Auftrags für den Auftraggeber gar nichts mehr zu „steuern“.

Insofern war der 51-jährige Auftragsforscher und freie Autor Keller „mit Recht um seine Reputation besorgt“ angesichts der „Hinweise“ und „Rückmeldungen“ des „Steuerungsausschusses“, denen Leimgruber nicht, mit Präzisierungen oder nur formal folgte. Kellers Klage über einen inhaltlich „verstümmelten Forschungsbericht“ bleibt zwar unberechtigt und „lässt sich nicht nachvollziehen“ (Tanner). Aber Kellers Sorge um seinen guten Ruf als Wissenschaftler war gerechtfertigt, da sprichwörtlich immer etwas hängen bleibt.

Tanner: „Aus meiner Sicht war es ein Fehler, (…) eine Steuerungsgruppe einzurichten. (…) Auch wenn die Einflussnahme auf der inhaltlichen Ebene wenig wirksam war, erwies sie sich unter Reputationsaspekten als destruktiv.“

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