Agrarministerium plant Insektenschutz: Löcherige Pestizidverbote

Ministerin Klöckner will Pestizide reduzieren. Sie plane zu viele Ausnahmen, so Umweltschützer. Parallel lässt sie einen verbotenen Bienenkiller zu.

Eine Biene auf einer Raps-Blüte

Eine „Notfallzulassung“ für verbotenen Bienenkiller wurde erteilt Foto: Natalia Fedosenko/imago

BERLIN taz | Agrarministerin Julia Klöckner hat nach Kritik des Umweltressorts eine Verordnung zur Einschränkung des Pestizideinsatzes und für Insektenschutz vorgelegt. „Die Anwendung von Glyphosat soll auf Acker- und Grünland grundsätzlich verboten werden“, schrieb das Ministerium der CDU-Politikerin am Montag der taz. In privaten Gärten und öffentlichen Parks solle der meistverkaufte Unkrautvernichter völlig untersagt werden. Künftig dürften auf Streuobstwiesen keine Pestizide mehr zum Einsatz kommen, die Unkraut bekämpfen oder Bienen gefährden. Fünf Meter um bestimmte Gewässer sollen Pestizide prinzipiell tabu sein.

Ackergifte töten Insekten und deren Nahrung, weshalb viele Arten aussterben. Diese wiederum bestäuben jedoch Pflanzen und sind Beute etwa für Vögel. Deshalb beschloss das Bundeskabinett 2019 das Aktionsprogramm Insektenschutz. Das SPD-geführte Umweltministerium warf Klöckner vor, ihren Teil nicht umzusetzen. Anfang vergangener Woche schickte das Agrarministerium nun an das Kanzleramt seine Reform der „Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung“, der unter anderem das Umweltministerium und der Bundesrat noch zustimmen müssen.

Umweltschützer äußerten scharfe Kritik. „Eine Vielzahl von Ausnahmen ermöglicht es den Landwirten, auch weiterhin auf Glyphosat zurückzugreifen“, sagte Martin Hofstetter, Agraringenieur von Greenpeace, der taz.

Tatsächlich erlaubt der Entwurf den Einsatz des Pestizids, wenn „andere Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind“, um die Kulturpflanze vor Unkraut zu schützen. Auf Streuobstwiesen oder fünf Meter um geschützte Gewässer dürften Behörden dort verbotene Ackergifte „zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden“ genehmigen.

„Unser Ziel ist, dem Rückgang der Artenvielfalt und insbesondere der Insekten entgegenzuwirken. Und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Pflanzen und Ernten vor Schädlingen geschützt werden können“, teilte Klöckner mit.

„Notfallzulassung“ für verbotenen Bienenkiller

Am Montag erteilte das Klöckner unterstellte Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine „Notfallzulassung“ für das von der EU verbotene Pestizid Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonikotinoide: Zuckerrübensaatgut, das mit dem auch für Bienen gefährlichen Gift behandelt worden ist, darf von Januar bis April 2021 in Nordrhein-Westfalen ausgesät werden, wie das Amt mitteilte.

Die Saatgutbehandlung soll die jungen Pflanzen gegen Blattläuse schützen, die mit ihrer Saugtätigkeit verschiedene Vergilbungsviren übertragen. Mit „anderen Pflanzenschutzverfahren oder zugelassenen Pflanzenschutzmitteln“ könnten die Insekten laut BVL nicht ausreichend bekämpft werden. Das Virus habe sich zuletzt in vielen Anbaugebieten der EU ausgebreitet und auch in Deutschland regional zu „gravierenden“ Pflanzenschäden und Ertragsverlusten geführt. Das Risiko für Nichtzielorganismen durch die Aussaat des behandelten Zuckerrübensaatgutes sei gering, da diese Pflanze im Anbaujahr nicht blühe und daher wenig attraktiv für Bestäuber sei.

Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft bei der Organisation Umweltinstitut München, bezeichnete Notfallzulassungen für solche Neonikontinoide als „absolut unverantwortlich.“ Im so genannten Guttationswasser, das die Pflanzen über die Blätter ausscheiden, seien die Gifte auch mehr als 200 Tage nach der Aussaat in hohen Konzentrationen nachweisbar. Die Insekten nähmen diese Tröpfchen auf und können durch die darin enthaltenen Gifte geschädigt werden.

Seit dem die EU die Pestizide 2018 im Freiland verboten hat, haben zahlreiche Mitgliedstaaten Ausnahmegenehmigungen erteilt. Deshalb verlangten viele deutsche Zuckerrübenbauern, dass auch sie die Mittel wieder benutzen dürfen. Bio-Landwirt*innen bauen Zuckerrüben ohne chemisch-synthetische Pestizide an, indem sie einem Schädlingsbefall etwa durch eine weite Fruchtfolge vorbeugen. Allerdings ernten sie pro Hektar weniger als ihre konventionellen Kolleg*innen.

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