Ramstein und die Drohnen: Völkerrecht wird marginalisiert

Das Bundesverwaltungsgericht verletzt mit seinem Urteil zum US-Drohnenkrieg internationale Abkommen.

Ein Soldat läuft während des Sonnenuntergangs über die Tragflächen eines Militärflugzeeugs auf der Militärbasis der U.S. Airforce in Ramstein

Die Militärbasis der U.S. Airforce in Ramstein Foto: StockTrek Images/imago

Für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig reichen die diplomatischen Bemühungen Deutschlands aus, um Zweifel an der Völkerrechtsmäßigkeit des US-Drohnenprogramms und die Involvierung der US-Militärbasis Ramstein zu adressieren.

Das Gericht spricht die Bundesregierung nicht davon frei, die Zweifel an der Konformität der US-Drohnenangriffe mit dem Völkerrecht ignorieren zu können. Es verweigert jedoch individuell Betroffenen, hier den drei jemenitischen Klägern der Familie Bin Ali Jaber, den Rechtsschutz. Es verwirft ebenso eine strengere gerichtliche Kontrolle der Völkerrechtsauffassung der Bundesregierung, die als Maßstab außenpolitischen Handelns dient.

Das Urteil verkennt die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere des Rechts auf Leben. Es lässt nicht näher spezifizierte, inhaltsleere und mantra­artig wiederholte Äußerungen der Bundesregierung, es sei in regelmäßigem Dialog mit den Vereinigten Staaten und vertraue auf deren Zusicherungen, das Völkerrecht einzuhalten, ausreichen. Das Gericht trägt nicht dazu bei, eine fortschreitende Erosion des Völkerrechts zu bremsen.

Es schenkt Zusicherungen eines Staates Glauben, der seit 2001 unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung foltert, verschleppt, gezielt tötet und vertuscht. Es hält es für ausreichend, dass die Bundesregierung Gespräche führt, während es für die Kläger um ihr Leben geht. Die Bedeutung dieses Grundrechts in Anbetracht der seit Jahren wirkungslosen Handlungen der Bundesregierung sowie die fortgesetzte Marginalisierung des Völkerrechts werden Streitpunkte bleiben, politisch und vor Gerichten.

Der Regierungswechsel in den USA sollte nun Anlass sein, seitens der Bundesregierung nicht nur den Multilateralismus, sondern auch die Beachtung des Völkerrechts eine Priorität in Gesprächen mit den USA zu machen. Dass der Konflikt der jemenitischen Regierung mit lokalen Terrorgruppen 2020 zum Erliegen gekommen und damit eine Berufung auf das Kriegsvölkerrecht nicht mehr möglich ist, sollte Teil der Gespräche sein.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

ist Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten und Rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.